Auszug - Haushalt 2008 / 2009 - Ergänzungsplan 2008 - (Material wird zur Sitzung übergeben)  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dr

Dr. Heuer erläuterte einleitend, dass er nunmehr titelkonkret und namens des BA - nicht namens der Verwaltung des Jugendamtes – Einschnitte in den Jugendetat vorschlagen werde. Er betonte, dass jede Entscheidung für Kürzungen in der Jugendhilfe eine schlechte Entscheidung sei, manchmal aber auch solche Entscheidungen getroffen werden müssten. In diesem Zusammenhang unterstrich Dr. Heuer mit Bezug auf den 9. Jugendbericht der Bundesregierung, dass alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Pflichtaufgaben sind und ihre Erfüllung nicht im Belieben der kommunalen Gebietskörperschaft stehe. Allerdings verblieben eben hinsichtlich der einzusetzenden finanziellen Mittel Gestaltungsspielräume.

 

Anhand von Grafiken stellte er die Entwicklung der für Jugendarbeit und Jugendhilfe in Mitte zwischen 2001 und 2008 eingesetzten Mittel sowie die vergleichbaren Ausgabeansätze in allen Bezirken dar und führte aus, dass es sich seiner Ansicht nach mit den durch den nun vorgelegten Haushaltsentwurf sehr wohl um einen Rückschritt und um Verluste für die Jugendarbeit, aber nicht um eine Katastrophe oder ein Horrorszenarium handeln würde.

 

Anschließend erläuterte Dr. Heuer den Status des vorgestellten Entwurfs. Es handele sich um den Stand „Entwurf der Nachschiebeliste für den Doppelhaushalt 2008/2009“, der am 13.11. im Bezirksamt behandelt werden würde. Mit Verweis auf den Nachschaubericht der Senatverwaltung für Finanzen zum ursprünglichen Entwurf des Planes betonte er, dass die Einreichung eines haushaltstechnisch nicht zustimmungsfähigen Planes die Verhängung der vorläufigen Haushaltswirtschaft in analoger Anwendung des Art. 89 Abs. 1 VvB nach sich ziehe. Außerdem verwies Dr. Heuer darauf, dass eine Beschlussfassung des JHA zum Planentwurf Voraussetzung für eine Beschlussfassung zur Förderung Freier Träger sei.

 

Abschließend stellte Dr. Heuer anhand einer Präsentation den Stand der Veränderungen des Haushaltsplanentwurfes durch die Nachschiebelisten für den Jugendetat dar. Die Mitglieder des JHA erhielten die entsprechenden Übersichten. Neben den bereits in der Oktobersitzung angekündigten Einschnitten in der Jugendberufshilfe, der Jugendsozialarbeit, den Ferienreisen, den Honorarmitteln und der Investitionsplanung (Scheunemann-Heim) erläuterte er insbesondere die Veränderungen, die sich aus der geplanten Übertragung der bezirklichen Erholungsstätten in freie Trägerschaft ergeben würden. Außerdem wies er auf volumensneutrale Veränderungen (insbesondere bei Bewirtschaftungsansätzen) durch veränderte Zuordnung von Bürodienstgebäuden hin.

 

Herr Dr. Heuer gibt Erläuterungen auf Nachfrage von Herrn Baumhoff und Herrn von Dassel zu folgenden Titeln:

 

4011/517 01

Weniger durch Aufgabe der Jugenderholungsstätten bzw. Abgabe in freie Trägerschaft.

 

4011 – Fluchttreppe Scheunemann-Haus

Der Betrieb der Einrichtung ist auch ohne die Fluchttreppe uneingeschränkt möglich.

 

4011/111 12

Einnahmerückgang durch Reduzierung der fremdveranstalteten Erholungsmaßnahmen.

 

Herr von Dassel bittet um Erläuterungen zu den Auswirkungen der Kürzungen auf die Budgetierung. Herr Dr. Heuer bestätigt, dass die Aufgabe der Jugenderholungsstätten positiv auf das Budgetergebnis wirken, da diese bisher defizitär betrieben wurden. Dies gilt auch – zumindest teilweise – für die Erholungsmaßnahmen. Bei den Honorarmitteln geht er von einer geringeren Verschlechterung des Budgetierungsergebnisses aus. Die Kürzung der Jugendberufshilfe kann im Falle einer effektiven und kooperativen Neugestaltung der Maßnahmen mit allen am Prozess Beteiligten zu Budgetierungsgewinnen führen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hänsgen bestätigt Herr Dr. Heuer, dass die Übertragung von Gebäuden aus dem Fachvermögen des LuV Jugend heraus keine Auswirkungen auf die kostenfreie Überlassung an Dritte hat, da die Rechtsgrundlage (§ 47,3 AG KJHG) unverändert bleibt.

 

Herr Kühbauer stellt fest, dass nach seiner Auffassung die Stellung der Jugendarbeit als gesetzliche Pflichtaufgabe sowie die Einhaltung des 10%igen Anteils der Jugendarbeit an der Gesamtjugendhilfe unabdingbar sind. Er hält Kürzungen in diesem Bereich vor diesem Hintergrund für nicht zulässig und thematisiert Verfahrensfragen bei rechtswidrigen Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Herr Dr. Heuer verweist auf zu dieser Thematik bereits wiederholt erfolgte gerichtliche Bewertungen. Er macht deutlich, dass nicht der Jugendhilfeausschuss sondern die Bezirksverordnetenversammlung das entgültige Beschlussrecht bei der Aufstellung des Haushaltsplans hat.

 

Herr von Dassel bittet nochmals um Erläuterung zu möglichen Abfederungen bei Mehrausgaben im Rahmen von Jugendberufshilfe und zu den Zuweisungen.

 

Herr Dr. Heuer erläutert, dass die Abfederungsregelungen in den Jahren 2006 und 2007 nur für den Bereich der HzE-Ausgaben galten. Die Zuweisungen für Jugendberufshilfe erfolgen nicht Titel bezogen, sondern für das gesamte Produktbudget.


 

 
 

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