teilt zum Alkoholverbot für den Bereich um den
Fernsehturm mit, dass der Entwurf der Parkordnung heute im Bezirksamt
diskutiert wurde. Es wurde der Vorschlag entwickelt, dass die Parkordnung
bei noch zwei weiteren Parks angewandt werden soll (Ottopark in Moabit und
Blochplatz gegenüber vom Bahnhof Gesundbrunnen). Beide Parkanlagen sind
beliebte Treffpunkte für Menschen mit Alkoholproblemen. Das BA möchte
deshalb an diesen beiden Orten versuchen, ob man mit dieser Maßnahme einer
Parkordnung die Situation dort für die Anwohner/innen in einen
erträglichen Zustand bekommt.
Herr BV Hortig (CDU) fragt, ob das Bezirksamt auch darüber
diskutierte, wann diese Parkordnung in Kraft treten soll. Es gab eine
eindeutige Empfehlung aus der Sitzung des Präventionsrates, sich damit noch ein
wenig Zeit zu lassen. Herr BzStR Gothe meint, dass das heute nicht beraten
wurde. Er weiß auch nicht, wann sie Rechtskraft erhalten wird. Es muss ein
Bezirksamtsbeschluss gemacht werden. Dann wird es im Amtsblatt veröffentlicht.
Danach muss das BA Schilder aufstellen. Er sagt zu, darüber nachzudenken.
berichtet über ein Disput der Baustadträte
verschiedener Bezirke und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw.
dem Abgeordnetenhaus, in dem es um Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe
gehe. Nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz sind diese Maßnahmen
umlagefähig. Etwas absurd ist, dass die Bezirke eigentlich nichts mit den
Berliner Wasserbetrieben und deren Maßnahme zu tun haben, nur, dass die
Straße dann anschließend wieder ordentlich hergerichtet wird. Durch das
Straßenausbaubeitragsgesetz muss das BA Mitte eine erhebliche
Dienstleistung auf sich nehmen. Das Bauprogramm muss angefordert werden
und das BA muss selbst beurteilen, welche Anteile umlagefähig sind auf die
verschiedenen Grundstücke, das BA muss eine Abschnittsbildung vorschlagen.
Dann muss eine Bezirksamtsvorlage gefertigt werden und diese muss ggf. in
der BVV vertreten werden. Dem Umweltausschuss muss klar gemacht werden,
warum der Ausschuss zustimmen kann, alles andere wäre fahrlässig. Dann
können die Berliner Wasserbetriebe das bauen. Das Tiefbauamt ist nicht in
der Lage, das bis ins letzte Detail zu begründen, warum das nun sein muss.
Das BA trägt aber die Verantwortung, sollte die BVV dies ablehnen und die
Berliner Wasserbetriebe können eine Maßnahme nicht durchführen und
irgendein Schaden auftritt, weil ein Abwasserrohr bricht, dann haftet das
Bezirksamt. Es gab jetzt eine Initiative verschiedener Stadträte. Sie
werden von der Senatorin für Stadtentwicklung in der Richtung unterstützt.
Sie sagen, dass sie es für die Berliner Wasserbetriebe durchführen, aber
es ist absurd, die BVV jedes Mal zu zwingen und zu sagen, ihr müsst
zustimmen, anderenfalls kann das BA in Regress genommen werden. Deshalb
soll das Gesetz bei den Maßnahmen der Berliner Wasserbetrieben so geändert
werden, dass das der BVV nur zur Kenntnis gegeben wird, damit sie darüber
informiert sind.