Auszug - Ambrosia in Mitte  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 1.3
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Dr

Herr BzStR Dr. Hanke erinnert an die letzte Ausschusssitzung, in der vermittelt wurde, dass es mehrere Schnittstellenprobleme (insbesondere bei der Frage: Wenn die Ambrosiapflanzen auf Privatgelände entdeckt werden wie man dazu kommen könnte, diese Pflanzen, wenn allergene Belastung vorliegt, sie zu beseitigen) gibt. Anschließend wird der Aktionsplan des Landes Berlin zur Ambrosiabekämpfung verteilt. Herr Dr. Hanke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wer an dem Aktionsplan beteiligt war. Man muss feststellen, dass die federführende Senatsverwaltung an keiner Stelle daran gedacht hat, Gesundheitsämter mit auf den Weg zu nehmen. Der Bezirk Mitte hat die Senatsverwaltung angeschrieben und um Aufklärung gebeten, weil im Aktionsplan genau in einem Absatz beschrieben wird, dass es bisher noch keine Lösung für Privatflächen gibt. Der Bezirk Mitte hatte nun nachgefragt, ob es neue Erkenntnisse im Senat gibt, wie man dieses Problem der Privatflächen angehen könnte. Weiterhin teilt Herr Dr. Hanke mit, dass dieses Anliegen in Gesprächen mit den Amtsärzte/innen mitgeteilt wurde und man habe im Bezirksamt ressortübergreifend Kontakt zum SGA aufgenommen. Die WIWIKO wurde angeschrieben und darauf hingewiesen, Ambrosiapflanzen zu beseitigen, die am Hauptbahnhof gefunden wurden. Der Bezirk Mitte hatte sich auch überlegt, einen kleinen Runden Tisch einzurichten, denn die Frage der Scouts, die mit dem SGA und dem Gesundheitsamt zusammen arbeiten, scheint noch weiteren Klärungsbedarf zu haben.
Weiterhin merkt Herr Dr. Hanke an, dass nachgearbeitet wurde. Er sieht einen gewissen Widerspruch zwischen einem Aktionsplan gegen Ambrosia zu machen und andererseits sollen Regelungen getroffen werden, die an Verbindlichkeiten und an Verantwortlichkeit in staatlichen Institutionen möglicher weise mangeln lässt. Die Datenbank in der TU findet er sehr gut, meint aber, dass so eine Kartei im Pflanzenschutzamt geführt werden müsste oder in einer anderen nachgeordneten Behörde des Senats.
Leider war Herr Dr. Hanke nicht erfolgreich, heute einen Vertreter vom Pflanzenschutzamt einzuladen. Dort gibt es eine ähnliche Zurückhaltung wie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Deshalb möchte man sich verwaltungsintern mit dem SGA zusammen setzen und darüber diskutieren, wo könnte man hier systematisieren.
 

Abschließend wird die Beantwortung einer Anfrage im Abgeordnetenhaus aus 2009 verteilt, wie die Senatsverwaltung das darstellt.

Herr Busse teilt ergänzend mit, dass im Aktionsprogramm aufgezeigt ist, was Herr Dr. Hanke ausführte und warum das BA Mitte einen Brief an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geschrieben hat. Im Aktionsprogramm gegen Ambrosia ist eine Tabelle enthalten, wer daran beteiligt ist, u. a. an erster Stelle die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Weiterhin vermittelt Herr Busse, wer im Aktionspapier aufgelistet sei und handeln soll und man kann erkennen, dass die bezirklichen Gesundheitsämter völlig außen vor sind, obwohl die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hier in diesen Gruppen und Gremien vertreten sei.

 

Frau BV Hilse (CDU) möchte wissen, ob sich das Amt an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gewandt hat oder auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, denn es seien beide beteiligt. Sollte das nicht der Fall sein bittet sie, auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen, damit sich beide ggf. miteinander austauschen und reden könnten. Herr Dr. Hanke teilt mit, dass nur an die Hauptfachverwaltung ein Schreiben geschickt wurde. Er nimmt die Anregung gerne auf, bei der Bildung des Runden Tisches Herrn BzStR Gothe eine Kopie des Schreibens zur Verfügung zu stellen, damit er es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übermitteln kann.

