Auszug - Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) Wie viele Personen stehen im Bezirk Mitte unter Betreuung: a) Ehrenamtliche Betreuung, b) Berufsbetreuung, c) Betreuungsvereine Wie viele der betreuten Personen beziehen SGB II / SGB XII bzw. bestreiten ihren Lebensunterhalt von eigenen Einkünften (Rente usw.) Einzelverordnete "Die Grauen"  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.4
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einleitend weist Frau BzStR´in Scheffler darauf hin, dass sich die behördliche Betreuungsstelle im Zuständigkeitsbereich des B

Einleitend weist Frau BzStR´in Scheffler darauf hin, dass sich die behördliche Betreuungsstelle im Zuständigkeitsbereich des Bezirksbürgermeisters befindet und dem Bereich Gesundheit zugeordnet ist.

 

Frau Sieck dankt für die Einladung. Sie würde sich sehr freuen, wenn es eine einheitliche Regelung der Zuständigkeit in Berlin geben würde.
Die Betreuungsbehörde ist nach dem Gesetz das zuständige Bezirksamt. Das Bezirksamt legt fest, wer die Aufgaben wahrnimmt. Die Betreuungsstelle in Mitte gehört zum Bereich Gesundheit.
Weiterhin teilt sie mit, dass die Betreuungsstelle aus den beiden Bereichen Vormundschaftsgerichtshilfe und Amtsbetreuung besteht.

Vormundschaftsgerichtshilfe hieß vorübergehend einmal mit der Änderung des Altenpflegschafts- und Vormundschaftsrecht. Das Betreuungsrecht gibt es erst seit 1992. Damit sollte die Eigenständigkeit der Personen gefördert werden. Vieles aus dem alten Recht hat sich in das neue Recht hinüber gerettet wie z. B. Aufgabenkreise, zu denen der Betreuer bestellt ist, die er wahrnehmen muss. Anschließend stellt Frau Sieck das alte Betreuungsrecht dar. Vormundschaften waren Entmündigungen. Entmündigungen gibt es jetzt nicht mehr. Die Pflegschaften waren Teilbereiche. Die Zugliederungen zu den Gerichten war auch unterschiedlich – Familienrecht und Vormundschaftsrecht -.
Die Betreuungsstelle übernimmt die Aufgaben und Beschlüsse von den Vormundschaftsgerichten. Dieser Begriff hat sich nicht geändert, weil die noch nicht Volljährigen ebenfalls von dieser Fachabteilung betreut werden.
Die Vormundschaftsgerichtshilfe ist beteiligt am Verfahren. Im Unterschied zum,

Antrag kann derjenige immer nur für sich selbst stellen. Das andere nennt sich Anregung in dem Moment, wo eine Betreuung angeregt wird. Frau Sieck betont hier, dass das jeder für jeden machen könne, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und man kann bei der Rechtsberatung eine Betreuung anregen. Ein Richter leitet dann das Verfahren ein. Eine Anregung kann nicht zurückgenommen werden. Im Gegensatz zum Strafrecht.
Wer Betreuer wird entscheidet ausschließlich ein Richter. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung gibt es nicht. Es ist mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz diskutiert worden, ob Angehörige per Gesetz Betreuer werden können. Dann hätte man das Grundgesetz auch ändern müssen. Insofern haben Ehepartner und Kinder keinen Rechtsanspruch, die Betreuung für die Eltern oder für die Kinder zu führen. Allerdings heißt es im Gesetz, der Wunsch des Betroffenen soll beachtet werden. Dort steht nicht, muss.
Frau Sieck nennt anschließend die aktuellen Zahlen, wie viel Betreute es in Mitte gibt. Per 31. August bestehen im Bezirk Mitte 5685 Betreuungen (1,72 % der Bewohner, die in Mitte wohnen). Frau Sieck betont hier, dass mit dieser Zahlenangabe Mitte an der Spitze steht. Hierbei muss die soziale Struktur beachtet werden. Neukölln und Kreuzberg-Friedrichshain haben prozentual etwas weniger an der Anzahl der Bevölkerung gemessen.
Frau Sieck bedauert es sehr, dass der Anteil der Angehörigen, der Verwandten und der Lebensgefährten, die eine Betreuung übernehmen, enorm zurückgegangen ist. Anfang der 90er Jahre waren es noch 68 % der Betreuungen, die von Angehörigen geführt wurden. Jetzt sind es nur noch 22,92 %. Die Betreuungsstelle Mitte bemerkt den Rückgang immer wieder an den sozialen Beziehungen zwischen Eltern – Kinder, Kinder – Eltern und Verwandten. Auch bemerkt es die Betreuungsstelle, dass Jüngere abwandern, ältere Menschen zurückbleiben. 44,33 % werden von Berufsbetreuern übernommen. Hinzu kommen noch die Rechtsanwälte mit 15,25 %. Die kleinste Gruppe sind die ehrenamtlichen Betreuer mit 6, 91 %.
Zu den ehrenamtlichen Betreuern teilt Frau Sieck mit, dass die Betreuungsstelle Mitte sehr eng mit dem Betreuungsverein Mitte „Humanistischer Verband Mitte“ zusammen arbeitet. Dieser Verein wird vom Senat gefördert. Jeder Stadtbezirk hat einen Verein, der gefördert wird. Daneben gibt es noch einige Vereine, die sich selbst finanzieren. Der Betreuungsverein Mitte erhält aber nur ½ Stelle für die Leitungstätigkeit finanziert, aber das Betreuungsgesetz lässt zu (Betreuungsverein „Humanistischer Verband“, eingetragener Verein, darf keine Mittel erwirtschaften) und fördert es, dass die Betreuer namentlich bestellt werden. Das kann eine Person sein, das können auch mehrere Personen sein, das kann eine Person und ein Ersatzbetreuer (in der Familie) sein. Hierbei kann man jetzt auch die Aufgabenkreise splitten.
Die Amtsbetreuer in Mitte werden nicht namentlich bestellt, sondern das Bezirksamt Mitte von Berlin wird als Behörde bestellt. Die Betreuungsstelle Mitte muss zwar Rechenschaft legen, aber sie kann nicht stundenmäßig abrechnen. Die Betreuungsstelle Mitte kann eine Betreuung nicht ablehnen, sondern muss jede vom Gericht angeregte Betreuung nehmen. Die Vormundschaftsgerichtshilfe wird aufgefordert, einen geeigneten Betreuervorschlag zu unterbreiten. Nach dem Gutachten muss dann ein geeigneter Betreuervorschlag gemacht werden.
Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält 332,00 € Aufwandspauschale für das Jahr. Er hat aber die Möglichkeit, alle Unkosten abzurechnen.
Abschließend teilt Frau Sieck mit, dass andere Betreuungsbehörden aus anderen Bezirken (1,2 %) Betreuungen in Mitte durchführen. Die Ursache liegt hier auch im Betreuungsrecht, d. h., ein Betreuerwechsel erfolgt nur, wenn ein begründeter Antrag auf Betreuerwechsel gestellt wird.

Zur letzten Frage in der Einladung: Wie viele der betreuten Personen SGBII/SGBXII beziehen etc. kann Frau Sieck nicht beantworten. Was die Betreuungsstelle Mitte von den Betreuten weiß, geht anderen nichts an. Deshalb ist nicht bekannt, welche Leistungen die einzelnen beantragen. Jeder Gesetzliche Anspruch muss beantragt und begründet werden.

 



 


 

 
 

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