Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 4.2
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe

Herr BzStR Gothe

  • teilt zum Alkoholverbot für den Bereich um den Fernsehturm mit, dass der Entwurf der Parkordnung heute im Bezirksamt diskutiert wurde. Es wurde der Vorschlag entwickelt, dass die Parkordnung bei noch zwei weiteren Parks angewandt werden soll (Ottopark in Moabit und Blochplatz gegenüber vom Bahnhof Gesundbrunnen). Beide Parkanlagen sind beliebte Treffpunkte für Menschen mit Alkoholproblemen. Das BA möchte deshalb an diesen beiden Orten versuchen, ob man mit dieser Maßnahme einer Parkordnung die Situation dort für die Anwohner/innen in einen erträglichen Zustand bekommt.

 

Herr BV Hortig (CDU) fragt, ob das Bezirksamt auch darüber diskutierte, wann diese Parkordnung in Kraft treten soll. Es gab eine eindeutige Empfehlung aus der Sitzung des Präventionsrates, sich damit noch ein wenig Zeit zu lassen. Herr BzStR Gothe meint, dass das heute nicht beraten wurde. Er weiß auch nicht, wann sie Rechtskraft erhalten wird. Es muss ein Bezirksamtsbeschluss gemacht werden. Dann wird es im Amtsblatt veröffentlicht. Danach muss das BA Schilder aufstellen. Er sagt zu, darüber nachzudenken.

 

  • berichtet über ein Disput der Baustadträte verschiedener Bezirke und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw. dem Abgeordnetenhaus, in dem es um Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe gehe. Nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz sind diese Maßnahmen umlagefähig. Etwas absurd ist, dass die Bezirke eigentlich nichts mit den Berliner Wasserbetrieben und deren Maßnahme zu tun haben, nur, dass die Straße dann anschließend wieder ordentlich hergerichtet wird. Durch das Straßenausbaubeitragsgesetz muss das BA Mitte eine erhebliche Dienstleistung auf sich nehmen. Das Bauprogramm muss angefordert werden und das BA muss selbst beurteilen, welche Anteile umlagefähig sind auf die verschiedenen Grundstücke, das BA muss eine Abschnittsbildung vorschlagen. Dann muss eine Bezirksamtsvorlage gefertigt werden und diese muss ggf. in der BVV vertreten werden. Dem Umweltausschuss muss klar gemacht werden, warum der Ausschuss zustimmen kann, alles andere wäre fahrlässig. Dann können die Berliner Wasserbetriebe das bauen. Das Tiefbauamt ist nicht in der Lage, das bis ins letzte Detail zu begründen, warum das nun sein muss. Das BA trägt aber die Verantwortung, sollte die BVV dies ablehnen und die Berliner Wasserbetriebe können eine Maßnahme nicht durchführen und irgendein Schaden auftritt, weil ein Abwasserrohr bricht, dann haftet das Bezirksamt. Es gab jetzt eine Initiative verschiedener Stadträte. Sie werden von der Senatorin für Stadtentwicklung in der Richtung unterstützt. Sie sagen, dass sie es für die Berliner Wasserbetriebe durchführen, aber es ist absurd, die BVV jedes Mal zu zwingen und zu sagen, ihr müsst zustimmen, anderenfalls kann das BA in Regress genommen werden. Deshalb soll das Gesetz bei den Maßnahmen der Berliner Wasserbetrieben so geändert werden, dass das der BVV nur zur Kenntnis gegeben wird, damit sie darüber informiert sind.

 


 

 
 

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