Auszug - Bebauungsplan 1-64 (Mauerpark) - aktuelle Verfahrensstände u. a. zu: - Bearbeitung B-Plan, u. a. VzK DS 1988-III zu Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-64 (Mauerpark) - Verfahren Bürgerwerkstätten: u. a.· Umsetzung BVV-Beschluss zu „Bürgerwerkstatt Mauerpark umfassend einbeziehen hier: Mitarbeit und Einflussnahme auf Städtebaulichen Vertrag gewährleisten“ (VzK DS 1936-III)· Zusammensetzung Bürgerwerkstatt - Städtebauliches Verfahren: Juryentscheidung 11.2.2011 und Bürgerwerkstatt 21.2.2011 - Gutachten BE: Bezirksamt  

 
 
57. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann schlägt zum Prozedere vor, die Diskussion in zwei Abschnitte zu unterteilen

Herr Bertermann schlägt zum Prozedere vor, die Diskussion in zwei Abschnitte zu unterteilen. Eingangs soll die Vorlage zur Kenntnisnahme (Beschluss der Auswertungsergebnisse) beraten werden, danach soll über das Ergebnis sowie das weitere Verfahren der Bürgerwerkstatt diskutiert werden.

Der Ausschuss ist damit einverstanden.

Ferner einigt sich der Ausschuss darauf, den anwesenden Gästen das Rederecht einzuräumen.

Herr Bertermann appelliert – mit Verweis auf die Diskussionskultur der Bürgerwerkstatt vom 21.2.2011 - an die Anwesenden, die Diskussion in einer sachlichen Atmosphäre und Tonlage zu führen.

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 1988/III -Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-64 (Mauerpark)-

Herr Gothe schlägt vor, in der heutigen Sitzung das Auswertungsergebnis (liegt dem Ausschuss vor) zu diskutieren, erhebliche Passagen des Textes sollen erläutert werden.

Er weist darauf hin, dass die 2600 Einwendungen nach Themen katalogisiert wurden. Diese Themen sind im Rahmen der Auswertung aufgeführt, dahinter wurde in einer Klammer die Anzahl der Einwendungen, welche dazu eingingen, vermerkt.

Herr Harttung (BA Mitte, Stadtplanung, Verbindliche Bauleitplanung) erläutert zum vorliegenden Auswertungsergebnis:

 

Punkt 1.1 Erhalt des bestehenden Mauerparks

Herr Harttung führt dazu aus, dass eine Bebauung des Mauerparks nie geplant war. Dies geht auch aus dem B-Plan hervor, da die Fläche des bestehenden Mauerparks, der im Bezirk Pankow liegt, nicht Gegenstand des B-Plans ist.

Herr Gothe führt ergänzend aus, dass das Bezirksamt diese Problematik natürlich eigentums- sowie planungsrechtlich betrachten muss. Die Fläche, welche im Bezirk Wedding liegt, ist bislang eine private und gewerblich genutzte Fläche, auch wenn es so erscheint, als wäre sie bereits ein Teil des Mauerparks.

 

Punkt 1.2 Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen

Hierzu führt Herr Harttung aus, dass der Bestand des Mauerseglers sowie des Trödelmarktes nach wie vor ein Ziel der Planung darstellt.

 

Punkt 1.3 Erhalt des Spielplatzes

Herr Harttung erklärt, dass der Standort des Spielplatzes nach Ansicht des Bezirkes an dieser Stelle (an einer Hauptverkehrsstraße) aufgrund der Immissionsbelastung ungeeignet ist. Als der Spielplatz erstellt wurde (vor dem Mauerfall), war der Bereich als ruhig zu bezeichnen, es gab so gut wie kein Autoverkehr. Es soll ein Ersatzstandort im Bereich des zukünftigen Mauerparkerweiterungsbereichs geschaffen werden. An die Aufgabe des Spielplatzes ist erst gedacht, wenn der Ersatzstandort realisiert worden ist.

 

 

Punkt 1.4 Erhalt des Gleimtunnels

Herr Harttung führt hierzu aus, dass ein Komplettabriss zu keiner Zeit geplant war. Es wurde lediglich überlegt, in dem Bereich des Tunnels einige Elemente zu entfernen, um einen Zugang zum Mauerpark von der Nordseite sowie eine Zufahrt zum geplanten Baufeld im Norden zu realisieren. Durch die Entfernung einiger Elemente würde eine hellere Gestaltung des Tunnels erfolgen. Eine Entscheidung derartigen Maßnahmen liegt noch nicht vor, dies bedarf einer Abstimmung mit der Denkmalbehörde, welche dem Eingriff zustimmen muss. Dieser Punkt wird somit im weiteren Verfahren geprüft.

