Herr BzStR von Dassel teilt einleitend mit, dass bei der
Kostenreduzierung der Untertitel Qualitätssicherung mit benannt wird.
Anschließend stellt er Frau Keitel, Revisorin, vor. Derzeit überlegt das LuV
gemeinsam, wo kann man wie steuern, wo kann man wie Qualität sichern und wie
kann sich Mitte in die eingesetzten landesweit geführten Diskussionen zu
diesem Themenkomplex vernünftig einbringen. Zum verteilten Papier teilt er
mit, dass das eine Zusammenfassung der aktuellen Lage sei und jetzt kein
ausformuliertes durchdachtes bis ins letzte Detail mit allen abgestimmtes
Papier sei. Weiterhin bemerkt Herr von Dassel, dass der Bezirk Mitte für
stationäre oder ambulante Pflegeleistungen Mittel in Höhe von rd. 40 Mio. €
ausgibt. Die Nettozahlen beschreiben den Umstand, dass die eigentlichen
Leistungen der Pflegekassen dort schon abgezogen wurden. Unterhalt und
Kostenersatz heißt, dass Mitte nicht weiß, ob die Person, die diese
Leistungen bekommt, ggf. unterhaltspflichtige Angehörige oder Vermögen hat
und ob sie Kostenersatz leisten müssten. Angesichts der Sozialstruktur in
Mitte sei das selten der Fall.
Zu einer anderen verteilten Tabelle teilt Herr von Dassel mit, dass es sich
um Nettozahlungen des Bezirksamtes handelt, was das Bezirksamt zahlt, nach
dem die Pflegekassen ihren Beitrag geleistet haben.
Frau Keitel gibt anschließend Erläuterungen zum
vorliegenden Papier. Sie betont, dass das nicht nur ein Berlinweites, sondern
auch ein bundesweites Problem sei. Die ambulante Pflege verursacht relativ
hohe Kosten in den Kommunen. 16 deutsche Großstädte haben sich zu einem
Vergleich zusammengeschlossen. Es wurden zwei Musterfälle an die Großstädte
verteilt und man hat versucht zu ermitteln, wie teuer die jeweilige Leistung
in der Großstadt ist. Nach der Auswertung hat man schnell erkannt, dass sich
an den Kosten kaum etwas ändern lässt, weil die entgeltfinanzierten
Leistungen und die entsprechenden Punktwerte von den Kommunen (in Berlin
SenIAS) festgeschrieben sind und momentan nur durch eine genaue
Bedarfsfeststellung effektiv Steuerungsmöglichkeiten zu erreichen sind. Die
von SenIAS festgesetzten Punktwerte sind Berlinweit nicht sehr
unterschiedlich, so dass eine Steuerung über die Anbieterauswahl keinen Sinn
macht.
Frau Keitel führt weiter aus, dass ihr der
Großstädtevergleich vorliegt.
Berlin hat beschlossen, einen eigenen Vergleich zu machen. Es wurden vier
Projektbezirke ausgewählt (Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Lichtenberg und
Steglitz-Zehlendorf). Einen Fragenkatalog wertet zurzeit die Firma Konsens
aus. Es hat sich eine Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege
gebildet. Es haben sich bestimmte Sachen herauskristallisiert. Der Bezirk
Mitte hat intern im Rahmen von zwei Workshops versucht festzustellen, woran
es liegt, dass Hilfe zur Pflege oder Ambulante Pflege so teuer
ist und ob Mitte speziell daran etwas verändern kann, ohne dass die
Leistungsberechtigten auf irgend etwas verzichten.
Sie teilt weiter mit, dass Mitte bei der Bedarfsermittlung gerecht bleiben
möchte. Sie spricht weiterhin von einer eindeutigen Tendenz, dass immer mehr
Leistungsanbieter Menschen mit seelischer Behinderung und psychischen
Auffälligkeiten (z. B. aus dem Bereich des
Fallmanagements/Eingliederungshilfe), die als sogenannte Austherapierte
gelten, in den Bereich der Ambulanten Pflege wechseln. Die „Austherapierten“
durchliefen in den vorangegangenen Jahren zahlreiche Eingliederungsmaßnahmen,
bis die Träger der Ansicht waren, dass mit dieser Leistungsart gar nichts
mehr gehe, aber die Leistungsberechtigten der Hilfe der Pflege bedürfen.
Diese Fälle sind exorbitant teuer, weil aus unserer Sicht weiterhin ein sehr
hoher Eingliederungsanteil abzudecken ist, der nicht aus den Mitteln, die der
Pflege dienen, zu finanzieren ist. Berlinweit wird ebenfalls Handlungsbedarf
gesehen. Eine Regelung speziell für diesen Personenkreis soll ggf.
installiert werden. Man muss auch Leistungsberechtigte mit einem Hilfebedarf
der Pflegestufe 0 betrachten. Null bedeutet, dass überwiegend
hauswirtschaftliche Verrichtungen (wie Wohnung putzen, Essen zubereiten und
Beaufsichtigung) erforderlich sind. Mitte zahlt derzeit dafür die Kosten
einer Pflegekraft zu den von SenIAS vereinbarten Kostensätzen für
Pflegekräfte.
Der Bezirk Mitte
überlegt, ob die Versorgung für reine hauswirtschaftliche Verrichtungen
kostengünstiger erfolgen könnte.
Der Vorsitzende, Herr Allendorf, möchte wissen, was man
unter einer kostengünstigeren Lösung versteht. Frau Keitel meint, dass es
hier nicht um die Pflege am Menschen selbst gehe, sondern im weitesten Sinne
nur um die Pflege an der Wohnung. Wenn man eine Leistung an Anbieter vergibt,
die keine Pflegefachkräfte beschäftigen, können die Pflegedienste wieder ihre
eigenen Aufgaben wahrnehmen, die überwiegend die Körperpflege betrifft.
Frau BD Westphal (CDU) meint, wenn es um das Besorgen von
Essen geht, müsste das eine Fachkraft machen.
Über Detailleistungen müsste man sich noch einmal
unterhalten, so Frau Keitel.
Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass Hilfe von der Nachbarschaft meist in Bar
bezahlt wird und dass keine Sozialabgaben gezahlt werden. Frau Keitel meint,
dass das BA gute Erfahrungen bei der Minijobzentrale machte. Es wird von den
Leistungsberechtigten der Nachweis der Anmeldung abgefordert. Durch die
Anmeldung erhält die private Pflegekraft später auch geringe Rentenzahlungen,
sie ist unfallversichert und im Krankheitsfall wird eine Ersatzkraft finanziert.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich darauf,
dass es kaum Steuerungsmöglichkeiten gäbe. Eine Möglichkeit wäre aber im
Bereich der Bedarfsfeststellung oder Bedarfsermittlung. Man könnte das
positiv wie auch negativ auslegen. Frau Schauer-Oldenburg betont, dass aus
ihrer Sicht die Qualitätssicherung sehr wichtig sei. Frau Keitel bestätigt
das.
Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen, wer den Bedarf feststellt, wenn die
Betroffenen in das Bezirksamt kommen. Frau Keitel teilt mit, dass die neuen
Pflegefachkräfte (Krankenschwester, Altenpflegerin) der Arbeitsgruppe
ambulante Hilfe zur Pflege oder der allgemeine Sozialdienst (ASD) oder die
Spezialsozialdienste der Abteilung Gesundheit vor Ort bei einem Hausbesuch
den Bedarf, meist in Anwesenheit der bereits tätigen Sozialstation,
festlegen. Der eingereichte Modulbogen wird vor Ort abgeglichen und in
Absprache mit dem jeweiligen Pflegedienst ggf. verändert.
Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen, ob trotzdem noch ein Arzt nötig sei.
Frau Keitel meint, dass es hier Unterschiede gibt. Der Amtsarzt legt nach wie
vor die Pflegestufe fest. Sie bemerkt hier, dass es auch Pflegekräfte gibt,
die die zusätzliche Qualifikation besitzen, um das NDK-Gutachten erstellen zu
dürfen.
Die beiden im Bezirk Mitte eingestellten Pflegekräfte haben diese
Qualifikation noch nicht.
Frau BD Westphal
(CDU) meint, dass man bei den Ausschreibungen nicht nur nach den
Kostenaspekten gehen sollte. Sie fragt, wie man die Qualität sichert. Frau
Keitel hofft, dass man das personell hinbekommen wird. Mitte ist der einzige
Bezirk, der Sachbearbeiterinnen in die Haushalte schickt.
Frau Keitel teilt weiter mit, dass es Berlinweit neue
Leitlinien geben wird. Die Bezirke sind derzeit mit SenIAS im Gespräch, da es
generell erforderlich ist, dass Rundschreiben überarbeitet werden müssen.
Weiterhin soll das Wunsch- und Wahlrecht besser modifiziert und handbar für
die Mitarbeiter/innen gemacht werden. Derzeit findet kein Kostenvergleich
zwischen Ambulant und Stationär statt, obwohl die Sozialstationen dem BA
Mitte vorwerfen, dass sie das tun würden. Frau Keitel betont, dass es
preiswerter sei, wenn man für einen Heimaufenthalt plädiert. Wünschenswert
ist es, zusammen mit der Senatsverwaltung darüber nachzudenken.
