Auszug - Diskussion des geänderten Antrags "Wohnteilhabegesetz" aus der letzten Sitzung  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 5.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 09.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:26 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Der in der letzten Sitzung eingebrachte Antrag wird heute noch einmal zur Diskussion gestellt

Der in der letzten Sitzung eingebrachte Antrag wird heute noch einmal zur Diskussion gestellt.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) meint, dass der Entwurf seit Januar 2009 vorliegt und den entsprechenden Trägern zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Sie würde bestimmte Punkte unterstützen. Problematik sei, dass generell überlegt werden soll, ob man einen Antrag formuliert, weil das Bezirksamt nicht der Ansprechpartner sei. Das Abgeordnetenhaus sei der Ansprechpartner. Sie fragt, ob man sich einigen könnte, bestimmte Intentionen, die unterstützt werden, in einem Brief an die entsprechenden Fraktionen und ihre sozialpolitischen Sprecher zu richten, dass sie bei der Behandlung dieses Gesetzes auf diese Intention achten sollten.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) stimmt Frau Dr. Reuter zu und meint, die Möglichkeit wird durch das Bezirksverwaltungsgesetz gegeben. Sie berichtete in der letzten Ausschusssitzung, dass sie auf einer Diskussionsveranstaltung war, in der vom Verbraucherschutz der § 8 sehr kritisch diskutiert wurde.

Zum Punkt 3 meint sie, dass im Referentenentwurf eine Schulung in Aussicht gestellt werden sollte.  Wirtschaftskontrollen und Geschäftsführung kann man ernst nehmen und kann man nur durchführen, wenn man geschult wurde.

 

Frau BV Arndt (SPD) meint, dass versucht wurde zu schauen, dass nicht nur eine Schulung durchgeführt wird.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) würde sich auch mit einem Brief an das Abgeordnetenhaus wenden, dass sich die Fachleute etwas einfallen lassen sollen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass der Wortlaut angemessene Schulungen so bleiben soll.

 

Herr BV Böttrich (Grüne) meint, dass die Träger die Schulungen bezahlen sollen. Die Träger sehen bei angemessen eine Einmalschulung, eine kontinuierliche Schulung können die Träger nicht bezahlen.

 

Herr Lötzer meint, dass die Kosten der Schulungen der Arbeitgeber bezahlt. Hier gibt es eine umfangreiche Rechtssprechung, was sei angemessen. Er regt an, auf die Referentenvorlage Einfluss zu nehmen und cc gleichzeitig an die zuständigen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus.

 

Frau Schauer-Oldenburg möchte im Antragstext folgenden Wortlaut: angemessene Schulungen und Fortbildungen. Weiterhin möchte sie geändert haben: Dem Bezirksamt wird empfohlen ...

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, lässt abschließend den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird als Dringlichkeitsantrag am 18.06.2008 in die BVV eingebracht.

 

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste beschließt einstimmig die Annahme des Dringlichkeitsantrages (11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). Siehe Anlage

 

 

 
 

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