Auszug - Zunahme von Wettbüros und Vereinslokalitäten im Bezirk Mitte  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 24.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass sie den Mitgliedern vorab schon Informationen zugemailt hatte

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass sie den Mitgliedern vorab schon Informationen zugemailt hatte. Eine Kleine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Es gibt zurzeit in der Bevölkerung Besorgnis, da entsprechende Lokalitäten und Wettbüros zunehmen.

 

Herr Zeller führt aus, dass auch schon in der vergangenen Wahlperiode Anfragen aus der BVV an das Bezirksamt zu diesem Thema gerichtet wurden. Der aktuelle Stand zu diesem Umfeld sieht wie folgt aus: Derzeit sind im Bezirk Mitte noch offiziell 12 Betriebe registriert, die als Tätigkeitsfeld Sportwetten angegeben haben. Die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten bedarf der lotterierechtlichen Genehmigung durch die zuständige Ordnungs- und Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO). Diese ist ebenfalls für ordnungsbehördliche Schließungsmaßnahmen zuständig. Die Gewerbetreibenden, die Gewerbe anzeigen mit entsprechenden Geschäftsgegenständen (Vermittlung von Sportwetten, Sportinformationsdienste, Entgegennahme und Weiterleitung von Wetteinsätzen an staatliche Buchmacher u.ä.) wurden und werden auf die Erlaubnispflicht von den MitarbeiterInnenden der Ordnungs- und Gewerbeamtes hingewiesen, so die Anträge eingehen. Nach Auswertung der vom LABO zur Verfügung gestellten Mitteilung, sind im Kalenderjahr 2006 im Bezirk Mitte insgesamt 35 Untersagungsverfügungen ergangen. Im Jahr 2007 wurden bisher 16 entsprechende Untersagungsverfügungen erlassen. Bei den sog. Vereinslokalen gibt es ein wesentlich größeres Feld abzutasten. Bei Vereinslokalen muss unterstellt werden, dass sie ihre Angebote nur an Vereinsmitglieder richten. Sie unterliegen damit nicht der gewerbe- oder gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht. Es ist bekannt, dass das LKA verstärkt Vereinslokale kontrolliert. Allerdings wurde von der Polizei mitgeteilt, dass wegen der politischen Brisanz derzeit keine Informationen zum Vorgehen und der lfd. Kontrolltätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten gibt es noch das Umfeld in Einrichtungen von religiösen Gemeinschaften, die auf Vereinsbasis operieren, wo für Vereinsmitglieder auch des öfteren Verkaufseinrichtungen vorgehalten werden. Bei der Überprüfung durch das LKA und auch darauf folgend durch Augenscheinnahme von MitarbeiterInnen des Gewerbeamtes Mitte konnte festgestellt werden, dass in etlichen dieser Verkaufseinrichtungen allerdings nicht nur eine Abgabe von Waren an Vereinsmitglieder erfolgt, sondern durchaus auch im öffentlichen Bereich der Verkauf getätigt wird. Sofern dies nicht gewerberechtlich angezeigt ist, ist dies natürlich illegal. Von daher hat man sich jetzt nochmals rechtskundig gemacht, wie das ganze Thema zu behandeln ist. Sollte dies also festgestellt werden, so muss es auch ordnungsrechtlich geahndet werden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass man bei den Vereinslokalen als BürgerIn diese Räumlichkeiten betreten kann und nicht verwiesen wird, wenn man kein Mitglied ist. In der Regel verbergen sich dahinter gaststättenähnliche Einrichtungen, wo man sich Getränke bestellen kann. Sie fragt nach, ob sich der Bürger/die Bürgerin strafbar macht, wenn er sich dort etwas zum Trinken bestellt.

 

Herr Strehlow führt aus, dass man sich nicht strafbar macht, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die wiederum geahndet werden kann. Derjenige, der dort etwas verzehrt, tut dies sicherlich in gutem Glauben.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Lundkowski, in welchen Ortsteilen diese 12 Betriebe konzentriert sind teilt Herr Strehlow mit, dass hauptsächlich der ehemaligen Bezirk Wedding betroffen ist.

 

Herr Abraham merkt an, dass es seiner Fraktion fern liegt, unerlaubtem Glücksspiel Vorschub zu leisten. Er zeigt sich jedoch über das hier diskutierte Thema irritiert.

 

Frau Matischok-Yesilcimen führt aus, dass dieses Thema an sie herangetragen wurde mit der Bitte, es im Ausschuss zu diskutieren. Dies tut sie hiermit.

 

Auf Anmerkungen von Herrn Sander teilt Herr Zeller mit, dass bei Anbringung eines Schildes mit der Aufschrift „Vereinslokal - Zutritt nur für Vereinsmitglieder“ unterstellt werden muss, dass dies auch bewusst gemacht wird und derjenige genau weiß, worum es sich handelt. Weitere Beispiele aus der Praxis werden von Herrn Zeller dargelegt.

Herr Zeller macht den Vorschlag, erneut bei der Polizeidirektion nachzufragen, inwieweit sie bereit wären, dem Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung aus ihrer Tätigkeit zu berichten.

 

Herr Strehlow möchte nicht, dass hier der Eindruck von Untätigkeit beim Ordnungsamt entsteht. Wenn das Ordnungsamt konkrete Mitteilungen bekommt, dass irgendwo illegal Ausschank betrieben wird, dann wird dem auch nachgegangen. Man muss hier jedoch unterscheiden, ob es sich um eine gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Ordnungswidrigkeit handelt oder evtl. um eine Vorbereitung von Straftaten. Weiterhin führt Herr Strehlow aus, dass die Gründung eines Vereins eine rechtliche Sache nach dem BGB ist. Wenn sich sechs Gleichgesinnte finden, dann können diese einen Verein gründen, Räume anmieten und dort die Fenster verdunkeln. Dagegen gibt es keine Handhabe. Das ist eine rein privatrechtliche Sache.

 

Herr Abraham macht den Vorschlag, dass sich die Ausschuss-Mitglieder vor Ort ein solches Vereinslokal ansehen. Er wollte dies schon immer Mal tun, hat sich aber selbst nicht getraut.

 

Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass abgewartet wird, inwiefern von Seiten der Polizei die Bereitschaft besteht, dem Ausschuss Informationen zukommen zu lassen. Weiterhin kann sich der Ausschuss, jedoch nicht in Gänze, ein solches Vereinslokal ansehen.

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


 

 
 

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