Auszug - Kostenreduzierung bei der Hilfe zur Pflege (HzL) Probleme und Steuerungsmöglichkeiten bei der Qualitätssicherung BE: Herr BzStR von Dassel, Frau Keitel, SozRev1  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel teilt einleitend mit, dass bei der Kostenreduzierung der Untertitel Qualitätssicherung mit benannt wird

Herr BzStR von Dassel teilt einleitend mit, dass bei der Kostenreduzierung der Untertitel Qualitätssicherung mit benannt wird. Anschließend stellt er Frau Keitel, Revisorin, vor. Derzeit überlegt das LuV gemeinsam, wo kann man wie steuern, wo kann man wie Qualität sichern und wie kann sich Mitte in die eingesetzten landesweit geführten Diskussionen zu diesem Themenkomplex vernünftig einbringen. Zum verteilten Papier teilt er mit, dass das eine Zusammenfassung der aktuellen Lage sei und jetzt kein ausformuliertes durchdachtes bis ins letzte Detail mit allen abgestimmtes Papier sei. Weiterhin bemerkt Herr von Dassel, dass der Bezirk Mitte für stationäre oder ambulante Pflegeleistungen Mittel in Höhe von rd. 40 Mio. € ausgibt. Die Nettozahlen beschreiben den Umstand, dass die eigentlichen Leistungen der Pflegekassen dort schon abgezogen wurden. Unterhalt und Kostenersatz heißt, dass Mitte nicht weiß, ob die Person, die diese Leistungen bekommt, ggf. unterhaltspflichtige Angehörige oder Vermögen hat und ob sie Kostenersatz leisten müssten. Angesichts der Sozialstruktur in Mitte sei das selten der Fall.
Zu einer anderen verteilten Tabelle teilt Herr von Dassel mit, dass es sich um Nettozahlungen des Bezirksamtes handelt, was das Bezirksamt zahlt, nach dem die Pflegekassen ihren Beitrag geleistet haben.

 

Frau Keitel gibt anschließend Erläuterungen zum vorliegenden Papier. Sie betont, dass das nicht nur ein Berlinweites, sondern auch ein bundesweites Problem sei. Die ambulante Pflege verursacht relativ hohe Kosten in den Kommunen. 16 deutsche Großstädte haben sich zu einem Vergleich zusammengeschlossen. Es wurden zwei Musterfälle an die Großstädte verteilt und man hat versucht zu ermitteln, wie teuer die jeweilige Leistung in der Großstadt ist. Nach der Auswertung hat man schnell erkannt, dass sich an den Kosten kaum etwas ändern lässt, weil die entgeltfinanzierten Leistungen und die entsprechenden Punktwerte von den Kommunen (in Berlin SenIAS) festgeschrieben sind und momentan nur durch eine genaue Bedarfsfeststellung effektiv Steuerungsmöglichkeiten zu erreichen sind. Die von SenIAS festgesetzten Punktwerte sind Berlinweit nicht sehr unterschiedlich, so dass eine Steuerung über die Anbieterauswahl keinen Sinn macht.

Frau Keitel führt weiter aus, dass ihr der Großstädtevergleich vorliegt.
Berlin hat beschlossen, einen eigenen Vergleich zu machen. Es wurden vier Projektbezirke ausgewählt (Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf). Einen Fragenkatalog wertet zurzeit die Firma Konsens aus. Es hat sich eine Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege gebildet. Es haben sich bestimmte Sachen herauskristallisiert. Der Bezirk Mitte hat intern im Rahmen von zwei Workshops versucht festzustellen, woran es liegt, dass Hilfe zur Pflege oder Ambulante Pflege so teuer ist und ob Mitte speziell daran etwas verändern kann, ohne dass die Leistungsberechtigten auf irgend etwas verzichten.
Sie teilt weiter mit, dass Mitte bei der Bedarfsermittlung gerecht bleiben möchte. Sie spricht weiterhin von einer eindeutigen Tendenz, dass immer mehr Leistungsanbieter Menschen mit seelischer Behinderung und psychischen Auffälligkeiten (z. B. aus dem Bereich des Fallmanagements/Eingliederungshilfe), die als sogenannte Austherapierte gelten, in den Bereich der Ambulanten Pflege wechseln. Die „Austherapierten“ durchliefen in den vorangegangenen Jahren zahlreiche Eingliederungsmaßnahmen, bis die Träger der Ansicht waren, dass mit dieser Leistungsart gar nichts mehr gehe, aber die Leistungsberechtigten der Hilfe der Pflege bedürfen. Diese Fälle sind exorbitant teuer, weil aus unserer Sicht weiterhin ein sehr hoher Eingliederungsanteil abzudecken ist, der nicht aus den Mitteln, die der Pflege dienen, zu finanzieren ist. Berlinweit wird ebenfalls Handlungsbedarf gesehen. Eine Regelung speziell für diesen Personenkreis soll ggf. installiert werden. Man muss auch Leistungsberechtigte mit einem Hilfebedarf der Pflegestufe 0 betrachten. Null bedeutet, dass überwiegend hauswirtschaftliche Verrichtungen (wie Wohnung putzen, Essen zubereiten und Beaufsichtigung) erforderlich sind. Mitte zahlt derzeit dafür die Kosten einer Pflegekraft zu den von SenIAS vereinbarten Kostensätzen für Pflegekräfte.

Der Bezirk Mitte überlegt, ob die Versorgung für reine hauswirtschaftliche Verrichtungen kostengünstiger erfolgen könnte.

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, möchte wissen, was man unter einer kostengünstigeren Lösung versteht. Frau Keitel meint, dass es hier nicht um die Pflege am Menschen selbst gehe, sondern im weitesten Sinne nur um die Pflege an der Wohnung. Wenn man eine Leistung an Anbieter vergibt, die keine Pflegefachkräfte beschäftigen, können die Pflegedienste wieder ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen, die überwiegend die Körperpflege betrifft.

 

Frau BD Westphal (CDU) meint, wenn es um das Besorgen von Essen geht, müsste das eine Fachkraft machen.

Über Detailleistungen müsste man sich noch einmal unterhalten, so Frau Keitel.


Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass Hilfe von der Nachbarschaft meist in Bar bezahlt wird und dass keine Sozialabgaben gezahlt werden. Frau Keitel meint, dass das BA gute Erfahrungen bei der Minijobzentrale machte. Es wird von den Leistungsberechtigten der Nachweis der Anmeldung abgefordert. Durch die Anmeldung erhält die private Pflegekraft später auch geringe Rentenzahlungen, sie ist unfallversichert und im Krankheitsfall wird eine Ersatzkraft finanziert.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich darauf, dass es kaum Steuerungsmöglichkeiten gäbe. Eine Möglichkeit wäre aber im Bereich der Bedarfsfeststellung oder Bedarfsermittlung. Man könnte das positiv wie auch negativ auslegen. Frau Schauer-Oldenburg betont, dass aus ihrer Sicht die Qualitätssicherung sehr wichtig sei. Frau Keitel bestätigt das.
Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen, wer den Bedarf feststellt, wenn die Betroffenen in das Bezirksamt kommen. Frau Keitel teilt mit, dass die neuen Pflegefachkräfte (Krankenschwester, Altenpflegerin) der Arbeitsgruppe ambulante Hilfe zur Pflege oder der allgemeine Sozialdienst (ASD) oder die Spezialsozialdienste der Abteilung Gesundheit vor Ort bei einem Hausbesuch den Bedarf, meist in Anwesenheit der bereits tätigen Sozialstation, festlegen. Der eingereichte Modulbogen wird vor Ort abgeglichen und in Absprache mit dem jeweiligen Pflegedienst ggf. verändert.
Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen, ob trotzdem noch ein Arzt nötig sei. Frau Keitel meint, dass es hier Unterschiede gibt. Der Amtsarzt legt nach wie vor die Pflegestufe fest. Sie bemerkt hier, dass es auch Pflegekräfte gibt, die die zusätzliche Qualifikation besitzen, um das NDK-Gutachten erstellen zu dürfen.
Die beiden im Bezirk Mitte eingestellten Pflegekräfte haben diese Qualifikation noch nicht.

 

Frau BD Westphal (CDU) meint, dass man bei den Ausschreibungen nicht nur nach den Kostenaspekten gehen sollte. Sie fragt, wie man die Qualität sichert. Frau Keitel hofft, dass man das personell hinbekommen wird. Mitte ist der einzige Bezirk, der Sachbearbeiterinnen in die Haushalte schickt.

 

Frau Keitel teilt weiter mit, dass es Berlinweit neue Leitlinien geben wird. Die Bezirke sind derzeit mit SenIAS im Gespräch, da es generell erforderlich ist, dass Rundschreiben überarbeitet werden müssen.

Weiterhin soll das Wunsch- und Wahlrecht besser modifiziert und handbar für die Mitarbeiter/innen gemacht werden. Derzeit findet kein Kostenvergleich zwischen Ambulant und Stationär statt, obwohl die Sozialstationen dem BA Mitte vorwerfen, dass sie das tun würden. Frau Keitel betont, dass es preiswerter sei, wenn man für einen Heimaufenthalt plädiert. Wünschenswert ist es, zusammen mit der Senatsverwaltung darüber nachzudenken.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass es einen gewissen Prozentsatz von Pflegefällen gibt, bei denen die ambulante Pflege deutlich teurer sei, als die stationäre Pflege. Frau Keitel stimmt ihm zu und meint, dass man den Einzelfall prüfen muss.

Auf die Frage von Herrn Rauskolb, ob die Kosten für Rollstühle mit einbezogen sind, antwortet Frau Keitel mit Nein.

Frau Keitel teilt mit, dass der Bezirk Mitte über viele Wohngemeinschaften verfügt, die in

 

 

 

den vergangenen Monaten näher betrachtet wurden. Mitte möchte hier die Anleitung zur Kommunikation nicht mehr finanzieren, weil sie so ursprünglich nicht vorgesehen sei.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, ob es dem BA gelingt, die Kostenbelastung zu senken oder gelingt es dem BA nur, einen Anstieg der Kosten zu verhindern. Frau Keitel beantwortet die Frage mit: Sowohl als auch.

 

Frau BD Westphal (CDU) sieht die berechtigten Bemühungen und sie kann verstehen, dass es eine gewisse Kommunikation am Anfang gibt, um sich kennenzulernen und Vertrauen zu schaffen. Sie kann auch verstehen, wenn Personal regelmäßig kommt und bestimmte Pflegeleistungen erbringt, dass man hier einmal wöchentlich den Kontakt hält. Sie kann auch verstehen, dass die Leistungen gedeckelt werden sollen. In der Praxis sieht das so aus, dass über dem Senat die Gelder wieder hereingeholt werden, wenn die Pflegesätze erhöht werden. Sie sei aber nicht damit einverstanden, dass an denjenigen, der die Arbeit verrichtet, gespart wird. Sie fragt, ob man hier etwas machen könnte. Frau Keitel spricht den Fragenkatalog an, bei dem dieser Punkt angesprochen wurde.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, wie so eine Bedarfsfeststellung durchgeführt wird. Wird der Einzelfall abgewogen, muss man in den Haushalt gehen oder ist es plausibel, so etwas vom Schreibtisch zu entschieden.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, möchte wissen, ob die Qualitätskontrolle vom Amt durchgeführt wird oder auch von der Krankenkasse. Frau Keitel teilt mit: Wenn das Amt anmeldet oder berechtigte Mängel festgestellt werden, geht das über die Senatsverwaltung. Schwerwiegende Fälle werden gemeldet und dann wird der MDK der Krankenkassen oder die Pflegekassen einschaltet. Das Ergebnis hat man bisher nie erfahren, soll sich aber zukünftig ändern.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf die Wohngemeinschaften und möchte wissen, ob für die Personen gezahlt wird, wo sie hingezogen sind. Sie möchte wissen, ob sich hier Berlinweit etwas regeln lässt. Frau Keitel teilt mit, dass es diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse gibt.

 

Die Frage von Herrn BV Looff (Die Linke) beantwortet Frau Keitel wie folgt: Der MDK teilt mit, dass er innerhalb von 14 Tagen in der Lage sei zu begutachten. Über den amtsärztlichen Dienst beträgt die Wartezeit zwischen 6 und 8 Monaten.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) gibt zu bedenken, dass es nicht um das Einspielen des Pflegedienstes gehe, sondern es geht um die Ermittlung, ob der Pflegedienst den Kostenrahmen – Pflegeleistung, die er zu erbringen hat - richtig festgestellt hat. Er meint, dass man das schon in zwei Tagen könnte.

 

Herr BzStR von Dassel teilt abschließend mit, dass das Bezirksamt Mitte keine Personen sucht, die ein Mal in der Woche für 4,00 € Schwarzarbeit leisten. Das JobCenter hat einen Bedarf an leichten hauswirtschaftlichen Verrichtungen festgestellt. Deshalb versucht man, über die Maßnahmeplanungen 2010 Projekte zu realisieren, die dort Ansätze bieten. Hier hat man darüber nachgedacht, ob man niederqualifizierte Menschen dauerhaft wieder in Arbeit bringen könnte. Mitte wird zukünftig keine Leistungen mehr finanzieren, die zum Selbstverständnis dieser besonderen Wohnform gehören, wie z. B. Kommunikation.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Frau Keitel für ihre Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

 

 
 

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