Der in der letzten Sitzung eingebrachte Antrag wird heute
noch einmal zur Diskussion gestellt.
Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) meint, dass der Entwurf
seit Januar 2009 vorliegt und den entsprechenden Trägern zur Stellungnahme
vorgelegt wurde. Sie würde bestimmte Punkte unterstützen. Problematik sei,
dass generell überlegt werden soll, ob man einen Antrag formuliert, weil das
Bezirksamt nicht der Ansprechpartner sei. Das Abgeordnetenhaus sei der
Ansprechpartner. Sie fragt, ob man sich einigen könnte, bestimmte
Intentionen, die unterstützt werden, in einem Brief an die entsprechenden
Fraktionen und ihre sozialpolitischen Sprecher zu richten, dass sie bei der
Behandlung dieses Gesetzes auf diese Intention achten sollten.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) stimmt Frau Dr. Reuter
zu und meint, die Möglichkeit wird durch das Bezirksverwaltungsgesetz
gegeben. Sie berichtete in der letzten Ausschusssitzung, dass sie auf einer
Diskussionsveranstaltung war, in der vom Verbraucherschutz der § 8 sehr
kritisch diskutiert wurde.
Zum Punkt 3 meint sie, dass im Referentenentwurf eine
Schulung in Aussicht gestellt werden sollte. Wirtschaftskontrollen und Geschäftsführung kann man ernst
nehmen und kann man nur durchführen, wenn man geschult wurde.
Frau BV Arndt (SPD) meint, dass versucht wurde zu schauen,
dass nicht nur eine Schulung durchgeführt wird.
Herr BD Lötzer (Die Linke) würde sich auch mit einem Brief
an das Abgeordnetenhaus wenden, dass sich die Fachleute etwas einfallen
lassen sollen.
Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass der Wortlaut angemessene
Schulungen so bleiben soll.
Herr BV Böttrich (Grüne) meint, dass die Träger die
Schulungen bezahlen sollen. Die Träger sehen bei angemessen eine
Einmalschulung, eine kontinuierliche Schulung können die Träger nicht
bezahlen.
Herr Lötzer meint, dass die Kosten der Schulungen der
Arbeitgeber bezahlt. Hier gibt es eine umfangreiche Rechtssprechung, was sei
angemessen. Er regt an, auf die Referentenvorlage Einfluss zu nehmen und cc
gleichzeitig an die zuständigen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus.
Frau Schauer-Oldenburg möchte im Antragstext folgenden
Wortlaut: angemessene Schulungen und Fortbildungen. Weiterhin
möchte sie geändert haben: Dem Bezirksamt wird empfohlen ...
Der Vorsitzende, Herr Allendorf, lässt abschließend den
Antrag abstimmen.
Der Antrag wird als Dringlichkeitsantrag am 18.06.2008 in die BVV
eingebracht.
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste beschließt
einstimmig die Annahme des Dringlichkeitsantrages (11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). Siehe Anlage
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