Auszug - Fachplan Grün BE: Bezirksamt
Herr BzStR Gothe erinnert an die im Frühjahr stattgefundene
Anhörung im BVV-Saal des Rathauses Tiergarten. Dazu wurden die Fraktionen, die
Umweltverbände eingeladen, um den damaligen Entwurf des Fachplans Grün offen zu
diskutieren. Anregungen wurden mitgenommen und es wurde an dem Entwurf weiter
gearbeitet. Es ist jetzt gelungen, dass der Entwurf mittlerweile einen
Abstimmungsgrad erreicht hat und dass sämtliche betroffene Ämter des Bezirks
(auch Sportverwaltung) abgestimmt haben. Das BA möchte mit diesem Stand den
Bezirksamtsbeschluss fertigen. Der aktuelle Stand wird vorgestellt: Frau Sagner, Fachplan Soziale Infrastruktur, Grün, teilt
mit, der Fachplan Grün wurde aus dem Jahre 2004 entwickelt. Anhand eines
aufgehängten Planes gibt sie Erläuterungen dazu. Es ist jetzt gelungen, den
Plan zur Beschlussfassung vorzulegen. Das besondere an diesem Plan ist, dass
dieser Fachplan Inhalte darstellt, die für die Verwaltung verwaltungsintern
bindend sein sollen und im Rahmen der Abwägung in der verbindlichen
Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Der Fachplan wurde so erarbeitet und es
wurde festgestellt, dass sehr viele Informationen in den Ämtern vorhanden sind,
die gebündelt wurden. Die Kollegen/innen aus dem Straßen- und Grünflächenamt
und aus dem Umwelt- und Naturamt überlegten gemeinsam, wie man den Fachplan
entwickelt, dass er auch wirklich als Arbeitsgrundlage dienen kann. Es musste
erst einmal der Bestand festgestellt werden. Frau Sagner sagt zu, die Datei
allen zukommen zu lassen. Sie fährt weiter fort zu erklären, dass der Plan
Flächen darstellt, die der Bezirk mittel- und langfristig als Bestand hält. In
der Abteilung Stadtentwicklung gibt es insgesamt 3 Ämter, die sich mit Planen
beschäftigen. Alle Planungen wurden in der aufgehängten Karte( dem Fachplan
Grün) ebenfalls mit aufgenommen und dargestellt. Im Plan sind Bestand und
Planung zeichnerisch unterschiedlich dargestellt. Öffentliche Grünflächen
wurden im Plan dunkelgrün gekennzeichnet. Weiterhin überlegte man, ob man alle
Planungen für Grünflächen weiterhin realisieren will oder ob man die Planung,
die man vor 20 Jahren vorsah, überhaupt so noch durchführt möchte. Hier fließen
Planungsstände ein, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanungen umgesetzt
werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss z. B. im Bereich des Döberitzer
Grünzuges sieht anders aus, als dargestellt, weil der Arbeitsstand damals ein
anderer war. Es wurden im Plan auf einige Flächen mitaufgenommen, die
privat sind und der WBM gehören (Park in der Leipziger Straße). Diese Flächen
sind für die Öffentlichkeit und für die Bevölkerung aber wichtig, sodass man
sie darstellen muss, auch wenn es keine kommunale Grünfläche ist. Gleiches
wurde mit dem Spielplatzentwicklungsplan kombiniert. Dieser wurde kürzlich
genehmigt.
