Auszug - Terminierung der 2. Lesung des Doppelhaushalts 2008 - 2009
Herr
Neuhaus merkt an, dass das Bezirksamt zur Terminierung einen Vorschlag
unterbreitet hatte. Herr
Dr. Heuer informiert, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses inzwischen
den Abgabetermin nochmals präzisiert hat. Der Termin für die Abgabe ist nunmehr
der 21.09.2007. Der Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass die intensive
Sichtung und Auswertung der Bezirkspläne sowie die Erstellung des
Nachschauberichtes in der vom Hauptausschuss erwarteten Qualität nicht in noch
kürzerer Zeit erfolgen kann. Und da die Nachschau den Abgeordneten Anfang
November vorliegen muss, ist aus der Sicht der Senatsverwaltung Finanzen und
nunmehr auch des Hauptausschusses der 21.09.2007 der letztmögliche Termin. Herr
Neuhaus merkt an, dass dann die erste Lesung in die Sommerpause rutschen würde. Herr
Spallek fragt bei Herrn Dr. Heuer nach, welche Sanktionen auf den Bezirk
zukommen würden, wenn man nicht fristgemäß abgibt bzw. das Bezirksamt einen
Entwurf einreicht, der nicht von der BVV abgesegnet wurde und dann ggf. zu
einem späteren Zeitpunkt eine andere korrigierte Version eingereicht wird. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass es klassische Sanktionsmechanismen nicht gibt. Das
Bezirksamt muss auf jeden Fall diesen Termin halten und am 21.09. etwas
abgeben. Das würde das Bezirksamt auch auf jeden Fall tun. Die Senatsverwaltung
für Finanzen kann ja die BVV nicht zwingen, bis zu einem bestimmten Termin ein
Beschlussfassung herbeigeführt zu haben. Es ist das ureigene Recht der BVV zu
entscheiden, wann sie beschließt oder nicht. Es kann natürlich passieren, dass
der Nachschaubericht dann den Hinweis enthält, dass der Bezirk Mitte am 21.09.
den Stand BA-Beschluss eingereicht und es durch die BVV-Beschlussfassung noch
eine Änderung gegeben hat, die dann z.B. wegen Zeitablauf nicht weiter einer
Betrachtung unterworfen werden konnten. Aber formale Sanktionen sind nicht
vorstellbar. Frau
Matischok-Yesilcimen fragt nach, wie gültig ein nur vom Bezirksamt
eingereichter Entwurf des Haushaltsplanes ist, wenn doch die BVV das
Beschlussfassungsrecht hat und inwiefern kann aber dennoch von Seiten des
Abgeordnetenhauses gesagt werden, dass die Änderungswünsche der BVV nicht mehr
eingearbeitet werden. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass dies das Abgeordnetenhaus nicht kann. Herr Dr. Heuer
hatte ausgeführt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem
Nachschaubericht darauf hinweisen kann, dass es noch Änderungen in der
BVV-Beschlussfassung gegeben hat, die einer weiteren Nachschau nicht mehr
unterworfen werden konnten. Das ist denkbar. Selbstverständlich ist der
abschließende Beschluss nur durch die BVV zu fassen. Aber der Beschluss über den
Entwurf des Doppelhaushaltsplanes, der durch das BA gefasst wird und einen
eigenen Status hat, muss eingereicht werden. Es hat auch schon BVVen gegeben,
die keinen Haushalt beschlossen haben. Da hat dann SenFin im Nachschaubericht
geschrieben, dass der Stand BA-Beschluss betrachtet wurde. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass Konsens darüber besteht, die zweite Lesung am 18.
Oktober 2007 durchzuführen. Herr
Schymetzko merkt an, dass bei der Investitionsplanung hier im Ausschuss
diskutiert wurde, inwieweit die BVVen in die Planung der Senatsverwaltung mit
einbezogen werden. Es wurde hier gesagt, dass man einen Brief des Vorstehers in
Richtung Landesebene haben möchte, dass die BVVen angemessen an dieser
Terminplanung beteiligt werden. Er hätte gerne gewusst, ob dies schon erfolgt
ist. Wenn nicht, dann bittet er darum, dass so verfahren wird, wie es hier im
Ausschuss vereinbart wurde. Man hatte sich hier im Ausschuss verständigt, dass
der Vorsteher der BVV einen Brief verfasst, in dem darum gebeten wird, die
BVVen bei der Planung mit einzubeziehen. Herr
Neuhaus wird sich mit dem Vorsteher in Verbindung setzen. |
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