 

Punkt 2.1 Erweiterung des Mauerparks ohne Baugebiete

Es wird ausgeführt, dass die Aufteilung der zukünftigen Flächen (zwei Bauflächen, eine im Norden und eine im Süden) die Kompromisslösung darstellt, welche in den letzten Jahren mit dem Eigentümer erzielt werden konnte, um überhaupt zu einer Erweiterung des Parks zu gelangen. Diese Lösung war die Grundlage für die Aufstellung des B-Plans und ist nach wie vor Ziel der Planung.

Zur Frischluftschneise wird mitgeteilt, dass dieses Thema weiterhin im Rahmen des B-Planverfahrens geprüft wird. Es handelt sich derzeit um eine Vermutung, die im weiteren Verfahren betrachtet werden wird.

Herr Gothe merkt hierzu an, dass sicherlich Wettersituationen eintreten werden, welche eine Kaltluftzufuhr nördlich des Mauerparks mit sich bringen. Durch eine Bebauung im Norden kann diese Luftströmung eingeschränkt werden. Wie dies zu bewerten ist, kann im weiteren Verfahren zwar untersucht werden, jedoch handelt es sich dabei nicht um ein erhebliches Problem, welches im Rahmen der Jury ausführlich diskutiert wurde.

Zur Äußerung zum Sportplatzlärm wird von Herrn Harttung ausgeführt, dass der Sportplatz relativ weit weg vom nördlichen Baufeld liegt, von daher sind nach den bisherigen Erkenntnissen keine Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten.

Das eine zukünftige Bebauung der derzeitigen Mauerparknutzung entgegenstehen würde, ist momentan nicht bewiesen und ersichtlich. Diese Thematik wird ebenfalls im Rahmen des Verfahrens weiterhin vertieft werden.

Zur Ablehnung der Verdichtung der Innenstadt wird von Herrn Harttung dargelegt, dass das Bezirksamt hierzu eine andere Auffassung hat. Nach Ansicht des Bezirksamtes bestehen im Plangebiet durchaus Potentiale für eine Verdichtung und für eine Aufwertung. Er weist darauf hin, dass die Eigentumsformen im B-Plan nicht geregelt werden.

Ferner führt Herr Harttung aus, dass die Unterbringung von großflächigem Einzelhandel (d.h. Einzelhandelsbetriebe mit einer GF über 1200qm Geschossfläche) an dieser Stelle zu keinem Zeitpunkt vorgesehen war. Dies würde auch dem kürzlich durch die BVV beschlossenen bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept entgegen stehen. Dieses sieht an dieser Stelle jedoch einen gewissen Entwicklungsspielraum zur Verbesserung des Nahversorgungsangebotes für Waren des kurzfristigen Bedarf.

 

Punkt 3 Baufläche Nord

Hierzu verweist Herr Harttung auf die Forderung nach Umsetzung alternativer Wohnformen und legt dazu dar, dass der B-Plan keine Vergabe an bestimmte Wohnformen regelt.

 

Punkt 4.1 Erschließung

Herr Harttung bezieht sich auf den Moritzhof und teilt mit, dass sich der Moritzhof in der Nähe einer Wohnbebauung (Prenzlauer Berg), in einem Abstand von ca. 20m, befindet und bisher keine Bedenken gegen die Nutzung des Moritzhofs bekannt sind. Es kann nicht unterstellt werden, dass die künftigen MieterInnen westlich des Moritzhofes tatsächlich Beschwerden vorbringen werden, zumal hier ein erheblich größerer Abstand bestünde.

Herr Gothe teilt mit, dass ein B-Plan auf Prenzlauer Berger Seite besteht. Dieser sieht vor, dass der Moritzhof als Bestandteil des Parks planungsrechtlich im B-Plan gesichert wird. Der Bezirk Mitte hat dem Bezirk Pankow empfohlen, diesen B-Plan weiterzubetreiben sowie zur Festsetzung zu bringen, da dies eine planungsrechtliche Sicherung für den Moritzhof bedeuten würde.

 

Punkt 6 Sonstiges

Herr Harttung legt dar, dass der Bezirk nicht der Ansicht ist, dass sich die Planung gegen den Bürgerwillen richtet, in dem das derzeitige Ziel weiter verfolgt wird.

