Auszug - Konsolidierungskonzept für den Bezirk Mitte - Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Fritsch teilt mit, dass das Bezirksamt heute die Stellungnahme der Senatsverwaltung eingehend diskutiert hat

Herr Fritsch teilt mit, dass das Bezirksamt heute die Stellungnahme der Senatsverwaltung eingehend diskutiert hat. Die redaktionellen Veränderungen werden vom Bezirksamt mehr oder minder akzeptiert und die notwendigen Nacharbeiten abgeliefert. Der entscheidende Punkt ist der Hinweis der Senatsverwaltung für Finanzen, dass sie ihre Mitzeichnung davon abhängig machen, dass es einen Schulentwicklungsplan gibt. Dafür reicht jedoch ein BA-Beschluss mit einer Willensbekundung nicht aus. Es wird ein machtvoller Beschluss der BVV erwartet. Das Bezirksamt hat sich dazu verabredet, bis zum 17.11.2009 eine weitere Diskussionsfassung vorzulegen.

 

Herr Bertermann fragt nach, wann die BVV diesen kraftvollen Beschluss fassen könnte.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass zum Thema Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen noch in diesem Jahr vorgesehen ist, zu einer Beschlussfassung zu kommen. Dazu sind die Anhörungsprozesse ausgelöst. Der Bereich Grundschulen und Bereich Gymnasien wird einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bei den Grundschulen hängt es an der neuen Grundschulverordnung. Anfang des ersten Quartals 2010 sollten alle Fragestellungen zu allen Teilaspekte im Schulentwicklungsplan abgeschlossen sein.

 

Herr Pawlowski fragt nach, ob die Senkung der Klassenfrequenzen unmittelbare Auswirkungen auf die im Konsolidierungskonzept vorgesehenen Aufgaben von Schulstandorten haben wird.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass die Grundschulnetzplanung auf der Basis einer 24er Frequenz vorgenommen wurde. Auf dieser Grundlage sind auch die Handlungserfordernissen im Schulentwicklungsplanentwurf dargestellt. Eine Orientierung an einer 21er Frequenz würde sicherlich dazu führen, dass man möglicherweise keine Standortschließungen vornehmen müsste. Da muss die Schulentwicklungsplanering jedoch erst noch eine neue Kalkulation vornehmen. Allerdings wird eine Absenkung der Frequenzen nur dann noch vorgenommen, wenn eine entsprechende Refinanzierung über die Budgetierung kommt. Die Bezirke schreiben gegenwärtig schon Stellungnahmen an die Senatsschulverwaltung auf Grundlage des Entwurfs der Grundschulverordnung, da alle nur noch bereit sind eine Frequenzabsenkung vorzunehmen, wenn die Refinanzierung sichergestellt ist. Insofern wird von allen Bezirken Druck gemacht, um hier zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

 

Herr Neuhaus fragt nach, ob es denn schon Signale der Akzeptanz aus der Senatsverwaltung für Finanzen gibt, dass die Schulentwicklungsplanung erst im ersten Quartal 2010 vollständig vorliegen wird.

 

Herr Fritsch führt aus, dass man das neue Papier als Grundlage für die Verhandlung mit der SenFin nimmt und auch, um mit dem Abgeordnetenhaus ins Gespräch zu kommen, so dass daraus für den Bezirk kein Schaden entsteht. Aber dazu ist ein Stück Papier notwendig, was man den Betroffenen als Diskussionsgrundlage liefern kann, und das soll bis zum 17.11.2009 fertig sein.

 

Frau Matischok-Yesilcimen hat die Erinnerung, dass die Senatsverwaltung bemängelt hatte, dass der Personalabbau nicht so voran geführt wird, wie es sich die Senatsverwaltung gerne wünscht. Der Personalabbau im Bezirk Mitte sollte krasser erfolgen als in anderen Bezirken. Seinerzeit hatte die SPD-Fraktion bei der Klausur zu den haushaltspolitischen Leitlinien gesagt, dass sie erst sehen möchte, in welchen Bereichen aus welchen Gründen der Bezirk Mitte mehr Personal hat als andere Bezirke. Sicherlich auch deshalb, weil man andere Aufgaben wahrgenommen muss und auch wahrnehmen will. Die BVV kann sich den Fragen erst dann stellen, wenn ihr die Ergebnisse vorliegen. Sie fragt nach, wann damit zu rechnen ist und ob auch die Senatsverwaltung davon unterrichtet wird bzw. wurde.

