Auszug - Vorstellung der Studie zur Umstellung der Baunutzungsverordnung von 1958 auf aktuelles Planungsrecht (Untersuchung planungsrechtlicher Neuordnungsbedarfe) Im Anschluss Anhörung und Diskussion zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept BE: VertreterIn desBüros Herwardt + Holz Herr Busch Petersen, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands Berlin-Brandenburg Herr Brückmann, IHK Berlin, Bereichsleiter Infrastruktur und Stadtentwicklung  

 
 
44. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 21.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass sich Herr Busch-Petersen krankheitsbedingt entschuldigt

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass sich Herr Busch-Petersen krankheitsbedingt entschuldigt. Sie begrüßt Herrn Brückmann und Herrn Kaden (IHK) sowie die Vertreter des Büros Herwardt + Holz.

 

Herr Türk (Büro Herwardt + Holz) stellt den Mitgliedern die Studie zu den planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Studie wurde im Auftrag des Bezirksamtes Mitte, Fachbereich Stadtplanung, erstellt. Der Ausgangspunkt für die Überlegungen waren die zunehmenden Nutzungen, die insbesondere die Zentren und Einkaufsstraßen immer mehr unter Druck bringen. Das hat insbesondere mit den Vergnügungsstätten allgemein zu tun, wobei hier insbesondere die Spielhallen die problematische Nutzung darstellen. Im Jahr 2008 gab es 39 Spielhallen im Bezirk Mitte. Und im Jahr 2009 waren es schon 75 genehmigte Spielhallen. Davon liegen fast 80 % im Untersuchungsraum. Vor diesem Hintergrund tauchte u.a. die Frage auf, wie man damit umgehen kann. Es gibt verschiedene Probleme, die durch diese Nutzung ausgehen können (z.B. Verlust von Standortqualität, Verdrängungsprozesse). Es geht aber nicht darum, eine Spielhallenverhinderungsstudie oder –verhinderungsplanung zu machen. Die Unterlagen der Power-Point-Präsentation werden an die Mitglieder bzw. die Fraktionen verteilt.

 

Herr Kiske fragt nach, ob in die Überlegungen auch die Stellplatzobergrenzenverordnung mit eingeflossen ist.

 

Herr Türk führt aus, dass die vorgestellte Studie zum Ende des letzen Jahres fertig gestellt wurde und auch eher auf der Bebauungsplanebene eine wesentliche Rolle spielt. Mit dem Vorhaben wurde versucht, insbesondere einen Untersuchungsansatz zu wählen, wo der gesamte Untersuchungsraum betrachtet wird, um genau abzuleiten, wo besondere Sensibilitäten und Handlungsbedarfe bestehen. Denn immer wieder besteht die Befürchtung, dass eine Verhinderungsplanung entsteht. Und genau das sollte verhindert werden. Deshalb ist der Untersuchungsansatz bisher blockbezogen und geht auch noch nicht in die Tiefe der Stellplätze hinein.

 

Herr Spallek bezieht sich auf die perspektivischen Zeitabläufe und fragt nach, was dies in Tagen, Wochen oder Monaten bedeutet. Er fragt dies vor dem Hintergrund, da es in den letzten sechs Monaten 79 Anträge auf Genehmigung von Spielhallen gab, von denen lediglich zwei Anträge negativ beschieden werden konnten. Je länger man wartet und je länger nichts passiert, desto eher erledigt sich dieses Problem von alleine, weil irgendwann eine Sättigungsgrenze erreicht ist und der Markt letztendlich nicht mehr her gibt. Deshalb die Nachfrage, ob Aussagen getroffen werden können, wann hier eine Wirksamkeit damit verbunden sein wird.

 

Herr Türk führt aus, dass das Verfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne schon ins Rollen gekommen ist. Bis April sollen nach Möglichkeit die Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden. Dann besteht auch die Möglichkeit, Veränderungssperren zu erlassen.

 

Frau Mallwitz fragt nach, was mit den Bereichen, die nicht zum Untersuchungsgebiet gehören, passiert.

 

Herr Türk teilt mit, dass es sich um ca. 60 ha handelt, wo bereits Bebauungspläne aufgestellt wurden. 50 ha davon werden vom Büro Herwarth + Holz begleitet und 10 ha durch das Stadtplanungsamt. Es handelt sich schon um die Gebiete, wo zurzeit auch die ganzen Anträge gestellt werden. Es muss dazu gesagt werden, dass bereits In der Turmstraße, in der Beusselstraße und in der Pankstraße ein Ausschluss von Spielhallen weitgehend stattgefunden hat.

 

Herr Brückmann zeigt sich verwundert, dass hier immer wieder von der Baunutzungsverordnung von 1958 die Rede ist. Die erste Baunutzungsverordnung in Deutschland ist aus dem Jahre 1962. Ihm ist aber klar geworden, dass es hier um die alten West-Berliner-Gebiete im neuen Bezirk Mitte geht, wo es einen Baunutzungsplan von 1958 gibt. Grundsätzlich findet Herr Brückmann es gut, dass sich der Bezirk Mitte sehr systematisch dieser Problematik angenommen hat. Betreffend der Spielhallen führt er aus, dass die IHK aufgrund ihres geografischen Informationssystem aktuell auf 150 Spielhallen in Mitte kommt. Trotzdem möchte er zu bedenken geben, dass man diese Spielhallenthematik auf vielen Wegen angehen kann und muss. Hier wurde gerade die planungsrechtliche Grundlage behandelt. Es gibt auch zwei Initiativen des Landes Berlin, die letzte Woche verabschiedet wurden. Auch die Bundesratsinitiative, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreffend die Baunutzungsverordnung kommt, kann gut mitgetragen werden. Beim Spielhallengesetz muss man allerdings abwägen, ob bestimmte Grundrechte auch gerichtsfest sind. Was jedoch grundsätzlich gesagt werden kann ist, dass eine Anhäufung von Spielhallen auf jeden Fall zu Trading-Down-Effekten führen kann. Die IHK selbst geht davon aus, dass es bei 150 angemeldeten Spielhallen auch eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Das ist ein zusätzliches Problem, da die legalen Betriebe oft nicht ausreichend kontrolliert werden können. Insofern kann die IHK die Planung nur unterstützen.

Weiterhin bezieht sich Herr Brückmann auf den großflächigen Einzelhandel und teilt mit, dass es ein bezirkliches Zentrenkonzept gibt, wo die IHK mit eingebunden war. Ebenso wird es demnächst den Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 geben. Er plädiert sehr stark dafür, dass man sich hier kräftemäßig eher auf die Spielhallen konzentrieren sollte. Das Thema großflächiger Einzelhandel wird von der planungsrechtlichen Seite her eher unkritisch gesehen. Zu den Stellplatzobergrenzen führt Herr Brückmann aus, dass er noch niemanden in der Wirtschaft gefunden hat, der dieser Stellplatzobergrenzenverordnung irgend etwas abgewinnen kann. Auch spielt dieses Thema bei den Spielhallen und beim großflächigen Einzelhandel keine große Rolle. Es gibt sicherlich größere Betriebe und Hotels, die man auch in der Stadt haben möchte, aber denen sollte man es nicht noch schwerer machen, sich hier anzusiedeln. Da wirkt die Stellplatzobergrenzenverordnung eher konterkarierend zu dem, was man eigentlich will. Auch beim Thema Wohnen gilt im Grundsatz, wenn man attraktives Wohnen in innerstädtischen Lagen haben möchte, dann gehört dazu auch immer eine gewisse Anzahl von Stellplätzen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei den Berichterstattern für die Ausführungen.


 

 
 

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