Es wird weiter erklärt, dass der Kompromiss vorsieht, den bestehenden Mauerpark um insgesamt 6 ha zu erweitern, erforderlich waren lediglich 2 ha. Es handelt sich somit um eine erhebliche Erweiterung des Parks, welche über die bisherigen Anforderungen hinausgeht. Von daher ist der Bezirk daran interessiert, den Park in der Form zu erweitern, wie es sich im vom BA erfolgten Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 1-64 dargestellt.

 

 

Herr Bausch legt dar, dass die Fraktion Bü90/Grünen einige Kritikpunkte zum Auswertungsergebnis erarbeitet hat. Er bezieht sich auf das Thema Frischluftschneise, bei dem sich das BA auf eine Diskussion eines städtebaulichen Verfahrens bezogen hat, bei dem eine Jury aus Architekten zusammensitzt. Das bedeutet, dass der fachliche Rat nicht unbedingt gegeben ist und sich der Schwerpunkt der bezirklichen Betrachtung auf die städtebauliche Lösung bezieht. Er ist der Ansicht, dass diese Betrachtungsweise der Komplexität des Verfahrens nicht gerecht wird. Er legt dar, dass ein Fachgutachten zur Frischluftschneise erarbeitet werden müsste. Es müsste bereits jetzt schon klargestellt werden, wie die negative Auswirkung der Bebauung auf den Luftaustausch vermieden werden könnte. Das Auswertungsergebnis stellt zwar Problemlagen dar,  kommt jedoch letztlich zur Schlussfolgerung, dass das derzeitige Verfahren weiterhin verfolgt wird. Diese Verfahrensweise ist nicht zufriedenstellend. Zu den Aussage zur Durchführung eines konkurrierenden städtebaulichen Wettbewerbsverfahren (siehe Seite 8 der Auswertung) und legt er dar, dass in diesem Zusammenhang die Kritik geäußert wurde, der B-Plan weise zuviel Baumasse aus, diese sollte reduziert werden, die Baufelder sollten verkleinert werden. Jedoch ist keine Handhabe erkennbar, dass bei Vorlegen eines Konzept mit der Ausweisung einer geringeren Baumasse die GFZ im B-Plan tatsächlich reduziert wird. Herr Bausch weist darauf hin, dass tatsächlich Arbeiten vorgelegt wurden, welche mit einer geringeren Baumasse vorgehen, welche eventuell eine Konsenslösung bringen könnten. Es ist nicht erkennbar, dass diese Arbeiten ernst genommen werden und tatsächlich zu einer Reduzierung der Ausweisung der Maumasse im B-Plan führen werden.

Herr Gothe weist hierzu darauf hin, dass der Ausschuss die Kontrolle darüber hat, da am Ende ein Beschlussvorschlag vorgelegt wird, wenn absehbar ist, dass dieser von der Mehrheit des Ausschusses mitgetragen wird. Es liegen konkrete städtebauliche Entwürfe vor, außerdem besteht ein aktueller Entwurf für die zusätzlichen Freiflächen. Derzeit denkt man über die Weiterentwicklung nach.

 

Herr Bausch bezieht sich auf den Punkt 4.1 (Erschließung), welcher besagt, dass für das geplante Wohngebiet nördlich der Gleimstraße diverse Varianten der Erschließung untersucht werden. Dazu merkt Herr Bausch an, dass diese Ausführung vorspiegelt, dass alle berechtigten Einwendungen berücksichtigt und im B-Plan einfließen werden. Trotzdem wird letztlich gesagt, dass das aktuelle Verfahren weiter verfolgt wird. Er bittet das Bezirksamt, das Verfahren in der derzeitigen Art und Weise nicht weiterzuführen.

Herr Gothe führt zum Punkt 4.1 aus, dass die verkehrliche Erschließungsvariante so gestaltet werden soll, dass der Tunnel selber nicht angegriffen wird. Diese Planung wurde vom Landesdenkmalamt im Juryverfahren honoriert und ist insofern gesetzt.

