Auszug - Einschulungsbereiche  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch berichtet darüber, dass es jedes Jahr Eltern gibt, die mit der Entscheidung des Schulamtes nicht einvers

Frau BzStR´in Hänisch berichtet darüber, dass es jedes Jahr Eltern gibt, die mit der Entscheidung des Schulamtes nicht einverstanden sind. Sie suchen deshalb das normale Verfahren des Rechtsweges. Es wird Widerspruch eingelegt. Danach wird geprüft und ein Widerspruchbeschluss erteilt.
Frau Hänisch spricht anschließend einen Fall in Tiergarten an, wo Eltern den Klageweg beschritten haben. Ausgangslage war, dass sie für ihr Kinder den Besuch an der Hansa-Grundschule wählten, aber als 2. Priorität die Gotzkowsky-Schule gewählt. Sie waren aber nicht einverstanden mit den Auswahlentscheidungen des Bezirkes, dass der Erstwunssch nicht realisiert wurde, sondern, dass der Zweitwunsch realisiert wurde. Das Gericht ist jedes Jahr in einigen Fällen mit Klagen beschäftigt. Das Verwaltungsgericht hat erstmalig den Vorgang so interpretiert, dass sie sich das Schulgesetz als Grundlage genau angeschaut hat. Das Verwaltungsgericht hat für sich festgestellt, dass aus ihrer Sicht die Regelung der Grundschulverordnung keine ausreichende Ermächtigung aus dem Schulgesetz erfahren. Es hat in ihrem Beschluss festgestellt, dass das Bezirksamt verpflichtet wird, das Kind an der Wunschschule unterzubringen, weil die Auswahlentscheidung auf einem Verfahren beruht, das zwar den Regeln der Grundschulverordnung entsprechend erfolgt ist, aber eben nicht den Regeln des Schulgesetzes. Insofern wäre es unzulässig gewesen.
Das Verwaltungsgericht hat dann noch eine zweite Feststellung gemacht, dass die in der Grundschulverordnung aufgelistete Kriterienliste nicht als hierarchische Liste, sondern als gleichrangige Kriterien angesehen wird. Diese zwei wesentlichen Fakten wurden im Verwaltungsgerichtsbeschluss nieder geschrieben. Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Bewertung dieses Beschlusses eine andere Auffassung geteilt, und zwar in beiden dieser Beschlusstatbestände. Im ersten Tatbestand aus dem Schulgesetz heraus hat das BA positiv festgestellt, dass es doch eine Ermächtigung gibt. Das hat in diesem Fall dazu geführt, dass die Senatsschulverwaltung dem BA Mitte sehr ausführlich und schriftlich dargelegt hat, warum aus ihrer Sicht die Ermächtigung da ist. Dieser Textbeitrag ist als Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht eingeflossen. Die Instanz, das Rechtsreferat der Senatsschulverwaltung, die das Schulgesetz entworfen und rechtlich abgeprüft hat, ist der Auffassung, dass es diese Ermächtigung gegeben hat. Das BA hat dann nachdrücklich Beschwerde eingereicht gegenüber der zweiten Interpretation, nämlich die nichthierarische, sondern gleichrangige Bewertung der Zugangskriterien aus der Grundschulverordnung.
Das Oberverwaltungsgericht hat dann in seinem Beschluss wenige Tage vor Ende der Sommerferien die erste Auffassung des Verwaltungsgerichtes bestätigt, der zweiten Auffassung widersprochen.
Anschließend verteilt Frau Hänisch die Gerichtsbeschlüsse pro Fraktion ein Exemplar.
Das Oberverwaltungsgericht erklärt das Modell Mitte für unzulässig. Das führt jetzt dazu, dass das BA Mitte bis Oktober neue Einschulungsbereiche formulieren muss.
Frau Wiesner hat den ersten Entwurf ihrer Berechnungen mitgebracht. Es wird Veränderungen geben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat auf der Ebene der Senatsschulverwaltung in enger Abstimmung mit dem BA Mitte sofort die Initiative ausgelöst, dass jetzt das BA das Schulgesetz ändern möchte, um das Modell Mitte möglich zu machen. Leider ist eine Gesetzesänderung bis Ende Oktober 2008 nicht so zu organisieren, dass sie dann gleich in Kraft treten kann, damit es für das Amt schon zum nächsten Schuljahr von rechtlicher Relevanz wird. Das BA Mitte wird für das eine Jahr eine Übergangslösung finden müssen. Frau Hänisch betont hier, dass sie sehr großes Interesse hat, dass dieses in Mitte sehr erfolgreiche Modell, Einschulungssprengel, schnellstmöglichst wieder eingeführt wird. Sie bittet die Ausschussmitglieder um Unterstützung, dass das BA bis Sommer 2009 diese Gesetzesänderung hinbekommen wird, um zum Schuljahr 2011/2012 zu einem Sprengelmodell

wieder zurück zu kehren.

 

Frau BD Stöcker (Die Linke) meint, dass nach dem Beschluss die Einzugsbereiche pro Schule dargestellt werden müssen und letztendlich soll immer noch eine Wahlmöglichkeit der Eltern da sein, in dem sie sich bei der Schule anmelden, die direkt in ihrem Einzugsbereich liegt, aber gleichzeitig den Wunsch für eine Umschulung angeben können. Sie meint, dass der Verwaltungsaufwand höher sein wird, wenn wieder nach dem alten Prinzip gearbeitet wird.
Frau Hänisch meint dazu, dass der Verwaltungsaufwand steigen wird. Das klassische Modell, dass man je Schule einen Einschulungsbereich hat führt dazu, dass jedes Kind aus diesem Einschulungsbereich erst einmal das Recht hat in dieser Schule beschult zu werden. Es sei denn, die Kapazitäten sind ausgeschöpft. Immer dann, wenn es eine andere Schule besuchen will, muss es einen Antrag stellen. Geschwisterkinder haben immer nur dann Vorrang, wenn sie aus dem eigenen Einschulungsbereich kommen. Sie sind dann nachrangig zu behandeln, wenn die Schulplätze aus dem eigenen Einschulungsbereich bereits erschöpft sind. Es kann dann passieren, dass, wenn man zum alten Modell zurückkehrt, ein echtes Geschwisterkindproblem entsteht.

Frau Hänisch gibt Frau Stöcker recht. Man kann sich über einen Antrag jede Schule aussuchen, in der man beschult werden möchte. Das Verfahren ist aus vergangenen Jahren bekannt und wird mit aller Sorgfalt betrachtet., aber es ist natürlich tatsächlich je Einzelschule abzuarbeiten und dann mit den entsprechenden Komplikationen, die sich durch die Systematik ergeben.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) meint, dass seine Fraktion die Überlegungen von Frau Hänisch voll unterstützt. Er findet es ganz treffend, dass Frau Hänisch sagte, wenn das wirklich auf Dauer Realität wird, was das Gericht beschlossen hat, wird das ein pädagogischer Rückschritt. Herr Lundkowski findet es auch ganz wichtig, bei der Sprengellösung den Begriff der Wahlmöglichkeiten deutlicher herauszustellen, weil es ein ganz wesentliches Prinzip sei. Das sei ein erster Schritt auf einem Weg. Von daher begrüßt die Fraktion der FDP es, wenn ihr Antrag in diese Richtung laufen würde, wenn dieses Modell legalisiert wird und wenn die BVV es unterstützen würde.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, meint, dass ihm Bedenken von Eltern bekannt seien, die der Meinung sind, dass zusammen gewachsene Kieze nicht getrennt werden sollen.

 

