Auszug - Wilhelmstraße - Wohnungen sind zum Wohnen da!
Herr Pawlowski legt dar, dass alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus bereits zu dieser Thematik Anfragen gestellt haben. Bei dem Antrag geht es darum, die Umnutzungen der Wohnung in eine gewerbliche Nutzung als Hotel einzuschränken. Der Änderungsantrag resultiert aus der Tatsache, dass der Ursprungsantrag der Fraktion Die Linke jegliche Nutzung als Ferienwohnung untersagt. Herr Pawlowski weist darauf hin, dass dies rechtlich nicht möglich wäre. Er bittet um Unterstützung des Antrags. Frau Lier
teilt mit, dass auf der letzten Amtsleitersitzung der Bau- und
Wohnungsaufsichtsamtsleiter/innen bei SenStadt mitgeteilt wurde, dass die obere
Bauaufsichtsbehörde dabei ist, die rechtlichen Vorraussetzungen zu schaffen, um
künftig Ferienwohnungen mit mehr als 12 Gastbetten zu unterbinden. Die
Betriebsverordnung, welche die Führung von Beherbergungsstätten regelt, wird
derzeit geändert. In dieser Betriebsverordnung werden Ferienwohnungen nun als
Beherbergungsstätten definiert. Zeitgleich sollen künftig auch die
Musterbeherbergungsvorschriften auf Ferienwohnung eine Anwendung finden. Frau Lier
erläutert, dass auch für nicht genehmigte aber zu einem zurückliegenden
Zeitpunkt genehmigungsfähige Anlagen der Bestandschutz gilt. D.h. nach dem
neuen Recht wären die Ferienwohnungen illegal, da sie jedoch zurückliegend
materiell rechtmäßig waren, kann gegen die in der Wilhelmstraße umgenutzten
Ferienwohnungen nichts unternommen werden. Zur
konkreten Umsetzung der Änderung soll ein offizielles Schreiben folgen. Der
Änderungsantrag wird abgestimmt und einstimmig angenommen (8
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). |
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