Auszug - Wilhelmstraße - Wohnungen sind zum Wohnen da!  

 
 
40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 02.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
1396/III Wilhelmstraße - Wohnungen sind zum Wohnen da!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Dr. Reuter für die Fraktion
2. Pawlowski
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pawlowski legt dar, dass alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus bereits zu dieser Thematik Anfragen gestellt haben

Herr Pawlowski legt dar, dass alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus bereits zu dieser Thematik Anfragen gestellt haben. Bei dem Antrag geht es darum, die Umnutzungen der Wohnung in eine gewerbliche Nutzung als Hotel einzuschränken. Der Änderungsantrag resultiert aus der Tatsache, dass der Ursprungsantrag der Fraktion Die Linke jegliche Nutzung als Ferienwohnung untersagt. Herr Pawlowski weist darauf hin, dass dies rechtlich nicht möglich wäre. Er bittet um Unterstützung des Antrags.

 

Frau Lier teilt mit, dass auf der letzten Amtsleitersitzung der Bau- und Wohnungsaufsichtsamtsleiter/innen bei SenStadt mitgeteilt wurde, dass die obere Bauaufsichtsbehörde dabei ist, die rechtlichen Vorraussetzungen zu schaffen, um künftig Ferienwohnungen mit mehr als 12 Gastbetten zu unterbinden.

Die Betriebsverordnung, welche die Führung von Beherbergungsstätten regelt, wird derzeit geändert. In dieser Betriebsverordnung werden Ferienwohnungen nun als Beherbergungsstätten definiert. Zeitgleich sollen künftig auch die Musterbeherbergungsvorschriften auf Ferienwohnung eine Anwendung finden.

Frau Lier erläutert, dass auch für nicht genehmigte aber zu einem zurückliegenden Zeitpunkt genehmigungsfähige Anlagen der Bestandschutz gilt. D.h. nach dem neuen Recht wären die Ferienwohnungen illegal, da sie jedoch zurückliegend materiell rechtmäßig waren, kann gegen die in der Wilhelmstraße umgenutzten Ferienwohnungen nichts unternommen werden.

Zur konkreten Umsetzung der Änderung soll ein offizielles Schreiben folgen.

 

Der Änderungsantrag wird abgestimmt und einstimmig angenommen

(8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen).


 

 
 

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