Frau Hänisch teilt weiter mit: Eltern haben ein sehr individuelle Interessen. Die 2500 Kinder, die jedes Jahr im Bezirk Mitte eingeschult werden, führen zu 2500 Interessenlagen, die nicht gleichförmig sind und nicht nach einem Mustermodell alle optimal zu befriedigen sind. Es gibt eine sehr große Spannbreite an Wünschen. Die Eltern gehen von einer Situation aus, dass es die nächstgelegene Schule sein muss, egal, wo sie liegt. Dies Schulprofil ist die einzig akzeptable für ihr Kind. In beiden Fällen erwarten Eltern, dass ihre Wünsche möglich gemacht werden. Aufgabe des Bezirksamtes und der BVV ist es, einen Weg zu finden, der möglichst vielen ihre Interessen umsetzbar macht. Frau Hänisch betont hier, dass man kein Modell finden wird, das alle Wünsche berücksichtigt. Das sei immer ein Abwägungsprozess. Frau Hänisch meint, und sie hat viele Rückmeldungen, dass der Weg, den der Bezirk Mitte gegangen ist, die Konfliktlinien deutlich reduziert hat. Sie bedauert es, dass die besondere Situation um den Arkonaplatz die einzige Situation ist, die eine öffentliche Wahrnehmung erfährt. Der Arkonaplatz ist nicht repräsentativ für den ganzen Bezirk Mitte. Das Vermitteln von Interessenlagen aus dieser Region hält Frau Hänisch für gewagt. Ihre persönliche Wahrnehmung ist, dass es eine soziale Barriere Bernauer Straße gibt, dass es eine starke Neigung gibt aus der richtigen Seite der Bernauer Straße nicht in der falschen Seite der Bernauer Straße beschult zu werden. Um dieser Interessenlage Nachdruck zu verleihen, wird hier besonders intensiv: es muss die nächstgelegene Schule über die Straße hinweg transportiert wird. Frau Hänisch meint, dass der Wunsch möglichst die nächstgelegene Schule nutzen zu wollen, genutzt wird., um die Interessen zu verstärken. Es gibt aber einen Unterschied zwischen jedem einzelnen Elternteil und es gibt auch Rollen der Verantwortung, die das Bezirksamt und die BVV wahrzunehmen haben, und es gibt natürlich auch gleichgeartete Interessenlagen, die sich an bestimmten Schulen widerspiegeln. Vor der Sommerpause wurde ein Diskussionsprozess gestartet, wie man ggf. der besonderen Situation stark steigender Kinderzahlen in der Region Rosenthaler/Spandauer Vorstadt und Gesundbrunnen nachkommen könnte. Das BA hatte alle Schulen über die Schulkonferenzen aufgefordert, Beschlüsse mitzuteilen und was aus ihrer Sicht der beste Weg wäre. Es liegen inzwischen 6 Stellungnahmen vor, die eine bestmögliche Variante aus Sicht der Schulen darstellen, diese sind aber nicht miteinander kompatibel. Frau Hänisch findet, dass es nachzuvollziehen sei. Es wird mit all den Beschimpfungen, Vorwürfen, Kritiken, die zu erwarten sind, langfristig ein Modell zu finden sein, das unter diesen Rahmenbedingungen das bestmöglichste Modell sein. Weiterhin meint sie, dass das noch ein spannender Prozess sein wird. Auch freut sich Frau Hänisch auf diese Diskussion, weil das eine Ausgangslage ist, über gewisse gesellschaftspolitische Ziele, über Verantwortung und auch über Wege nach zu denken, wie möglicher weise die Schulen auf der falschen Seite der Bernauer Straße so attraktiv gemacht wird, damit sie auch für die Schüler/innen interessant werden auf der richtigen Seite der Bernauer Straße. Die Qualität der Schule ist das ausschlaggebende für Eltern zur Wahl einer bestimmten Schule. Die Hinweise der Eltern, in Bezug auf den Anteil der Kinder NDH oder sozial benachteiligte Kinder, ist aus Sicht des BA nicht ausreichend genug. Man muss deshalb genau hinschauen, man muss überlegen, was für Botschaften wirklich vermittelt werden und welche Anforderungen an das BA abzuleiten sind. Frau Hänisch findet die öffentliche Debatte (Presse) einseitig, denn sie hilft dem BA nicht bei der Bewältigung der Probleme. Auch sei es einfach, sich mit den stark vorgetragenen Interessen einer bestimmten Gruppe auseinander zu setzen und es ist immer mühsam, einen ausgewogenen solide recherchierten und allen Interessen abgewogenen Bericht in der Presse zu liefern. Frau Hänisch findet es bedauerlich, wenn man hier langfristig zu Modellen kommen könnte, dass die Recht bekommen, die am lautesten ihre Interessen vertreten können. Insofern ist es auch eine Botschaft an alle.