Auszug - Masterplan Heidestraße: - Aufstellung Bebauungspläne & Verhandlungen über Infrastrukturkosten- BA-Beschluss über Leitlinien und Entwicklungsziele für die Entwicklung des Standortes beiderseits der Heidestraße (DS 1236/III aus BVV vom 28.5.2009) BE: Bezirksamt
Herr Gothe führt einleitend aus, dass vor ein paar Monaten das BA den Masterplan für die Heidestraße beschlossen hat. Dazu gab es auch eine Broschüre, die der BVV zugegangen ist. Das Projekt wird nun konkretisiert, es gibt zwei große Aufgabenfelder: -
Aufstellung
von B-Plänen -
Herbeiführung
einer Verständigung mit den Eigentümern der Flächen über die Tragung der
technischen und sozialen Infrastruktur Das Ergebnis der Verständigung mit den Eigentümern soll in
einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden. In der kommenden Woche
soll hierzu der erste Entwurf einer Rahmenvereinbarung vorliegen. Die
Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 67 Millionen Euro. Anschließend erläutert Frau Adam anhand einer
Powerpoint-Präsentation. Herr Dr. Schulze bittet um Informationen zu der
Kostenteilung. Herr Gothe führt aus, dass dieses Projekt den Haushalt nicht betrifft, da von vornherein klargestellt wurde, dass der Bezirk über keinerlei Investitionsmittel verfügt. Für verschiedene Themenfelder und Unterthemen gibt es Verteilungsschlüssel (beispielsweise 10% Gemeinde, 90% Investor). Herr Bausch bezieht sich auf die ökologischen
Nachhaltigkeitskriterien und fragt nach, wie die ökologischen
Nachhaltigkeitskriterien aufgestellt werden und warum ein Regenrückhaltebecken
notwendig ist, wenn die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück
passieren kann. Der notwendige Brückenbau sollte nicht von einer GA-Förderung
abhängig gemacht werden. Herr Gothe antwortet, dass bei dem ersten Bauprojekt (Total-Zentrale im Bereich des Europaplatzes) durch den Bauherrn Vivico auf den höchsten energetischen Standard Wert gelegt wird. Die Vivico wird für den Bereich des Quartiers an dem Hafenbecken ein Gutachten beauftragen, welches die Nachhaltigkeit in den unterschiedlichen Facetten darlegt. Die Beauftragung des Gutachtens erfolgt in Abstimmung mit dem Senat und dem Bezirk. In diesem Zusammenhang wird u. a. geprüft, ob ein Regenrückhaltebecken erforderlich ist oder welche Alternativen dazu bestehen. Nachtrag: Das Regenrückhaltebecken dient der Entwässerung der Bahnanlagen (Brücke Überflieger) und soll mit dem Bau der S 21 verlegt werden. Frau David spricht ihr Erstaunen darüber aus dass in der
Rahmenvereinbarung u. a. 17 Mio. Euro für eine Grundschule veranschlagt wurden,
da im Ausschuss einst über die Infrastrukturmaßnahmen diskutiert wurde und im
Zuge dessen vereinbart wurde, dass neue Grundschulen nicht notwendig sind, weil
im näheren Umfeld zwei Grundschulen bestehen, die auch genutzt werden sollte. Herr Gothe legt dar, dass im Bezirksamt weiterhin der
Konsens besteht, in dem Quartier keine neue Grundschule zu errichten. Die
bereits vorhandenen Schulen der Umgebung sollen von den künftigen Bewohnern mit
genutzt werden, um einen sozialen Austausch herbeizuführen. Der angegebene
Betrag ist lediglich ein theoretischer Betrag, der erforderlich ist, um die
soziale Infrastruktur insgesamt zu tragen. Die finanziellen Mittel sollen für
Schulmaßnahmen der vorhandenen Schulen der Umgebung des Quartiers genutzt
werden. Frau David bittet, dies in der Rahmenvereinbarung festzuschreiben. Herr Pawlowski spricht sich ebenfalls für eine Festschreibung aus. Herr Gothe sagt zu, den Hinweis aufzunehmen. Herr Diedrich legt dar, dass man keinen unmittelbaren
Zusammenhang zwischen dem Bauvorhaben in der Heidestraße und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung herstellen sollte. Zum einen besteht kein aktueller
Schulentwicklungsplan, insofern ist unbekannt, was tatsächlich an Bedarf
vorhanden ist. Des Weiteren vergehen noch Jahrzehnte, bis sich das Gebiet
vollends entwickelt hat. Er bittet, die Schulentwicklungsplanung nicht in die
Diskussion mit einzubeziehen. Herr Gothe bestätigt, dass die Schulentwicklungsplanung nicht Grundlage der städtebaulichen Planungen ist. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages soll die Fälligkeit des theoretischen finanziellen Betrages festgelegt werden. Herr Bausch fragt nach den involvierten Vertragspartnern Herr Gothe teilt dazu mit, dass die Aurelis Real Estate
GmbH, die Vivico und die Deutsche Bahn AG jeweils Grundstücksanteile in dem
gesamten Bereich haben. Die anderen Vertragspartner sind das Land Berlin
(Senatsverwaltung) und der Bezirk. Herr Bausch fragt ferner nach, ob eine Ersatzstrategie
besteht, sollten die Brücken nicht realisiert werden. Dazu erläutert Herr Gothe, dass vorgesehen, die GA-Förderung
für den Gesamtbereich Uferpromenade, Brücken über den Spandauer
Schifffahrtskanal sowie der Brückenschlag zur Lehrter Straße zu akquirieren.
Dazu ist es notwendig, dass zu dem Antrag ein touristisches Konzept als
Begründungsgrundlage geliefert wird. Eine finanzielle Alternative besteht zur
Zeit nicht. Es wird dargelegt, dass diese Brücken einen wichtigen
Bestandteil des Masterplans darstellen. Die konkrete Finanzierung wird sich
erst im Laufe der nächsten Verhandlungen herauskristallisieren. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |