Auszug - AOD: Ordnungsamt, Parkraumbewirtschaftung
Herr Zeller berichtet, dass am heutigen Tage ein Streik bei den Ordnungsämtern begonnen hat. Bei der Parkraumbewirtschaftung streiken knapp 50% der Mitarbeiter aus der Frühschicht. Bei den Mitarbeitern aus der Frühschicht aus dem AOD lag die Streikbereitschaft bei zwei Dritteln der Mitarbeiter. Der Streik ist bis Donnerstag limitiert, man weiß noch nicht, ob dieser dann fortgeführt wird. Bestimmte
geplante Schwerpunkteinsätze können aufgrund des Streiks nicht durchgeführt
werden, auch die normale Streifentätigkeit ist stark eingeschränkt. Zur
Sollstärke des Ordnungsdienstes teilt Herr Zeller mit, dass nach der Ausweitung
der parkraumbewirtschafteten Zonen auch weiterhin kein zusätzliches Personal
vom Stellenpool zur Verfügung gestellt wurde. Mittlerweile ist man im
Bezirksamt der Auffassung, dass weitere Nachrichten aus dem Stellepool oder
Senatsfinanzverwaltung nicht mehr abgewartet werden, sondern 20 Stellen für die
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung nunmehr ausgeschrieben werden. Auf
Mitarbeiterebene wurde mündlich vermittelt, dass der Stellenpool lediglich eine
auf 2 Jahre befristete Einstellung von Mitarbeitern, die über eine
Außeneinstellung gewonnen wurden, akzeptieren will. Da dieses nur mündlich auf
Mitarbeiterebene erfahren hat, ist das kein Kriterium. Herr
Zeller führt ferner aus, dass bei den erweiterten Aufgaben des Ordnungsamtes
seit dem 01.01.2008 acht Mitarbeiter/innen aus dem Stellenpool zugesagt wurden.
Diese sind bisher nicht eingetroffen. Nun ist es gelungen, dass drei
Kollegen/innen die diesbezüglichen Schulungen absolviert haben und in den
Dienst des Ordnungsamtes Mitte eintreten werden. Diese drei Mitarbeiter sind
mit einer höheren Vergütungsgruppe ausgestattet, d.h. sie können für
höherwertige Ordnungstätigkeiten eingesetzt werden. Aufgrund
des Saisonbeginns wollte man verstärkt die Frage der eingerichteten
Schankvorgärten auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen. Dies kann aufgrund des
Streikes nun nicht getan werden, man hat sich deshalb verständigt, dass die
neuen Mitarbeiter schwerpunktmäßig in diesem Bereich eingesetzt werden. Herr
Strehlow teilt mit, dass die drei neuen Mitarbeiter/innen artfremd sind. Es
handelt sich um einen Drucker und zwei Mitarbeiter aus dem Bereich Jugend,
welche im sozialbetreuenden Bereich tätig waren. D.h. diese Mitarbeiter müssen
vorerst an den Außendienst herangeführt werden, obendrein wird eine
In-House-Schulung durchgeführt, um die Mitarbeiter gezielt einzusetzen. Herr
Strehlow betont, dass diese Mitarbeiter lediglich für zwei Jahre vom ZEP zur
Verfügung gestellt werden. Frau
Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass die Stellen nur durch die
Globalmittelzustellung kommen, da der Bezirk keine Stellen schaffen kann, da er
diese Stellen an anderer Stelle wieder abschaffen müsste. Herr
Zeller legt dar, dass alle Bezirke vor diesem Problem stehen. Man hofft, dass
der Druck aller Bezirke auf den Senat zunimmt, so dass nicht nur eine
Zwei-Jahres-Finanzierung besteht, sondern eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
Auf
Nachfrage von Herrn Sander legt Herr Zeller dar, dass unter den drei neuen
Mitarbeiter/innen zwei Beamte (A10) vorhanden sind. Das bedeutet, dass diese
Mitarbeiter/innen auch außerhalb der tarifgebundenen Arbeitszeiten eingesetzt
werden können. Zur
Ausweitung der parkraumbewirtschafteten Zonen führt Herr Zeller aus, dass
dieses Thema im Bezirksamt noch nicht besprochen wurde. Er geht davon aus, dass
es sich dabei zunächst nur um Vorüberlegungen im zuständigen Fachamt (Straßen-
und Grünflächenamt) handelt. Herr Zeller verweist dazu auf Herrn Gothe. Herr