Frau Gille, Gruppenleiterin Umwelt und Natur,
Landschaftsplanung, geht anschließend auf das Problem
Bereichsentwicklungsplanung ein. Der Inhalt des beschlossenen Planes von 2004
musste aktualisiert werden. Wenn man sich die Pläne betrachtet, ist
festzustellen, dass im alten Plan zwischen Planung und Bestand gar nicht
unterschieden wurde und dass alles nicht grundstücksscharf war. Das wurde jetzt
im neuen Entwurf erledigt. Hier kann man die neuen Grundstücke sehen, die
tatsächlich gemeint sind und wo die Grenzen verlaufen. Grundlage der Planung
ist das, was schon vorhanden ist. Das öffentliche Grün ist für den Bezirk die
Grundlage sowohl für die Erholung, wie auch für den Naturschutz. Es gibt weder
Wälder noch Felder. Das öffentliche Grün ist die Substand, von dem der Bezirk
und die Bewohner/innen des Bezirks vor allem leben. Die großen Erholungsflächen
sind allen bekannt. Insgesamt gibt es ca. 650 Hektar Pflegeflächen. Im Plan
dargestellt sind knapp 100 Hektar weniger. Hier fehlen die Inhalte Straßengrün
und Pflegeflächen anderer Verwaltungen (Schulen). Das Straßengrün wurde noch in
einem ergänzendem Plan vorbehalten, der noch nicht soweit gediehen ist. Herr BV von Dassel (Grüne) bezieht sich auf die
Ausgleichsflächen und fragt, ob diese nur auf die Vergangenheit bezogen sind
oder ob demnächst etwas umgesetzt werden soll. Ist es im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses,
Bebauungsplanes usw. schon festgelegt. Weiterhin bezieht er sich darauf, dass
man sich bestimmte Flächen theoretisch als Bebauung vorstellen könnte und dass
die BVV diesen Plan zustimmend zur Kenntnis nehmen soll. Er fragt, ob das Bezirksamt
daraus ableiten würde, dass jede der so ausgewiesenen vorhandenen Grünflächen
potentiell auch in Bauland umgewandelt werden kann. Wenn dem so wäre, müsste
man jede einzelne Fläche etwas näher erläutern. Weiterhin bezieht er sich auf
zeichnerische Darstellung: Abgabe als private Grünfläche möglich. Er fragt, was
sich hinter dem Begriff verbirgt. Heißt das, dass sie weiterhin öffentlich
zugänglich ist, wird nur privat bewirtschaftet oder kann es hier ein
Verwertungsinteresse eines Privaten geben. Herr BzStR Gothe meint, dass man sich die Flächen, die als
potentielles Bauland ausgewiesen wurden, nacheinander anschauen sollte und
schauen, wie dort der Fall liegt. Die zweite Frage beantwortet Frau Sagner: Es
heißt hier nicht, dass alles bebaut wird. Luisenpark wird momentan geprüft, ob
man dort zu Lasten des Parks eine Bebauung erschließt. Sollte man das machen,
wäre ein Beschluss des BA notwendig. Zur Frage Abgabe als private Grünfläche
teilt sie mit, dass es sich hier um Flächen in der Heinrich-Heine-Straße
handele. Dort befinden sich langgezogene Grünflächen entlang der
11-geschossigen Bebauung, wo man sich fragt, warum das die öffentliche Hand
pflegt und warum das nicht der Eigentümer übernimmt. Hier muss man im Detail
prüfen, ob man das dem privaten Eigentümer übertragen kann, aber mit der
Auflage, dass das als Grünfläche erhalten bleibt und dass keine Parkplätze
entstehen. Herr BzStR Gothe ergänzt, dass es Flächen gibt, die noch
nicht fertig zu Ende gedacht sind (z. B. der Mauerpark). Das Konzept wurde
eingetragen und der Vivico Real Estate eine Zielplanung vorgeschlagen. Das
Grundstück von der Vivico ist 10 Hektar groß. Der Vorschlag des BA: 6 Hektar für Grünfläche, 4 Hektar darf
als bebaubare Fläche übrig bleiben. Vivico könnte sich das vorstellen und sich
auf das Flächenverhältnis einigen. Sie möchte aber weiter unten mehr bebaubare
Fläche und weiter oben mehr Grünfläche. Hier muss das BA noch weiter
verhandeln. Herr BV Koch (SPD) bezieht sich auf die Kleingartenanlagen,
bzw. dass es im Grenzbereich zu Reinickendorf Ost 5 Flächen gibt, die
potenziell für eine Umnutzung gekennzeichnet sind. Er fragt, ob es hier einen
aktuellen Sachstand gibt. Weiterhin bezieht er sich auf die Nachkriegsbebauung.