 

Herr Möller (Mauerparkstiftung Weltbürgerpark) legt dar, dass ein städtebauliches Verfahren, welches vom Eigentümer betrieben wird, sehr bedenklich ist. Er teilt mit, dass die anfängliche Forderung der BürgerInnen nicht zur Disposition stand, es ging eingangs lediglich um die Planung der Grünfläche des Parks. Diese Vorgehensweise hat eine Zwiespältigkeit in der Bürgerschaft hervorgerufen, da mit dieser Prämisse keine vorurteilsfreie Auseinandersetzung mehr möglich ist. Deshalb wird eine Neuaufnahme des Verfahrens insofern gefordert, dass von neuen Prämissen ausgegangen wird. Er führt aus, dass der Prozess der Bürgerwerkstatt aufgrund der Vorgaben objektiv tatsächlich gescheitert ist. Der Kompromiss, welcher von der Bürgerwerkstatt vorgeschlagen wurde, ist nicht erreicht worden.

 

Frau Hilse bezieht sich auf eine Ausführung im Auswertungsergebnis welche besagt, dass die Anzahl der Zugriffe auf die Plandokumente im Internet nicht beziffert werden kann und fragt dazu nach, warum dies nicht, -mit Hilfe eines Zählers beispielsweise- möglich war. Ferner bezieht sie sich auf die Thematik der Verlagerung des Spielplatzes und fragt dazu nach, ob die Vorlage von der für Spielplätze zuständigen Stadträtin mitgezeichnet wurde. Sie wirft die Frage auf, ob die Verlagerung der aktuellen Spielplatzplanung entspricht.

Herr Gothe führt hierzu aus, dass dieses Thema gerne in der Spielplatzkommission beraten werden könnte.

Frau Hilse bezieht sich weiter auf die Ausführungen zu den Mietsteigerungen, in denen darauf verwiesen wird, dass diese durch ein einzelnes Bauvorhaben nicht überbewertet werden sollten. Sie betont, dass bei einer Baufläche von über 3 ha wohl kaum von einem einzelnen Bauvorhaben gesprochen werden kann. Weiterhin bittet sie um konkrete Information zur Entsiegelung von Flächen (siehe Ausführung Seite 6 mittig).

Hierzu teilt Herr Gothe mit, dass dies im Verlauf des weiteren Verfahrens genau dargestellt wird.

Frau Hilse bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 8 (unten) und führt dazu aus, dass die Nutzung noch gar nicht festgeschrieben ist, d.h. sie würde sich noch ändern lassen. Ferner bezieht sie sich auf die Aussage über das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (bezogen auf den Moritzhof) und fragt dazu nach, inwiefern dieses Gebot einklagbar ist. Bezüglich der Ausführungen auf Seite 13 fragt sie nach, warum Niedrigenergiehäuser nicht durch den B-Plan festgesetzt werden können und wie das Bezirksamt auf den Eigentümer bezüglich der Vergabe der Bauflächen einwirken möchte und ob Erfolgschancen gesehen werden (Seite 15). Ferner fragt sie nach, warum die Erschließung über die Schwedter Straße (Seite 15) überhaupt im Ergebnis aufgeführt ist, wenn der Bezirk Pankow bereits schriftlich erklärt hat, dass diese Erschließung nicht in Frage kommt. Sie führt weiter aus, dass es durchaus sinnvoll wäre, den Flächennutzungsplan zu ändern, um der Öffentlichkeit zu erklären, dass sich der Bezirk von den einst gesetzten Zielen, welche Anfang der 90er Jahre bestanden, distanziert hat.

Sie bezweifelt, dass die jetzige Planung den städtebaulichen Zielen des Landes Berlin entspricht, so wie es auf Seite 18 gesagt wird. Sie legt abschließend dar, dass die Auswertung, gemessen an der Anzahl der Einwendungen, ausgesprochen dünn ausfällt, des Weiteren kritisiert sie die sprachliche Form (Formulierung der Einwendungen im Konjunktiv). Es wurden ersichtlich Textbausteine verwendet, die oft nicht passen. Frau Hilse fragt nach dem weiteren Verfahren und ob absehbar ist, wie lange dieses noch läuft.

Herr Gothe erklärt, dass in Bälde eine Ausstellungseröffnung stattfinden wird. Zum weiteren Verfahren der Bürgerwerkstätten müssen noch Diskussionen stattfinden. Ein genaues weiteres Verfahren steht noch nicht fest.

 

Frau Hilse bezieht sich auf die Verkehrszählung Gleimstraße (Seite 15) und bittet um Nachreichung entsprechender Informationen dazu.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Bausch zur Erschließung und legt dazu dar, dass in der Auswertung stets auf das städtebauliche Verfahren Bezug genommen wird. In diesem Verfahren wurde den Architekten jedoch die Vorgabe gegeben, nur eine Variante anzubieten. Dies stellt einen Widerspruch zum B-Planverfahren dar.

Herr Gothe teilt dazu mit, dass ein Wettbewerbsverfahren ohne eine konkrete Vorgabe eine relativ unübersichtliche Situation zur Folge gehabt hätte. Deshalb ist das Bezirksamt im Einvernehmen mit dem Auslober zu dem Entschluss gekommen, für das Wettbewerbsverfahren die Variante zu wählen, welche überhaupt machbar erscheint.

 

Herr Funken (Bürgerinitiativen Netzwerk Berlin) legt dar, dass 2700 Einwendungen gegen die aktuelle Planung eingingen, jedoch wurde offensichtlich keine einzige davon so zur Kenntnis genommen, dass diese Einfluss auf die Planung hat. Er führt aus, dass er die neue Erschließungsvariante arg bezweifelt, da diese im B-Plan nicht erhalten ist und das zuständige Referat bei SenStadt die Machbarkeit dieser Anwegung bezweifelt. Es wird in diesem Zusammenhang explizit auf den Bauverkehr hingewiesen. Er legt dar, dass das Auswertungsergebnis über den Bürgerwillen hinwegsieht.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bertermann sagt Herr Funken zu, die Information des Referates SenStadt schriftlich zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Brenn (BVV Pankow,Bü90/Grüne) bezieht sich auf die Anzahl der Einwendungen und fragt nach, wie diese berlinweit zu deuten ist. Er bezieht sich auf die GFZ-Zahl von 1,7 (siehe Seite 8) und verweist in diesem Zusammenhang auf die Obergrenze von 1,2 (OVG-Urteil), insofern muss eine sehr stichhaltige Begründung im B-Planentwurf aufgeführt sein, welche diese Masse rechtfertigt. Er verweist ferner auf auftretende Nachbarschaftskonflikte, welche durchaus nicht zu unterschätzen sind.

Auf die Bitte von Herrn Bertermann sagt Herr Brenn zu, das OVG-Urteil zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Diedrich führt aus, dass die getätigten Meinungsäußerungen zur Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung deutlich machen, dass die Einwendungen keine fixe Idee darstellen. Die öffentliche Meinung zum Inhalt des B-Planverfahrens wird sehr viel negativer und kritischer gesehen, als es in der BVV zur Kenntnis genommen wird. Er weist darauf hin, dass die Anzahl von 2649 Einwendungen ein Alleinstellungsmerkmal darstellt, in keinem anderen Verfahren haben sich so viele BürgerInnen beteiligt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke in der BVV Mitte. Er ist der Meinung, dass die bisherige Umgangsweise mit den BürgerInnen, welche sich in einer großen Vielzahl an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beteiligt haben, als sehr kritisch anzusehen ist.

 

Herr Bhaduri verliest einen Satz aus dem Punkt 1.1. (Seite 2):… Der Park sei ein Symbol für die Zukunft von Deutschen und Ausländern. … Er fragt das Bezirksamt, was mit diesem Satz genau gemeint ist.

Herr Gothe weist darauf hin, dass es sich bei diesem Satz um eine Anregung seitens der BürgerInnen handelt. Er vermutet, dass damit gemeint sein soll, dass der Park durch seine Internationalitäten eine Symbolkraft entwickelt hat.

 

Frau Kollitz (Anliegerinitiative Marthashof) regt an, das Gebiet im weiteren Verfahren über die Bezirksgrenzen hinweg zu betrachten. Ferner legt sie dar, dass die Bürgerwerkstatt eingesetzt wurde, um eine Bürgerbeteiligung herbeizuführen. Eine Bürgerbeteiligung konnte jedoch nicht erfolgen, da diejenigen, welche sich gegen eine Bebauung ausgesprochen haben, herausgedrängt wurden. Die Bürgerwerkstatt ist zu einer Vereinigung von Personen geworden, welche sich für die aktuelle Planung aussprechen. Sie weist darauf hin, dass der Mauerpark einen historischen Grund darstellt, dieser sollte nicht zu einem Vorgarten für ein Bebauungsprojekt gemacht werden. Des Weiteren führt Frau Kollitz aus, dass sie über die Tatsache, dass die Einwendungen der BürgerInnen mit dem Satz, dass der Mauerpark nie bebaut werden sollte, „weggewischt“ werden, regelrecht entsetzt ist. Abschließend legt sie dar, dass darauf bestanden wird, eine Bürgerbefragung durchzuführen, d.h. die BürgerInnen der betroffenen Stadtteile sollen befragt werden.

