Auszug - Netzwerk Kinderschutz (Anlagen)  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorab informiert Herr Fritsch darüber, dass es einen Entwurf einer Allgemeinen Ausführungsvorschrift Kinderschutz Jugend und G

Vorab informiert Herr Fritsch darüber, dass es einen Entwurf einer Allgemeinen Ausführungsvorschrift Kinderschutz Jugend und Gesundheit gegeben hat. Der RdB hat einstimmig empfohlen einen Gegenentwurf der Bezirke zu akzeptieren. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass die Senatsverwaltung, bei der die Ausführungsvorschriften Kinderschutz jetzt liegen, dem Votum des RdB folgen wird. Daher wird nach der veränderten AV Kinderschutz gearbeitet. Er macht deutlich, wie notwendig und schwierig das rechtzeitige Erkennen eines Kinderschutzfalles ist.

 

Frau Goral stellt die neue Organisationsstruktur des ASD zum Kinderschutz vor. In diesem Zusammenhang stellen sich die Team- und RegionalleiterInnen den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vor. Sie berichten über zukünftige Vernetzungen mit allen am Thema Kinderschutz Beteiligten. In diesem Zusammenhang werden für die MitarbeiterInnen 2-tägige Fortbildungen in Glienicke angeboten.

 

In der anschließenden Diskussion werden Möglichkeiten zur verbesserten Vernetzung der beteiligten Stellen durch Computertechnik und die Bearbeitung der Berliner Kinderschutzbögen diskutiert. Zum Lotsenmodell an den Schulen wird mitgeteilt, dass dieses Modell positiv bewertet wird. In diesem Zusammenhang macht Frau Goral deutlich, dass es keine Sprechstunden an den Schulen geben wird.

 

Zur Frage von Herrn Baumhoff zur Besetzung der zwei Kinderschutzstellen erläutert Herr Schmidt, dass es einen Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses gibt. Dieser besagt, dass die Personalmittel bis zum 31.3.2008 gesperrt sind. Das ZeP ist aufgefordert, Kontakt mit den Bezirken aufzunehmen, ob Personal aus dem ZeP für diese Aufgaben in die Bezirke transferiert werden können. Im Bezirk Mitte wird mit dem ZeP versucht, Stellen im Nachrückverfahren zu besetzen.

 

 


 

 
 

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