Auszug - Bericht zur Entwicklung der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen BE: Herr von Dassel
Herr
von Dassel verteilt ein Papier an die Mitglieder und bezieht sich auf das
Thesenpapier der Firma con_sens, die sich im Auftrag des Landes Berlins dieser
Thematik nähert. Er merkt an, dass es unglaublich schwer ist, für diesen
Bereich dezidierte und belastbare Aussagen unterjährig treffen zu können, denn
als Controllinginstrument während eines Jahres gibt es nur die
Produktvergleichsberichte. Und diese Produktvergleichsberichte sind erst dann
valid, wenn sie wirklich zum Jahresabschluss korrigiert wurden. Und bei
Produkten, die schnell mal 4.000 € bis 6.000 € kosten, sind Zahlenkorrekturen
und vor allem Mengenkorrekturen, sehr relevant. Das Entscheidende an diesen
Produktvergleichsberichten ist auch, dass der Zuweisungspreis nicht ausgewiesen
ist, sondern nur der Median. Und bei den entgeltfinanzierten
Betreuungsleistungen besteht das Hauptproblem darin, dass man nicht den Median
zugewiesen bekommt, sondern einen Zuweisungspreis. Der Median ist nicht der
Durchschnittswert, sondern der Mittelwert zwischen dem 6. und 7. Platz. Und
somit kann es sein, dass die Bezirke insgesamt deutlich weniger ausgeben als
ihnen zugewiesen werden würde (Median x Stückkosten), weil eben sehr viel
Mengen über bzw. unter dem Median erbracht wurden. Es würde sich in der Regel ausgleichen,
wenn die Senatsfinanzverwaltung nicht folgendes Verfahren anwenden würde: Wenn
die Bezirke insgesamt mehr ausgeben, als sie über den Median zugewiesen
bekommen, haben sie Pech gehabt. Geben sie aber weniger aus, als sie insgesamt
über den Median zugewiesen bekommen, wird der Zuweisungspreis so reduziert,
dass die Bezirke insgesamt nicht mehr Geld bekommen als sie auch wirklich
ausgegeben haben. Die Bezirke können durch Gewinne nicht ansparen und Verluste
werden ihnen aber immer angerechnet. Den Zuweisungspreis errechnet die
Senatsverwaltung immer zum Ende des Jahres bzw. am Jahresanfang für das
zurückliegende Jahr. Deshalb gibt es zwei Mal im Jahr den Versuch, diesen
Zuweisungspreis zu errechnen. Zurzeit liegen die Produktvergleichsberichte für November
vor. Daraus kann man eine Tendenz ablesen, die aber wegen dem Zuweisungspreis
noch auf wackeligen Füßen steht. Nach den Produktvergleichsberichten würde der
Bezirk Mitte im Bereich Hilfe zur Pflege ungefähr einen Verlust von 730.000 €
aufweisen. Gleichzeitig würde im Bereich der Eingliederungsleistungen ein
Gewinn von ca. 1,4 Mio. € ausgewiesen werden. Abschließend kann man als Tendenz
aber sagen, dass der Verlust aus den Transferleistungen im Bereich Hilfe zur
Pflege und Eingliederungsleistungen deutlich geringer sein dürfte als im Jahre
2008. Weitere Ausführungen zu den 12 Punkten auf der letzten Seite des
verteilten Papiers werden von Herrn von Dassel dargelegt. Er ist optimistisch,
dass es wirklich gelingt, diese Kosten einigermaßen in den Griff zu bekommen
und damit auch eines der Hauptrisiken für den Haushalt gebannt werden könnte. Herr
von Dassel teilt weiterhin mit, dass die Senatsverwaltung für Soziales und
Arbeit beschlossen hat, dass die vier Probebezirke jeweils eine zusätzliche
Stelle zur „Projektarbeit in der Hilfe zur Pflege in Pilotbezirken – Bes.-Gr.
A11 bis A 13“ bekommen. Es ist noch nicht klar, was diese sehr hoch dotierten
Kräfte machen sollen. Herr
von Dassel kündigt an, dass der Transferkostenbericht Anfang Mai vorliegt. |
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