 

Weiterhin bemerkt er, über das Thema ASORG zu diskutieren, wenn ein Privatbesitzer nicht reagiert und die Ambrosiapflanzen vernichtet, könnte man theoretisch den Weg gehen und sagen, die/der Amtsärztin/Amtsarzt stellt fest, dort stehen 100 Pflanzen und stellt eine enorme allergene Belastung dar, und sie/er ordnet nach ASORG an, dass sie beseitigt werden. Es gibt hier leider zwei Hürden zu bewältigen. Es scheint auch in der Wissenschaft und in der Medizin durchaus unterschiedliche Einschätzungen zu geben, wie gefährlich Ambrosia ist. Hinsichtlich von Gerichtsfestigkeit ist das nicht klar, wie das am Ende ausgeht. Ein weiteres Problem ist, dass man sich in der freien Natur befindet. Man stelle sich vor, dass man eine Fläche hat, die aber 3 Eigentümern gehört. Alle 3 Eigentümer werden aufgefordert, die Ambrosiapflanzen nach ASPRG wegzuräumen und ein Eigentümer würde immer sagen, die beiden anderen Eigentümer sind es und meine Pollen sind nicht gefährlich.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, ob es medizinische Erkenntnisse gibt, welche Auswirkungen es auf Allergien habe oder sei nur bekannt, dass Ambrosia Allergien auslösen. Herr BzStR Dr. Hanke regt an, den Amtsarzt diese Frage zu übermitteln. Herr Busse teilt ergänzend mit und verweist auf das verteilte Material, in dem darüber berichtet wird. Ambrosia ist eine weitere allergene Belastung, die im wesentlichen zu heuschnupfenartigen Symptomen führt.

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, regt an zu klären, wie hoch das Risiko für die Menschen sei. Wenn sich die Ambrosia hier wohl fühlt und sich so stark vermehrt, sei mit einer höheren Belastung für die Bevölkerung zu rechnen. Herr Busse teilt mit, dass man diese Frage in den Unterlagen nachlesen kann und dass hierzu Ausführungen gemacht wurden.

 

Abschließend teilt Herr BzStR Dr. Hanke mit, dass man klar entscheiden muss. Wenn es wirklich eine Belastung für die Bevölkerung darstellt, die einen Schwellenwert so überschreitet, dass das gefährlich sei, müsste man noch ein Stück konsequenter in der Beseitigung der Pflanzen sein. Das war auch Bestandteil der Berichterstattung in den letzten Wochen. Man habe festgestellt, die einjährigen Pflanzen kann man ausreißen, aber es gibt immer mehr zweijährige Pflanzen. Herr Dr. Hanke glaubt, dass man nicht dazu kommen wird, diese Pflanze aus Mitteleuropa wieder weg zu bekommen.

 

Herr BV Kiske (CDU) meint, wenn Bürger durch bauliche Maßnahmen geschädigt werden, tritt der Senat oder Bezirk ein und macht Ersatzbaumaßnahmen. Er fragt, ob man auf diesen Brachen solche Ersatzbaumaßnahmen machen könnte. Herr Dr. Hanke meint, dass das genau die Frage sei, ob sie geschädigt seien oder nicht, ob es eine weitere zusätzliche Belastung in diesem Großstadtklima und in dieser Großstadtluft ist oder ob hier wirklich eine Gefahr ausgeht. Der ASORG kann nur eingreifen, wenn eine reale Gefahr, die auch zuordnend sei, vorliegt. Er kann dann eine Ersatzvornahme im Notfall anordnen oder man fordert auf, es selber zu machen. Wenn dann innerhalb einer bestimmten Frist das nicht erfolgt, kann man diese Ersatzmaßnahmen vornehmen und Geld einklagen.

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, fragt, ob Überlegungen angestellt wurden, welche Pflanzen die Ambrosia verdrängen könnten und welche Pflanzen man gezielt anpflanzen könnte, um dem Problem auf diese Art entgegen zu treten. Herr BzStR Dr. Hanke kann das nicht beantworten. Er meint, dass es in Berlin ein Pflanzenschutzamt gibt, welches der entsprechende Ansprechparten sei.

 

Frau BV Hilse (CDU) fragt, ob das Thema ASORG in der Amtsleiterrunde erneut eingebracht wird und dass erneut zusammen mit anderen Bezirken und der Senatsverwaltung dieses Thema geklärt wird.

Herr BzStR Dr. Hanke sagt dem so zu.


 

 
 

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