Auszug - Bericht zur Entwicklung der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen BE: Herr von Dassel  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:37 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Dassel verteilt ein Papier an die Mitglieder und bezieht sich auf das Thesenpapier der Firma con_sens, die sich im Au

Herr von Dassel verteilt ein Papier an die Mitglieder und bezieht sich auf das Thesenpapier der Firma con_sens, die sich im Auftrag des Landes Berlins dieser Thematik nähert. Er merkt an, dass es unglaublich schwer ist, für diesen Bereich dezidierte und belastbare Aussagen unterjährig treffen zu können, denn als Controllinginstrument während eines Jahres gibt es nur die Produktvergleichsberichte. Und diese Produktvergleichsberichte sind erst dann valid, wenn sie wirklich zum Jahresabschluss korrigiert wurden. Und bei Produkten, die schnell mal 4.000 € bis 6.000 € kosten, sind Zahlenkorrekturen und vor allem Mengenkorrekturen, sehr relevant. Das Entscheidende an diesen Produktvergleichsberichten ist auch, dass der Zuweisungspreis nicht ausgewiesen ist, sondern nur der Median. Und bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen besteht das Hauptproblem darin, dass man nicht den Median zugewiesen bekommt, sondern einen Zuweisungspreis. Der Median ist nicht der Durchschnittswert, sondern der Mittelwert zwischen dem 6. und 7. Platz. Und somit kann es sein, dass die Bezirke insgesamt deutlich weniger ausgeben als ihnen zugewiesen werden würde (Median x Stückkosten), weil eben sehr viel Mengen über bzw. unter dem Median erbracht wurden. Es würde sich in der Regel ausgleichen, wenn die Senatsfinanzverwaltung nicht folgendes Verfahren anwenden würde: Wenn die Bezirke insgesamt mehr ausgeben, als sie über den Median zugewiesen bekommen, haben sie Pech gehabt. Geben sie aber weniger aus, als sie insgesamt über den Median zugewiesen bekommen, wird der Zuweisungspreis so reduziert, dass die Bezirke insgesamt nicht mehr Geld bekommen als sie auch wirklich ausgegeben haben. Die Bezirke können durch Gewinne nicht ansparen und Verluste werden ihnen aber immer angerechnet. Den Zuweisungspreis errechnet die Senatsverwaltung immer zum Ende des Jahres bzw. am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr. Deshalb gibt es zwei Mal im Jahr den Versuch, diesen Zuweisungspreis zu errechnen. Zurzeit liegen die Produktvergleichsberichte für November vor. Daraus kann man eine Tendenz ablesen, die aber wegen dem Zuweisungspreis noch auf wackeligen Füßen steht. Nach den Produktvergleichsberichten würde der Bezirk Mitte im Bereich Hilfe zur Pflege ungefähr einen Verlust von 730.000 € aufweisen. Gleichzeitig würde im Bereich der Eingliederungsleistungen ein Gewinn von ca. 1,4 Mio. € ausgewiesen werden. Abschließend kann man als Tendenz aber sagen, dass der Verlust aus den Transferleistungen im Bereich Hilfe zur Pflege und Eingliederungsleistungen deutlich geringer sein dürfte als im Jahre 2008. Weitere Ausführungen zu den 12 Punkten auf der letzten Seite des verteilten Papiers werden von Herrn von Dassel dargelegt. Er ist optimistisch, dass es wirklich gelingt, diese Kosten einigermaßen in den Griff zu bekommen und damit auch eines der Hauptrisiken für den Haushalt gebannt werden könnte.

Herr von Dassel teilt weiterhin mit, dass die Senatsverwaltung für Soziales und Arbeit beschlossen hat, dass die vier Probebezirke jeweils eine zusätzliche Stelle zur „Projektarbeit in der Hilfe zur Pflege in Pilotbezirken – Bes.-Gr. A11 bis A 13“ bekommen. Es ist noch nicht klar, was diese sehr hoch dotierten Kräfte machen sollen.

Herr von Dassel kündigt an, dass der Transferkostenbericht Anfang Mai vorliegt.


 

 
 

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