Der Bezirk Mitte hat einige Gartenstädte (Luisenstadt, Hansaviertel und Bereich
um die Karl-Marx-Allee). Es gibt hier in erheblichem Umfang private Flächen,
die aber öffentlich genutzt werden. Er meint, diese Flächen entsprechend zu
kennzeichnen. Frau Sagner teilt zur Karl-Marx-Allee mit, dass diese
Wohngegend sehr viel Grün hat, aber in der Summe sind die Flächen sehr klein.
Die Grünflächen sind nicht für eine Bebauung vorgesehen, alles soll so bleiben
wie es ist. Die Spielplätze sind im Plan mit eingebunden und sollen erhalten
bleiben. Beim Stadtumbau Ost (Karl-Marx-Allee und Heinrich-Heine-Viertel) sind
noch keine Fördergebiete ausgewiesen. Zur Zeit können keine Mittel beim Senat
beantragt werden, weil es keine Förderkulisse gibt. Hierzu fand eine
Fachkonferenz mit dem Senat statt. Das Planungsamt des Bezirksamtes Mitte ist
sehr daran interessiert, mit dem Senat in Verhandlungen zu treten, dass es eine
Kulisse gibt und dann, außer der sozialen Infrastruktur, auch die Grünflächen
eine Aufwertung erhalten. Es müsste aber ein richtiges Konzept erstellt werden.
Herr BzStR Gothe ergänzt zu den Gartenstädten folgendes: Im
Heinrich-Heine-Viertel befindet sich eine wichtige Siedlung, in der das BA
Gespräche mit der Genossenschaft führen möchte. Die Genossenschaft hatte aktiv
Flächen hinzugekauft, um selber auch aktiv familiengerechten Wohnungsbau
betreiben zu können. Hier ist es sehr wichtig, in welcher Art und Weise dort
diese Siedlung weiter entwickelt wird. Herr Gothe hat hierzu noch keinen Plan
gesehen, wie sich die Berolina das vorstellt. Ein Termin wird festgesetzt, um
darüber zu diskutieren. Herr BV Koch (SPD) meint, dass er die Karl-Marx-Allee anders
wahr nimmt, als Frau Sagner. Er wohnte dort lange Zeit. Es sei aber tatsächlich
so, dass es ein großes zusammenhängendes Grüngebiet sei, in dem einige
Wohnscheiben stehen. Jede einzelne Grünfläche ist mit der Nachbargrünfläche
verbunden. Er würde es sehr gut finden, wenn die vorhandenen Qualitäten auch
und für die strategische Grünplanung im Bezirk markiert würden. Frau Sagner stimmt dem so zu. Dort liegt eine
Erhaltungssatzung vor. Obwohl dort eine Erhaltungssatzung vorliegt, ist zu
verzeichnen, dass die Eigentümer ihr Grundstücke einzäunen. Sie glaubt, dass
das eine Aufgabe für das Bezirksamt sei, mit den Eigentümern konkret zu
besprechen, dass dieser Zusammenhang erhalten bleibt und nicht durch Zäune,
auch wenn sie noch so klein sind, verunstaltet werden. Herr BzStR Gothe meint, dass man hier in eine systematische
Schwierigkeit gelangt, wenn man jetzt versucht, so eine Grünstruktur, die in
der Karl-Marx-Allee, 2. Bauabschnitt, vorhanden ist, wieder hervor zu heben,
denn es gibt eine Reihe von Orte, wo man das auch tun müsste (z. B.
Charitécampus, Ernst-Reuter-Siedlung). Herr BV Hobrack (SPD) stimmt der Aussage von Herrn Koch zu
und meint, ob man das durch eine Kombination mit anderen Plänen (z. B.
Sicherung durch Erhaltssatzung oder B-Plänen) kombinieren könnte, in dem ein
ganzes Kartenwerk einen aktuellen Stand ergibt. Abschließend fragt er nach
einem Zeitplan. Herr BzStR Gothe meint, dass der wesentliche Sinn dieses Planes
die Selbstverständigung im Bezirksamt sei und dass man wirklich flächendeckend
weiß, was man will. Dann hat man den Zwang eine ganze Menge von Punkten durch
zu diskutieren. Der Vorssitzende, Herr Jaath, dankt Frau Sagner und Frau
Gille für die Vorstellungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen. |
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