Auszug - Terminierung der 2. Lesung des Doppelhaushalts 2008 - 2009  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus merkt an, dass das Bezirksamt zur Terminierung einen Vorschlag unterbreitet hatte

Herr Neuhaus merkt an, dass das Bezirksamt zur Terminierung einen Vorschlag unterbreitet hatte.

 

Herr Dr. Heuer informiert, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses inzwischen den Abgabetermin nochmals präzisiert hat. Der Termin für die Abgabe ist nunmehr der 21.09.2007. Der Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass die intensive Sichtung und Auswertung der Bezirkspläne sowie die Erstellung des Nachschauberichtes in der vom Hauptausschuss erwarteten Qualität nicht in noch kürzerer Zeit erfolgen kann. Und da die Nachschau den Abgeordneten Anfang November vorliegen muss, ist aus der Sicht der Senatsverwaltung Finanzen und nunmehr auch des Hauptausschusses der 21.09.2007 der letztmögliche Termin.

 

Herr Neuhaus merkt an, dass dann die erste Lesung in die Sommerpause rutschen würde.

 

Herr Spallek fragt bei Herrn Dr. Heuer nach, welche Sanktionen auf den Bezirk zukommen würden, wenn man nicht fristgemäß abgibt bzw. das Bezirksamt einen Entwurf einreicht, der nicht von der BVV abgesegnet wurde und dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine andere korrigierte Version eingereicht wird.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es klassische Sanktionsmechanismen nicht gibt. Das Bezirksamt muss auf jeden Fall diesen Termin halten und am 21.09. etwas abgeben. Das würde das Bezirksamt auch auf jeden Fall tun. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann ja die BVV nicht zwingen, bis zu einem bestimmten Termin ein Beschlussfassung herbeigeführt zu haben. Es ist das ureigene Recht der BVV zu entscheiden, wann sie beschließt oder nicht. Es kann natürlich passieren, dass der Nachschaubericht dann den Hinweis enthält, dass der Bezirk Mitte am 21.09. den Stand BA-Beschluss eingereicht und es durch die BVV-Beschlussfassung noch eine Änderung gegeben hat, die dann z.B. wegen Zeitablauf nicht weiter einer Betrachtung unterworfen werden konnten. Aber formale Sanktionen sind nicht vorstellbar.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, wie gültig ein nur vom Bezirksamt eingereichter Entwurf des Haushaltsplanes ist, wenn doch die BVV das Beschlussfassungsrecht hat und inwiefern kann aber dennoch von Seiten des Abgeordnetenhauses gesagt werden, dass die Änderungswünsche der BVV nicht mehr eingearbeitet werden.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass dies das Abgeordnetenhaus nicht kann. Herr Dr. Heuer hatte ausgeführt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem Nachschaubericht darauf hinweisen kann, dass es noch Änderungen in der BVV-Beschlussfassung gegeben hat, die einer weiteren Nachschau nicht mehr unterworfen werden konnten. Das ist denkbar. Selbstverständlich ist der abschließende Beschluss nur durch die BVV zu fassen. Aber der Beschluss über den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes, der durch das BA gefasst wird und einen eigenen Status hat, muss eingereicht werden. Es hat auch schon BVVen gegeben, die keinen Haushalt beschlossen haben. Da hat dann SenFin im Nachschaubericht geschrieben, dass der Stand BA-Beschluss betrachtet wurde.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass Konsens darüber besteht, die zweite Lesung am 18. Oktober 2007 durchzuführen.

 

 

Herr Schymetzko merkt an, dass bei der Investitionsplanung hier im Ausschuss diskutiert wurde, inwieweit die BVVen in die Planung der Senatsverwaltung mit einbezogen werden. Es wurde hier gesagt, dass man einen Brief des Vorstehers in Richtung Landesebene haben möchte, dass die BVVen angemessen an dieser Terminplanung beteiligt werden. Er hätte gerne gewusst, ob dies schon erfolgt ist. Wenn nicht, dann bittet er darum, dass so verfahren wird, wie es hier im Ausschuss vereinbart wurde. Man hatte sich hier im Ausschuss verständigt, dass der Vorsteher der BVV einen Brief verfasst, in dem darum gebeten wird, die BVVen bei der Planung mit einzubeziehen.

 

Herr Neuhaus wird sich mit dem Vorsteher in Verbindung setzen.


 

 
 

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