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die soziale Ausrichtung und meint, dass sich Frau BzStR´in Hänisch auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier und im Abgeordnetenhaus verlassen kann. Zu den unterschiedlichen Schulprofilen meint sie, dass gestern eine Auftaktveranstaltung im QM-Gebiet Moabit-West stattfand. Dort wurde ein Preis vom Bundesministerium für Gesundheit  „Berlin bewegt“ verliehen. Schulen stellten sich vor. Frau Schauer-Oldenburg war erstaunt, wie viel unterschiedliche Schulprofile von den einzelnen Schulen vorgestellt wurden, nach denen sich dann die Eltern ausrichten. Das ist allerdings oftmals nicht so sehr bekannt, wie die Schulprofile der einzelnen Schule sind.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) fragt nach den Vorschlägen von Frau Wiesner, denn das alte Modell soll nicht mehr genommen werden, das neue Modell ist leider angefochten worden. Was ist das Mittelmodell? Frau Wiesner teilt mit, dass der gesamte Prozess in absolutem Einvernehmen mit dem juristischen Bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geführt wurde. Man hat sich eng abgestimmt und das BA verfolgt an dieser Stelle ein und dasselbe Ziel. Dem BA wurde zugesagt, dass von dortiger Seite alles unternommen wird, um die Gesetzesänderung hinsichtlich der Ermächtigung zur Formulierung der größeren Einschulungsbereiche als auch das Schaffen einer Ermächtigungsgrundlage für eine neue Grundschulverordnung kurzfristig auf die Reise zu bringen. Frau Wiesner findet den kooperativen Prozess sehr angenehm. Weiterhin meint sie, dass jetzt schnell gehandelt werden muss. Die Anmeldewochen beginnen am 03.11. 2008. Die Eltern im Bezirk sind es gewohnt, auch noch ein individuelles Schreiben zu erhalten mit dem Hinweis darauf, an welche Grundschule sie zur Erledigung der Formalitäten sich wenden mögen. In den vergangenen zwei Jahren war es die bearbeitende Grundschule, die die Formalitäten erledigte. In diesem Jahr muss es die zuständige Grundschule sein, an der dann das Kind nach Gesetz angemeldet werden soll. Aus der Praxis heraus berichtet Frau Wiesner von den jetzigen Problemen. Jetzt liegt die Liste aller Kinder, aller Schulanfänger des nächsten Jahres auf dem Tisch nach den 14 alten Schuleinzugsbereichen. Jetzt muss das BA neue Einschulungsbereiche formulieren und das BA muss praktisch umsetzen, in dem die einzelnen Kinder, den einzelnen Straßen zugeordnet werden und die einzelnen Straßen müssen jetzt wieder neu den einzelnen Schulen zugeordnet werden. Danach müssen die Mitarbeiter jede einzelne Adresse der richtigen Schule zuordnen. Es wird auf das letzte gültige Straßenverzeichnis zurück gegriffen, welches noch die Einzelschulen beinhaltet. Hier gibt es noch einige Probleme.
Es gibt auch noch eine weitere Besonderheit mit der neu gegründeten Gemeinschaftsschule James Krüss, die aufgrund der besonderen Organisationsform keinen eigenen Einschulungsbereich haben darf. Die Folgen hat Frau Wiesner in zwei Varianten niedergelegt.
Ein weiteres Problem besteht in der Schule am Arkonaplatz. Hier kann keine Klasse mehr aufgemacht werden, denn die Schule ist voll belegt, aber der Schulträger ist verpflichtet, dem Kind einen Schulplatz anzubieten. Nach der Bezirksfusion war ein Gedanke wegzukommen von den alten Bezirksgrenzen.
Frau Wiesner führt anschließend noch einmal den Elternbrief an, der Ende Oktober 2008 den Eltern zugeleitet werden muss. Dazu benötigt sie einen BA-Beschluss, das Votum des Schulausschusses und des Bezirksschulbeirats. Sie fragt die Ausschussmitglieder, wie man das gemeinsam bewältigen könnte in der Hoffnung, dass es im nächsten Jahr auf konsenzberuhende Lösung mit größeren Einschulungsbereichen gibt.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, ob die Kapazitäten am Koppenplatz kurzfristig noch weiter ausgebaut werden könnten, wenn das Gebäude dann frei wird. Frau Wiesner verneint. Die 1,8 Züge sind unter Berücksichtigung sämtlicher dort vorhandener Räumlichkeiten festgelegt.

 

Frau BzStR´in Hänisch meint, dass es nichts nützt, 8 Klassen aufzumachen, weil man gerade den Bedarf hat, alle unter zu bringen. Im Schuljahr schließt man die Schule, weil es nur noch zwei Jahrgänge gibt und die Einschulung muss hier gestoppt werden. Zwei Züge durchgängig über 6 Jahrgänge ist die Strategie, die gefahren werden muss. Hier sind keine Spielräume vorhanden, die ausufern. Weiterhin meint sie, dass Frau Wiesner darauf hingewiesen hatte, erste Aufgabe des BA sei es, hier für eine gleichmäßige Schulplatzversorgung zu sorgen. In der ersten Draufsicht spielt es keine Rolle, ob die dort ankommen, oder ob es gerade nun besonders schwerwiegende Gründe gibt, warum gewisse Eltern ihr Kind nicht an diese Schule geben. Aus Sicht von Frau Hänisch ist es auch nicht vertretbar, wenn das BA in eine Situation gerät, wenn in den Gesundbrunnengrundschulen die Freiräume immer größer werden und die Eltern der südlich gelegenen Bernauer Straße es wünschen, nur, weil die Grenze zwingend einzuhalten ist, dort zusätzliche Schulkapazitäten zu schaffen. Vom BA muss die Forderung ausgehen, dass man schnellstmöglichst in Richtung Qualitätsverbesserung und in Richtung Akzeptanzverbesserung geht. Deshalb muss gemeinsam mit den Schulleitern der Gesundbrunnengrundschule überlegt werden, wie ein Prozess organisiert werden kann, der auch in Richtung Rosenthaler Vorstadt geht, und was die Schulen ggf. verändern müssen und wie man an diesen Schulen ggf .Modelle hinbekommt, die in keinster Weise jemanden zwingen soll, hier als sozialen Puffer zu dienen, sondern wie an dieser Schule, unter der Maßgabe, die alle teilen, individuelle Förderung unabhängig von sozialer Herkunft, den Zugang zu einer Schule sichergestellt werden kann. Das findet Frau Hänisch sei eine ganz andere Tonlage, als das, was einem immer in der Presse unterstellt wird.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) bezieht sich auf die tendenziellen Berichte der Presse und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die zukünftigen 77 Elternteile in irgendeiner weise vor zu informieren. Ihr sei aufgefallen, dass Eltern im Gegensatz zur Oberschule wenig informiert sind über die Grundschulen. Es gibt Veranstaltungen, aber ein Großteil der Eltern geht nicht hin, sondern sie reagieren durch Mund zu Mundpropaganda.

 

Herr BV Allendorf (SPD) fragt, wie lange Frau Wiesner benötigt, um einen Entwurf bezüglich der neuen Einschulungsbereiche zu erstellen. Anfang des nächsten Monats findet der nächste Schulausschuss vor der Entscheidung statt. Es müsste bis spätestens Ende September 2008 den Fraktionen ein Entwurf vorliegen. Daraufhin fragt Frau Wiesner bis wann ein Entwurf vorliegen sollte und welche Qualität er haben sollte. Herr Allendorf meint, dass schriftlich ein Entwurf für ein bis zwei Jahre vorgelegt werden sollte. Den Fraktionen sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die verteilte Statistik und meint, dass es eine erzwungene Notwendigkeit sei. Sie fragt, ob es einen Diskussionsspielraum gibt, wie durch die Gerichtsurteile jetzt die Einzugsgebiete alt geschnitten wurden. Frau Wiesner antwortet: Das BA hat keine Wahl. Es muss so durchgeführt werden. Das BA hat, was den Zuschnitt betrifft auch keine Wahl. Im Grunde genommen ist es eine willkürliche Festlegung, die auch verkehrt sein kann. Frau Wiesner bietet an, handkoloriert und die entsprechenden Dateien mit Raumkapazitäten, Schüler/innenzahlen usw. zur Verfügung zu stellen.
Frau BzStR´in Hänisch ergänzt: Am 2.10.2008 wird dem Schulausschuss für die Schulausschusssitzung am 9.10.2008 Material dazu übermittelt.
Angesichts der Anstrengungen und der Leistungen, die Frau Wiesner erbringt, um das in der Kürze der Zeit möglich zu machen, müssen die Fraktionen in der Lage sein, innerhalb einer Woche, sich darüber zu verständigen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, welche Schulen es sein werden, die im engeren Rahmen stehen. Frau Wiesner antwortet: Vinetagrundschule, Gustav-Falcke-Grundschule, Heinrich-Seidel-Grundschule.
Frau Hänisch schätzt ein, dass sich die Eltern mit Vorrang für eine offene Ganztagsschule entscheiden würden (Vinetagrundschule). Die Gustav-Falcke-Grundschule und die Heinrich-Seidel-Grundschule arbeiten im gebundenen Ganztagsbetrieb.

Herr Dr. Knape fragt, ob man den Eltern nicht anbieten könnte, solche Modelle (gewachsene Strukturen aus den Kitas) zu übernehmen. Frau Hänisch meint, dass jede Antwort wage wäre und deshalb schlägt sie vor, diese Frage in der Schulausschusssitzung am 9.10.2008 mit zu diskutieren.


 

 
 

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