Gothe berichtet, dass das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung in Mitte weitere
Gebiet vorschlägt, die von Gutachtern als sinnvolle erachtet wurden. Es liegt
ein BVV-Beschluss vor, der eine Prioritätensetzung vorgenommen hat. Laut
BVV-Beschluss soll vor Einführung weiterer Gebiete erneut die BVV befragt
werden. Herr Gothe teilt mit, dass zur Zeit ein Bürgerbegehren gegen die
Ausweitung der parkraumbewirtschafteten Zonen läuft. Möglicherweise wird sich
das Bürgerbegehren durchsetzen, in diesem Fall muss sich die BVV sowieso mit
dem Thema auseinandersetzen. In der Folge wird eventuell ein Bürgerentscheid
stattfinden. Bevor die Problematik des Bürgerentscheids nicht abschließend
geklärt ist, wird die Ausweitung der Gebiete nicht in Diskussion gebracht. Frau
Matischok-Yesilcimen fragt nach, wie die Information der Ausweitung der
Parkzonen an die Presse gekommen ist. Herr Gothe teilt mit, dass er darüber
keine Kenntnis hat. Herr Zeller teilt mit, dass eine Aussage eines Mitarbeiters
eventuell missverstanden wurde. Frau
Matischok-Yesilcimen legt dar, dass im Vorfeld Gespräche zwischen der
Abteilung, welche die Parkraumzonen einrichtet, und der Abteilung, welche das
Personal zur Verfügung stellt, geführt werden sollten, so dass die
Personalplanung rechtzeitlich getätigt werden kann. Herr
Zeller und Herr Gothe stimmen dem zu. Auf
Nachfrage von Frau Kliemann teilt Herr Zeller mit, dass der Ausschreibungstext
für die Außeneinstellungen bereits abgestimmt und der Personalstelle zur
Veröffentlichung übergeben wurde. Da die Presse schon mehrfach gemeldet hat,
dass Außeneinstellungen möglich sind, ohne das es dafür eine Grundlage gab,
haben sich schon viele Bürger/innen beworben. Die Bewerbungseingänge werden
beim LuV Ordnung und Gewerbe gesichtet und vorsortiert, dann werden die
geeigneten Bewerber zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Es wird noch ca. 2-3
Monate dauern, bis alle Stellen besetzt werden. Auf eine
weitere Nachfrage teilt Herr Zeller mit, dass die Einnahmeausfälle derzeit noch
nicht beziffert werden können. Es wird eine monatliche Abrechnung durchgeführt,
die Abrechnung für den Monat April liegt noch nicht vor. Auf
Nachfrage von Herrn Sander berichtet Herr Zeller, dass das Verfahren der
Außeneinstellungen nur für den Bereich der Parkraumüberwachung gewählt wird, da
diese Mitarbeiter aus einem Wirtschaftsplan bezahlt werden, welcher Anhang zum
Bezirkshaushalt ist und somit über die Gebühren finanziert wird. Es hat
bezüglich der Außeneinstellungen immer noch keine offizielle Einwilligung der
Senatsfinanzverwaltung gegeben. Ein Übertrittsrecht der Kollegen/innen, die in
der Parkraumbewirtschaftung angestellt werden und auch schon vorher beim Land
Berlin angestellt waren, in den allgemeinen Landesdienst ist ausgeschlossen.
Bei den Stellen des AOD`s handelt es sich um „etatisierte“ Stellen (d.h. sie
sind im Haushaltsplan beinhaltet). Demnach dürfen nur Kollegen/innen
beschäftigt werden, die vorher im Landesdienst waren. Herr Zeller rät von
Außeneinstellungen beim AOD ab, um den Bezirkshaushalt nicht zu schädigen. Allerdings
können die Kollegen/innen, welche im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt
sind, auch nur für den speziellen Zweck eingesetzt werden. Sie können keine
Aufgaben übernehmen, die in der Ordnungsdienstverordnung den Mitarbeiter/innen
des AOD`s übertragen sind. Herr
Strehlow führt ergänzend aus, dass nach Rekrutierung des Personals ein
4-wöchiger Lehrgang bei der Polizei erforderlich ist. Ob die Polizei oder die
Verwaltungsakademie einen derartigen Lehrgang anbieten, hängt von den
Kapazitäten ab. Anschließend können die Mitarbeiter im Streifendienst
eingesetzt werden. |
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