 

Herr Mahr bedankt sich bei den MitarbeiterInnen des Bezirksamtes, welche die Einwendungen zusammengefasst und katalogisiert haben. Er legt dar, dass das Gremium der BVV den Bezirk Mitte darstellt, die BVV muss letztlich über den B-Plan beschließen. Er ist der Ansicht, dass ein vorurteilsfreier Umgang mit dem Vorhaben von Anfang nicht möglich war, da ein Eigentümer besteht, welcher über die Richtlinien der Bebauung bestimmt. Er führt aus, dass im Park keine organisch wirkenden Strukturen bestehen, vielmehr herrschen dort wild durcheinander gewürfelten Strukturen, wobei es sich dabei um seine subjektive Meinung handelt. Er spricht den Wunsch aus, dass die BVV gemeinsam mit der Bürgerwerkstatt die Einwendungen kontrolliert und überprüft, ob Änderungsmöglichkeiten bestehen.

 

Ergebnis sowie das weitere Verfahren der Bürgerwerkstatt

Herr Puell (Delegierter der Bürgerwerkstatt) erläutert zur Zwischenbilanz der Bürgerwerkstatt (siehe Anlage 1). Er führt aus, dass sich die Bürgerwerkstatt bezirksübergreifend (Prenzlauer Berg und Wedding) etabliert hat. Es gab Differenzen mit einigen Initiativen, welche ausgetreten, eingetreten und wiederum ausgetreten sind. Jedoch besteht eine solide Basis, auch mit diesen Initiativen weiterhin in einem Dialog zu bleiben. Er wirbt für die Weiterführung der Bürgerwerkstatt.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob zur Bürgerwerkstatt vom Montag (21.02.) Redebedarf besteht.

 

Herr Dr. Schumann fragt nach, wie das Bezirksamt zum Vorschlag von Prof. Lange auf der Bürgerwerkstatt am 21.2.2011 bezüglich eines Workshops steht, in dem neu über Planungsalternativen nachgedacht werden soll.

Herrn Gothe antwortet, dass er die Idee von Prof. Lange, ein Workshop mit den prämierten Architekten durchzuführen, sehr gut findet, da es durchaus erstrebenswert ist, von Zahlen wegzukommen und von Qualitäten zu reden.

Herr Bertermann legt dar, dass er ebenfalls bei der Bürgerwerkstatt anwesend war und Herrn Prof. Lange so verstanden hat, dass zwar ein Workshop durchgeführt werden sollte, jedoch war in diesem Zusammenhang von den Architekten nicht die Rede.

 

Herr Gothe dankt weiterhin allen Beteiligten der Bürgerwerkstatt sowie allen Fraktionen, welche am Montag vertreten waren.

 

Herr Funken führt aus, dass innerhalb der Bürgerwerkstatt keine Zusammenarbeit zwischen den Bezirken zu merken ist, es sind überwiegend nur noch Personen aus Wedding vertreten. Er legt dar, dass Initiativen planmäßig mit sehr unwürdigen Methoden herausgedrängt wurden, ein großes Manko in dieser Angelegenheit ist die fehlende Öffentlichkeit, diese würde nämlich derartige Verfahrensweisen unmöglich machen. Er ist der Ansicht, dass die Bürgerwerkstatt definitiv gescheitert ist, es besteht keinerlei Basis.

Herr Funken führt aus, dass diverse Initiativen die Werkstatt eingangs verließen, da im Rahmen der Treffen lediglich über die Grünfläche gesprochen wurde. Als dann auch der städtebauliche Entwurf/Ergebnis thematisiert wurde, wollten diese Initiativen wieder teilnehmen, wurden jedoch heraus gestimmt. Er legt dar, dass ein neues Verfahren gestartet werden muss, es wird sich ebenfalls für eine Bürgerbefragung der anliegenden Quartiere ausgesprochen.

Herr Bertermann legt dazu dar, dass nach seinem Kenntnisstand zwei von 18 Initiativen ausgeschieden sind. Ob daher diesbezüglich von einem Scheitern der Bürgerwerkstatt auszugehen sei, möge jeder für sich feststellen. Er schlägt vor, die Debatte für heute zu beenden, die Thematik wird in der kommenden Ausschusssitzung am 23.03.2011 erneut aufgerufen. 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen