Auszug - Konsolidierungskonzept für den Bezirk Mitte - Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen
Herr
Fritsch teilt mit, dass das Bezirksamt heute die Stellungnahme der
Senatsverwaltung eingehend diskutiert hat. Die redaktionellen Veränderungen
werden vom Bezirksamt mehr oder minder akzeptiert und die notwendigen
Nacharbeiten abgeliefert. Der entscheidende Punkt ist der Hinweis der
Senatsverwaltung für Finanzen, dass sie ihre Mitzeichnung davon abhängig
machen, dass es einen Schulentwicklungsplan gibt. Dafür reicht jedoch ein
BA-Beschluss mit einer Willensbekundung nicht aus. Es wird ein machtvoller Beschluss
der BVV erwartet. Das Bezirksamt hat sich dazu verabredet, bis zum 17.11.2009
eine weitere Diskussionsfassung vorzulegen. Herr
Bertermann fragt nach, wann die BVV diesen kraftvollen Beschluss fassen könnte. Frau
Hänisch teilt mit, dass zum Thema Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen noch
in diesem Jahr vorgesehen ist, zu einer Beschlussfassung zu kommen. Dazu sind
die Anhörungsprozesse ausgelöst. Der Bereich Grundschulen und Bereich Gymnasien
wird einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bei den Grundschulen
hängt es an der neuen Grundschulverordnung. Anfang des ersten Quartals 2010
sollten alle Fragestellungen zu allen Teilaspekte im Schulentwicklungsplan
abgeschlossen sein. Herr
Pawlowski fragt nach, ob die Senkung der Klassenfrequenzen unmittelbare
Auswirkungen auf die im Konsolidierungskonzept vorgesehenen Aufgaben von
Schulstandorten haben wird. Frau
Hänisch teilt mit, dass die Grundschulnetzplanung auf der Basis einer 24er
Frequenz vorgenommen wurde. Auf dieser Grundlage sind auch die
Handlungserfordernissen im Schulentwicklungsplanentwurf dargestellt. Eine
Orientierung an einer 21er Frequenz würde sicherlich dazu führen, dass man
möglicherweise keine Standortschließungen vornehmen müsste. Da muss die
Schulentwicklungsplanering jedoch erst noch eine neue Kalkulation vornehmen.
Allerdings wird eine Absenkung der Frequenzen nur dann noch vorgenommen, wenn
eine entsprechende Refinanzierung über die Budgetierung kommt. Die Bezirke
schreiben gegenwärtig schon Stellungnahmen an die Senatsschulverwaltung auf
Grundlage des Entwurfs der Grundschulverordnung, da alle nur noch bereit sind
eine Frequenzabsenkung vorzunehmen, wenn die Refinanzierung sichergestellt ist.
Insofern wird von allen Bezirken Druck gemacht, um hier zu einer tragfähigen
Lösung zu kommen. Herr
Neuhaus fragt nach, ob es denn schon Signale der Akzeptanz aus der
Senatsverwaltung für Finanzen gibt, dass die Schulentwicklungsplanung erst im
ersten Quartal 2010 vollständig vorliegen wird. Herr
Fritsch führt aus, dass man das neue Papier als Grundlage für die Verhandlung
mit der SenFin nimmt und auch, um mit dem Abgeordnetenhaus ins Gespräch zu
kommen, so dass daraus für den Bezirk kein Schaden entsteht. Aber dazu ist ein
Stück Papier notwendig, was man den Betroffenen als Diskussionsgrundlage
liefern kann, und das soll bis zum 17.11.2009 fertig sein. Frau
Matischok-Yesilcimen hat die Erinnerung, dass die Senatsverwaltung bemängelt
hatte, dass der Personalabbau nicht so voran geführt wird, wie es sich die
Senatsverwaltung gerne wünscht. Der Personalabbau im Bezirk Mitte sollte
krasser erfolgen als in anderen Bezirken. Seinerzeit hatte die SPD-Fraktion bei
der Klausur zu den haushaltspolitischen Leitlinien gesagt, dass sie erst sehen
möchte, in welchen Bereichen aus welchen Gründen der Bezirk Mitte mehr Personal
hat als andere Bezirke. Sicherlich auch deshalb, weil man andere Aufgaben
wahrgenommen muss und auch wahrnehmen will. Die BVV kann sich den Fragen erst
dann stellen, wenn ihr die Ergebnisse vorliegen. Sie fragt nach, wann damit zu
rechnen ist und ob auch die Senatsverwaltung davon unterrichtet wird bzw.
wurde. Herr
Fritsch führt aus, dass dies einer dieser kleinen dummen Fehler ist, die einem
passieren können, wenn man manche Dinge für selbstverständlich hält. Es wurde
mit der Senatsverwaltung für Finanzen (Personal) korrespondiert und eine
Ausnahme beantragt, die ZEP-Option erheblich überschreiten zu dürfen. Das tut
der Bezirk um ca. 1,8 Mio. € und die Senatsverwaltung hat dies auch genehmigt.
Der dumme Fehler besteht einfach darin, dass der Textbaustein und die Antwort
der SenFin nicht mit ins Konsolidierungskonzept genommen wurde. Dies wird nun
nachgeholt. Weiterhin
geht Herr Fritsch davon aus, dass alle Abteilungen die haushaltspolitischen Leitlinien
bei ihren Personalplanungen berücksichtigt haben. Es gibt jedoch keine
Zusammenfassung über alle Bereiche hinweg. Herr
Dr. Knape fragt nach, wenn sich nunmehr die Situation der Grundschulen etwas
anders darstellt, ob dann nicht auch über die Schließung der Grips-Grundschule
neu nachgedacht werden sollte. Frau
Hänisch fragt nach, ob die Fachdebatte nicht im Fachausschuss geführt werden
sollte, weil dort auch die Antwort der Senatsverwaltung zum
Konsolidierungskonzept diskutiert wird. Ansonsten wird eine Berechnung
vorgelegt und die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen. Ein
Durchlesen der Antwort von SenFin offenbart, dass dort sehr deutlich darauf
hingewiesen wird, dass Schulen, die unterzügig laufen, nicht genehmigt werden.
Und für beide Grundschulen in Tiergarten-Süd gilt dies. Die Prognosen sind
ebenfalls bekannt, so dass Frau Hänisch nicht davon ausgeht, dass sich an
dieser Stelle die Planung ändert. Außerdem hat die BVV die Schließung der
Schule schon beschlossen. Auf
die Nachfrage von Herrn Reschke zum Haushaltsplan und zum
Konsolidierungskonzept teilt Herr Biedermann mit, dass es eine eindeutige
Aussage von SenFin im Vorfeld der Nachschau gibt. SenFin wird dem
Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus vorschlagen, dass für den Bezirk Mitte die
vorläufige Haushaltswirtschaft so lange gilt, bis ein von der BVV beschlossener
Haushaltsplan vorgelegt wird mit der Erschwernis, dass die vorläufige
Haushaltswirtschaft auch nur dann aufgehoben wird, wenn auch das von SenFin und
dem Abgeordnetenhaus „abgenickte“ Konsolidierungskonzept vorliegt. Aufgrund
der Klassenfrequenzsenkung geht Herr Pawlowski davon aus, dass dem Bezirk
zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Frau
Hänisch teilt mit, dass die Ausführungen in der Stellungnahme der SenFin ganz
offensichtlich nicht mit der Senatsschulverwaltung abgestimmt sind. Es gibt da
durchaus Hinweise, dass unterschiedliche rechtliche Grundlagen gewürdigt
wurden. Es muss nun geklärt werden, was die gemeinsame Ermessensgrundlage aller
drei Ebenen ist. Für Frau Hänisch stellt sich die Situation, wenn die
Grundschulverordnung in Kraft tritt, so dar, dass auf dieser Grundlage die
Refinanzierung errechnet wird und die Einrichtung der Klassen erfolgt. Wie auch
immer das Ergebnis ausfällt (21er, 22er, 23er oder 24er Frequenzen), es muss im
Februar vorliegen, da im März die Einrichtung dies Schuljahres 2010/2011 mit
den Schulen vorgenommen wird. Und bis zu diesem Zeitpunkt muss eine
Planungssicherheit vorliegen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin
Planungsunsicherheit bestehen, dann wird auf einer 24er Ebene eingerichtet. |
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