Auszug - Haushalt 2008 / 2009 - Ergänzungsplan 2008 - (Material wird zur Sitzung übergeben)
Dr.
Heuer erläuterte einleitend, dass er nunmehr titelkonkret und namens des BA -
nicht namens der Verwaltung des Jugendamtes – Einschnitte in den Jugendetat
vorschlagen werde. Er betonte, dass jede Entscheidung für Kürzungen in der
Jugendhilfe eine schlechte Entscheidung sei, manchmal aber auch solche
Entscheidungen getroffen werden müssten. In diesem Zusammenhang unterstrich Dr.
Heuer mit Bezug auf den 9. Jugendbericht der Bundesregierung, dass alle
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Pflichtaufgaben sind und ihre Erfüllung
nicht im Belieben der kommunalen Gebietskörperschaft stehe. Allerdings
verblieben eben hinsichtlich der einzusetzenden finanziellen Mittel
Gestaltungsspielräume. Anhand
von Grafiken stellte er die Entwicklung der für Jugendarbeit und Jugendhilfe in
Mitte zwischen 2001 und 2008 eingesetzten Mittel sowie die vergleichbaren
Ausgabeansätze in allen Bezirken dar und führte aus, dass es sich seiner
Ansicht nach mit den durch den nun vorgelegten Haushaltsentwurf sehr wohl um
einen Rückschritt und um Verluste für die Jugendarbeit, aber nicht um eine
Katastrophe oder ein Horrorszenarium handeln würde. Anschließend erläuterte Dr. Heuer den Status des
vorgestellten Entwurfs. Es handele sich um den Stand „Entwurf der
Nachschiebeliste für den Doppelhaushalt 2008/2009“, der am 13.11. im Bezirksamt
behandelt werden würde. Mit Verweis auf den Nachschaubericht der
Senatverwaltung für Finanzen zum ursprünglichen Entwurf des Planes betonte er,
dass die Einreichung eines haushaltstechnisch nicht zustimmungsfähigen Planes
die Verhängung der vorläufigen Haushaltswirtschaft in analoger Anwendung des
Art. 89 Abs. 1 VvB nach sich ziehe. Außerdem verwies Dr. Heuer darauf, dass
eine Beschlussfassung des JHA zum Planentwurf Voraussetzung für eine
Beschlussfassung zur Förderung Freier Träger sei. Abschließend
stellte Dr. Heuer anhand einer Präsentation den Stand der Veränderungen des
Haushaltsplanentwurfes durch die Nachschiebelisten für den Jugendetat dar. Die
Mitglieder des JHA erhielten die entsprechenden Übersichten. Neben den bereits
in der Oktobersitzung angekündigten Einschnitten in der Jugendberufshilfe, der
Jugendsozialarbeit, den Ferienreisen, den Honorarmitteln und der Investitionsplanung
(Scheunemann-Heim) erläuterte er insbesondere die Veränderungen, die sich aus
der geplanten Übertragung der bezirklichen Erholungsstätten in freie
Trägerschaft ergeben würden. Außerdem wies er auf volumensneutrale
Veränderungen (insbesondere bei Bewirtschaftungsansätzen) durch veränderte
Zuordnung von Bürodienstgebäuden hin. Herr Dr. Heuer gibt Erläuterungen auf Nachfrage von Herrn
Baumhoff und Herrn von Dassel zu folgenden Titeln: 4011/517 01 Weniger durch Aufgabe der Jugenderholungsstätten bzw. Abgabe
in freie Trägerschaft. 4011 – Fluchttreppe Scheunemann-Haus Der Betrieb der Einrichtung ist auch ohne die Fluchttreppe
uneingeschränkt möglich. 4011/111 12 Einnahmerückgang durch Reduzierung der fremdveranstalteten
Erholungsmaßnahmen. Herr von Dassel bittet um Erläuterungen zu den Auswirkungen
der Kürzungen auf die Budgetierung. Herr Dr. Heuer bestätigt, dass die Aufgabe
der Jugenderholungsstätten positiv auf das Budgetergebnis wirken, da diese
bisher defizitär betrieben wurden. Dies gilt auch – zumindest teilweise – für
die Erholungsmaßnahmen. Bei den Honorarmitteln geht er von einer geringeren
Verschlechterung des Budgetierungsergebnisses aus. Die Kürzung der
Jugendberufshilfe kann im Falle einer effektiven und kooperativen Neugestaltung
der Maßnahmen mit allen am Prozess Beteiligten zu Budgetierungsgewinnen führen.
Auf Nachfrage von Herrn Hänsgen bestätigt Herr Dr. Heuer,
dass die Übertragung von Gebäuden aus dem Fachvermögen des LuV Jugend heraus
keine Auswirkungen auf die kostenfreie Überlassung an Dritte hat, da die
Rechtsgrundlage (§ 47,3 AG KJHG) unverändert bleibt. Herr Kühbauer stellt fest, dass nach seiner Auffassung die
Stellung der Jugendarbeit als gesetzliche Pflichtaufgabe sowie die Einhaltung
des 10%igen Anteils der Jugendarbeit an der Gesamtjugendhilfe unabdingbar sind.
Er hält Kürzungen in diesem Bereich vor diesem Hintergrund für nicht zulässig
und thematisiert Verfahrensfragen bei rechtswidrigen Entscheidungen des
Jugendhilfeausschusses. Herr Dr. Heuer verweist auf zu dieser Thematik bereits
wiederholt erfolgte gerichtliche Bewertungen. Er macht deutlich, dass nicht der
Jugendhilfeausschuss sondern die Bezirksverordnetenversammlung das entgültige
Beschlussrecht bei der Aufstellung des Haushaltsplans hat. Herr von Dassel bittet nochmals um Erläuterung zu möglichen
Abfederungen bei Mehrausgaben im Rahmen von Jugendberufshilfe und zu den
Zuweisungen. Herr Dr. Heuer erläutert, dass die Abfederungsregelungen in
den Jahren 2006 und 2007 nur für den Bereich der HzE-Ausgaben galten. Die
Zuweisungen für Jugendberufshilfe erfolgen nicht Titel bezogen, sondern für das
gesamte Produktbudget. |
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