 

Herr Fritsch führt aus, dass dies einer dieser kleinen dummen Fehler ist, die einem passieren können, wenn man manche Dinge für selbstverständlich hält. Es wurde mit der Senatsverwaltung für Finanzen (Personal) korrespondiert und eine Ausnahme beantragt, die ZEP-Option erheblich überschreiten zu dürfen. Das tut der Bezirk um ca. 1,8 Mio. € und die Senatsverwaltung hat dies auch genehmigt. Der dumme Fehler besteht einfach darin, dass der Textbaustein und die Antwort der SenFin nicht mit ins Konsolidierungskonzept genommen wurde. Dies wird nun nachgeholt.

Weiterhin geht Herr Fritsch davon aus, dass alle Abteilungen die haushaltspolitischen Leitlinien bei ihren Personalplanungen berücksichtigt haben. Es gibt jedoch keine Zusammenfassung über alle Bereiche hinweg.

 

Herr Dr. Knape fragt nach, wenn sich nunmehr die Situation der Grundschulen etwas anders darstellt, ob dann nicht auch über die Schließung der Grips-Grundschule neu nachgedacht werden sollte.

 

Frau Hänisch fragt nach, ob die Fachdebatte nicht im Fachausschuss geführt werden sollte, weil dort auch die Antwort der Senatsverwaltung zum Konsolidierungskonzept diskutiert wird. Ansonsten wird eine Berechnung vorgelegt und die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen.

Ein Durchlesen der Antwort von SenFin offenbart, dass dort sehr deutlich darauf hingewiesen wird, dass Schulen, die unterzügig laufen, nicht genehmigt werden. Und für beide Grundschulen in Tiergarten-Süd gilt dies. Die Prognosen sind ebenfalls bekannt, so dass Frau Hänisch nicht davon ausgeht, dass sich an dieser Stelle die Planung ändert. Außerdem hat die BVV die Schließung der Schule schon beschlossen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Reschke zum Haushaltsplan und zum Konsolidierungskonzept teilt Herr Biedermann mit, dass es eine eindeutige Aussage von SenFin im Vorfeld der Nachschau gibt. SenFin wird dem Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus vorschlagen, dass für den Bezirk Mitte die vorläufige Haushaltswirtschaft so lange gilt, bis ein von der BVV beschlossener Haushaltsplan vorgelegt wird mit der Erschwernis, dass die vorläufige Haushaltswirtschaft auch nur dann aufgehoben wird, wenn auch das von SenFin und dem Abgeordnetenhaus „abgenickte“ Konsolidierungskonzept vorliegt.

 

Aufgrund der Klassenfrequenzsenkung geht Herr Pawlowski davon aus, dass dem Bezirk zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass die Ausführungen in der Stellungnahme der SenFin ganz offensichtlich nicht mit der Senatsschulverwaltung abgestimmt sind. Es gibt da durchaus Hinweise, dass unterschiedliche rechtliche Grundlagen gewürdigt wurden. Es muss nun geklärt werden, was die gemeinsame Ermessensgrundlage aller drei Ebenen ist. Für Frau Hänisch stellt sich die Situation, wenn die Grundschulverordnung in Kraft tritt, so dar, dass auf dieser Grundlage die Refinanzierung errechnet wird und die Einrichtung der Klassen erfolgt. Wie auch immer das Ergebnis ausfällt (21er, 22er, 23er oder 24er Frequenzen), es muss im Februar vorliegen, da im März die Einrichtung dies Schuljahres 2010/2011 mit den Schulen vorgenommen wird. Und bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Planungssicherheit vorliegen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin Planungsunsicherheit bestehen, dann wird auf einer 24er Ebene eingerichtet.


 

 
 

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