Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 2.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 05.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe teilt mit, dass er im letzten Wirtschaftsausschuss gebeten wurde, eine Information nachzureichen, warum Plakatierun

Herr Gothe teilt mit, dass er im letzten Wirtschaftsausschuss gebeten wurde, eine Information nachzureichen, warum Plakatierungsgenehmigungen für Zirkusse erteilt werden und für Schausteller nicht. Dazu führt Herr Gothe aus, dass es eine Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz gibt. Im §10 (Werbeanlagen) ist genau dieser Ausnahmetatbestand definiert. Herr Gothe verliest: Bei der Werbung für Zirkusunternehmen ist unter einem Zirkus ein Unternehmen zu verstehen, das an wechselnden Veranstaltungsorten in einem Zelt oder einem provisorisch aufgestellten Gebäude die kulturelle Darbietung von Reitkunst, Tierdressur, Akrobatik usw. pflegt.

Herr Gothe legt dar, dass für Schausteller kein Ausnahmetatbestand besteht.

 

Frau David teilt mit, dass es in anderen Bezirken Sondergenehmigungen für Schausteller bzw. Volksfeste gibt. Sie fragt nach, ob das Bezirksamt eine Möglichkeit sieht, ebenfalls von einer Sondergenehmigung Gebrauch zu machen.

Herr Gothe teilt mit, dass er sich bei einem entsprechenden Kollegen aus einem anderen Bezirk nach der Vorgehensweise erkundigen wird.

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob die Antwort dem Ausschuss zur Kenntnis gereicht wird. Herr Gothe bejaht.


 

 
 

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