Herr BV Rauskolb
(CDU) meint, dass es einen gewissen Prozentsatz von Pflegefällen gibt, bei
denen die ambulante Pflege deutlich teurer sei, als die stationäre Pflege.
Frau Keitel stimmt ihm zu und meint, dass man den Einzelfall prüfen muss.
Auf die Frage von Herrn Rauskolb, ob die Kosten für
Rollstühle mit einbezogen sind, antwortet Frau Keitel mit Nein.
Frau Keitel teilt mit, dass der Bezirk Mitte über viele
Wohngemeinschaften verfügt, die in
den vergangenen Monaten näher betrachtet wurden. Mitte
möchte hier die Anleitung zur Kommunikation nicht mehr finanzieren, weil sie
so ursprünglich nicht vorgesehen sei.
Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, ob es dem BA
gelingt, die Kostenbelastung zu senken oder gelingt es dem BA nur, einen
Anstieg der Kosten zu verhindern. Frau Keitel beantwortet die Frage mit:
Sowohl als auch.
Frau BD Westphal (CDU) sieht die berechtigten Bemühungen
und sie kann verstehen, dass es eine gewisse Kommunikation am Anfang gibt, um
sich kennenzulernen und Vertrauen zu schaffen. Sie kann auch verstehen, wenn
Personal regelmäßig kommt und bestimmte Pflegeleistungen erbringt, dass man
hier einmal wöchentlich den Kontakt hält. Sie kann auch verstehen, dass die
Leistungen gedeckelt werden sollen. In der Praxis sieht das so aus, dass über
dem Senat die Gelder wieder hereingeholt werden, wenn die Pflegesätze erhöht
werden. Sie sei aber nicht damit einverstanden, dass an denjenigen, der die
Arbeit verrichtet, gespart wird. Sie fragt, ob man hier etwas machen könnte.
Frau Keitel spricht den Fragenkatalog an, bei dem dieser Punkt angesprochen
wurde.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, wie so
eine Bedarfsfeststellung durchgeführt wird. Wird der Einzelfall abgewogen,
muss man in den Haushalt gehen oder ist es plausibel, so etwas vom
Schreibtisch zu entschieden.
Der Vorsitzende, Herr Allendorf, möchte wissen, ob die
Qualitätskontrolle vom Amt durchgeführt wird oder auch von der Krankenkasse.
Frau Keitel teilt mit: Wenn das Amt anmeldet oder berechtigte Mängel festgestellt
werden, geht das über die Senatsverwaltung. Schwerwiegende Fälle werden
gemeldet und dann wird der MDK der Krankenkassen oder die Pflegekassen
einschaltet. Das Ergebnis hat man bisher nie erfahren, soll sich aber
zukünftig ändern.
Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die
Wohngemeinschaften und möchte wissen, ob für die Personen gezahlt wird, wo
sie hingezogen sind. Sie möchte wissen, ob sich hier Berlinweit etwas regeln
lässt. Frau Keitel teilt mit, dass es diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse
gibt.
Die Frage von Herrn BV Looff (Die Linke) beantwortet Frau
Keitel wie folgt: Der MDK teilt mit, dass er innerhalb von 14 Tagen in der
Lage sei zu begutachten. Über den amtsärztlichen Dienst beträgt die Wartezeit
zwischen 6 und 8 Monaten.
Herr BV Rauskolb (CDU) gibt zu bedenken, dass es nicht um
das Einspielen des Pflegedienstes gehe, sondern es geht um die Ermittlung, ob
der Pflegedienst den Kostenrahmen – Pflegeleistung, die er zu erbringen hat -
richtig festgestellt hat. Er meint, dass man das schon in zwei Tagen könnte.
Herr BzStR von
Dassel teilt abschließend mit, dass das Bezirksamt Mitte keine Personen
sucht, die ein Mal in der Woche für 4,00 € Schwarzarbeit leisten. Das
JobCenter hat einen Bedarf an leichten hauswirtschaftlichen Verrichtungen
festgestellt. Deshalb versucht man, über die Maßnahmeplanungen 2010 Projekte
zu realisieren, die dort Ansätze bieten. Hier hat man darüber nachgedacht, ob
man niederqualifizierte Menschen dauerhaft wieder in Arbeit bringen könnte.
Mitte wird zukünftig keine Leistungen mehr finanzieren, die zum
Selbstverständnis dieser besonderen Wohnform gehören, wie z. B.
Kommunikation.
Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Frau Keitel für
ihre Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.
|