Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) weist darauf hin, dass heute viele Dinge zur Sprache gekommen sind, gerade ÖGD

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) weist darauf hin, dass heute viele Dinge zur Sprache gekommen sind, gerade ÖGD. Sie würde direkt vom Staatssekretär Dr. Hoff wissen, wie man das in einem Bezirk umsetzt, der in einem immer niedrigeren Sozialindex leben muss. Es sollte keine Inquisition werden, aber Frau Schauer-Oldenburg hat eine Anhörung im Abgeordnetenhaus miterlebt und meint, dass hierzu Fragen höchst dringend notwendig seien, und zwar bei der Politik und nicht bei der Verwaltung.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) gibt Frau Schauer-Oldenburg Recht, dass die Politik entscheidet und nicht die Verwaltung. Er sieht keine Möglichkeit, den Staatssekretär hier her zu zitieren. Er ist dagegen, dass der Ausschuss noch einmal bettelt, er möge das nächste Mal kommen. Wenn Frau Stein ihn noch einmal einlädt, dann sei das in Ordnung, aber er möchte nicht darüber entscheiden, welches Schreiben der Ausschuss ihm schickt, ob er dann seinen Terminkalender besser im Griff hat, dass der Ausschuss rechtzeitig erfährt, wenn ein wichtigerer Termin dazwischen gekommen ist. Herr Rauskolb meint abschließend, dass Herr Staatssekretär nicht verpflichtet sei, in den Ausschuss zu kommen.

Frau BV David (SPD) meint, dass das nur ein Vorschlag sei. Sie denkt, wenn ein Schreiben an den Staatssekretär gehen sollte, dann müssten das von allen Fraktionen einmütig beschlossen werden.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) stimmt Herrn Rauskolb dahingehend zu, dass man Herrn Dr. Hoff nicht zwingen kann, in den Ausschuss zu kommen. Sie meint, dass sich auch ein Staatssekretär für so ein Thema interessieren sollte.

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, schlägt vor, einen Brief zu formulieren und den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben.

 


 

 
 

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