Auszug - des Bezirksamtes
Frau Hänisch verteilt die aktuelle Liste zu den Zustimmungserklärungen der Schulen und teilt mit, dass zurzeit die Hälfte aller Schulen diese Zustimmungserklärung abgegeben haben. Dies wird sicherlich auch bei der Debatte zum Masterplan Gegenstand sein. Weiterhin
teilt Frau Hänisch mit, dass ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes für die
Umsetzung der Schulstrukturreform vorliegt. Es wird davon ausgegangen, dass die
Senatsvorlage am 13.07.2009 beschlossen und dann in den Sommerferien zur
Beratung in den RdB überwiesen wird. Die Schulstadträte haben im Entwurf ihr besonderes Augenmerk auf den § 56 gelegt, der die Zugangsbedingungen zur Einschulung in die Oberschulen regeln soll. In diesem Paragraphen ist vorgesehen, dass die Schulen eigene Kriterien zur Aufnahme der Schüler entwickeln, diese durch die Schulaufsichtsbehörde genehmigen lassen und sich dazu mit dem bezirklichen Schulträger nur noch ins Benehmen setzen soll. Diese Regelung wird einheitlich als weitreichende Übertragung von Kompetenzen von den Schulträgern hin zur Senatsverwaltung aufgefasst. Eine Stärkung der schulischen Eigenverantwortung wird zwar grundsätzlich begrüßt, allerdings ist dann nicht vertretbar, dass die Schulträger weiterhin Widerspruchsstelle bleiben und für von ihnen nicht mit beschlossenen Regelungen die Widerspruchs- und Klageverfahren durchführen sollen. Es bleibt gegenwärtig offen, ob im weiteren Verfahren die erforderlichen Rechte der Schulträger in akzeptabler Weise noch in die Gesetzesvorlage einfließen können. Sobald
der Senatsbeschluss vorliegt, wird Frau Hänisch diesen den Fraktionen per
E-Mail zukommen lassen. |
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