Auszug - des Bezirksamtes
Herr Fritsch teilt mit, dass sich Herr Zeller krank gemeldet hat. Er bittet darum, den TOP 4.1 zu vertagen. Er teilt weiterhin mit, dass die BVV am 21.09.2007 die Drucksache-Nr. 0300/III – Bürgerbeteiligung bei zukünftiger Investitionsplanung – beschlossen hat. Dies kollidiert allerdings mit der aktuellen Situation, dass die Senatverwaltung für Finanzen das Aufstellungsrundschreiben für die Investitionsplanung 2009 bis 2013 übersandt hat. Die Investitionsplanung soll allerdings schon Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden. Weiterhin kommt hinzu, dass die BVV mit Beschluss zum Haushaltsplan einschließlich des 1. Ergänzungsplanes 2008/2009 wiederum beschlossen hat, dass alle Investitionen, die 2008/2009 geplant waren, um zwei Jahre geschoben werden. Herr Fritsch merkt an, dass es nicht möglich sein wird, in 18 Wochen eine Bürgerbeteiligung hinzubekommen außer sie im Internet zu veröffentlichen. Er
merkt weiterhin an, dass es auch einen Beschluss der BVV zur Drucksache-Nr.
0096/III - Bürgerhaushalt Mitte Bestandteil der „neuen Kageler Konvention 2007“
- gibt. Er wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2008 eine
Projektplanung zum Bürgerhaushalt vorstellen. In
diesem Zusammenhang besteht nun die Frage, ob die Drs.-Nr. 0300/III, die
eigentlich im Widerspruch zum Beschluss des eigentlichen Haushaltes 2008/2009
steht, ob man diese Bürgerbeteilung in die nächste Investitionsplanung schiebt. Herr
von Dassel fragt nach, was bis wann abgegeben werden muss. Weiterhin fragt er
nach, ob die Bürgerbeteiligung bzw. die Information an die Bürger zur Investition
darin bestehen würde zu sagen, die BVV hat im letzten Jahr beschlossen, dass es
im Jahre 2009 keine Investitionen geben soll. Wenn dem so ist, dann kann auf
diese Bürgerbeteiligung getrost verzichtet werden. Herr
Fritsch führt aus, dass sich das Aufstellungsrundschreiben auf die
Investitionsplanung 2009 bis 2013 bezieht. Formal muss diese
Investitionsplanung am 01.02.2009 abgegeben werden. Somit müsste die BVV am
22.01.2009 die Investitionsplanung beschließen. Das Bezirksamt müsste, um die
Investitionsplanung noch fristgerecht am 18.12.2008 in die BVV einzubringen,
diese am 02.12.2008 beschließen. Dann müssten möglicherweise zwischen
Weihnachten und Neujahr die Fachausschüsse beraten. Somit ist die vorgegebene
Terminkette von SenFin mit den Verfahren der bezirklichen Gremien nicht
wirklich kompatibel. Herr
Wiedenhöfer bezieht sich auf den Bürgerhaushalt und hat die Erinnerung, dass
das Bezirksamt dieses Thema ad acta gelegt hatte. Er fragt nach, ob es eine
neue Beschlussfassung im Bezirksamt gibt. Herr
Fritsch merkt an, dass es noch die Drucksache-Nr. 0096/III - Bürgerhaushalt
Mitte Bestandteil der „neuen Kageler Konvention 2007“ – gibt, die noch
abgearbeitet werden muss. Herr
von Dassel führt aus, dass Mitte mal ein Bezirk war, der die Investitionsplanung
ohne Zustimmung der BVV abgegeben hatte. Auf Protest der BVV hatte Herr Dr.
Heuer mitgeteilt, dass dies nicht so schlimm wäre. Falls die BVV etwas anderes
beschließen sollte, als das Bezirksamt abgegeben hat, dann würde die abgegebene
Investitionsplanung durch die neuere ersetzt werden. Er fragt sich nun, ob man
dieses Vorgehen nicht wiederholt. Herr
Biedermann teilt mit, dass dieser Vorgang in Mitte schon mal vorgekommen ist
und auch in anderen Bezirken. Jedoch sollte dies nicht zur Regel werden, zumal
auch die Geduld von SenFin sicherlich irgend wann mal erschöpft ist.
Letztendlich hat auch der Senat selbst einen Beschluss zu fassen. Im
Zweifelsfall nimmt der Senat das, was das Bezirksamt vorgelegt hat, ohne dass
es tatsächlich von der BVV autorisiert wurde. Von daher sollte versucht werden,
in der Terminplanung zu bleiben. Herr
Allendorf fragt nach, ob die heute nicht behandelte Baumaßnahmeplanung
ebenfalls die I-Planung betrifft. Herr
Biedermann führt aus, dass es diesbezüglich Überschneidungen geben wird. Nein,
es betrifft nicht die Baumaßnahmeplanung, da diese Mittel woanders herkommen,
nämlich aus der Zuweisung für die Investitionsmaßnahmen. Njein deshalb, weil
natürlich Bestandteil der Baumaßnahmeplanung des Gebäude- und
Dienstleistungsmanagement, also der Kapazitätenplanung, natürlich neben den
Maßnahmen, die aus der Bauunterhaltung finanziert werden, auch Maßnahmen aus
der Investitionsplanung sind. Letztendlich bildet die Investitionsplanung nur
die Maßnahmen ab, die aus der Zuweisung für Investitionen finanziert werden
müssen. Herr
Allendorf fragt bei den Mitgliedern nach, ob dem Vorschlag von Herrn Fritsch,
die I-Planung im nächsten Monat auch ohne vorherige Bürgerbeteiligung
aufzurufen, zugestimmt wird. Herr
von Dassel führt aus, dass man die I-Planung aufrufen und sich auch etwas
vorlegen lassen kann, aber er ist der Auffassung, dass der Ausschuss die
Möglichkeit haben muss zu sagen, das muss noch in den Fraktionen besprochen
werden. Heute sollte nicht festgelegt werden, dass man sich im nächsten
Hauptausschuss schon einigt und im Dezember die I-Planung beschließt. |
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