Auszug - Stand der Planung/Erstellung des "Döbberitzer Grünzuges"
Herr
Büttner teilt mit: Ausgangspunkt war 26.08.1998. In der Hauptausschusssitzung
des Abgeordnetenhauses wurden die Mehrausgaben zur Freiraumgestaltung
beschlossen (Ausgleichsausgaben nach dem Naturschutzgesetz in Höhe von 1 Mio.
€). Diese höheren Einnahmen
waren für die Ausgleichsmaßnahme jährlich für den Döberitzer Grünzug bestimmt,
mussten jedoch aufgrund der baulichen Tätigkeit des Umfeldes voraussichtlich
auf das Jahr 2002 verschoben werden. Der
Döberitzer Grünzug bietet die einzige öffentliche Ost-West-Verbindung zwischen
Lehrter Straße und der Heidestraße im Abschnitt zwischen der Invalidenstraße.
Die Flächen für den Grünzug liegen noch auf planfestgestelltem Bahngelände. Zum
aktuellen Sachstand teilt Herr Büttner mit, dass es seit Mitte 2006 eine neue
Kostenschätzung gibt. Die Kostenschätzung wurde zu der ursprünglich in der
Hauptausschusssitzung beratenen Summe gar nicht wesentlich beschritten. Jetzt
sind es 1,108 Mio. €. Für dieses Jahr sind aus der Gesamtmaßnahme 180 Tsd. €
etarisiert. Sie sind als umzusetzende Maßnahmen in einem Teilabschnitt des
Gesamtkomplexes des Döberitzer Grünzuges im Fritz-Schloss-Park geplant. Hier
soll eine Rundlaufstrecke eingerichtet werden. Das war Wunsch in den Sitzungen
seit 2002. In der Planung sind auch 2 Spielplätze mit enthalten, die mit
gestaltet werden sollen, wurden aber auf das Jahr 2007 verlagert. Zwischenzeitlich
fanden Gespräche zwischen Frau Senatorin Junge-Reyer und Frau BzStR´in Dubrau
statt. Über den Inhalt dieser Gespräche kann Herr Büttner heute keine Auskunft
geben, er schlägt deshalb vor, in der nächsten Sitzung darüber zu berichten. Der
Vorsitzende, Herr Mahr, und Frau Born von der Betroffenenvertretung Lehrter
Straße wunderten sich, dass im Fritz-Schloss-Park Parkwege rekonstruiert werden
und dass Mitteln des Döberitzer Grünzuges dafür genommen werden. Herr BV
von Dassel (Grüne) fragt, wenn das Vorhaben aus Ausgleichsmitteln finanziert
werden soll, ob das finanzrechtlich vereinbar wäre, wenn daraus Wege aus Sicht
der Verkehrssicherungspflicht her bezahlt werden. Herr
Büttner meint, dass es grundsätzlich so sei, dass in einer Programmmaßnahme
Flächen mit auftauchen und gestaltet werden sollen, dann wiederspricht es
natürlich nicht der Zielstellung des ehemaligen § 14/15 des Berliner
Naturschutzgesetzes, welche gestalterischen Maßnahmen dann durchgeführt werden.
Es ist soweit gegangen, dass im Märkischen Viertel die Fußgängerbrücke durch
eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme bezahlt und getragen wurde. Es ist eine
Frage der Definition. Der
Vorsitzende, Herr Mahr, ist mit der Beantwortung der Fragen nicht zufrieden und
fragt, ob sich seit November 2004 (siehe dazu Protokoll der Ausschusssitzung
Umwelt am 4.11.2004, TOP 2.2 – Herr Seifert vom Umweltamt stellte S21 vor -)
bis heute zu diesem Thema etwas geändert hat. Wurden Baumaßnahmen angefangen.
Herr Büttner antwortet mit nein. Es ist nur die Verdichtung der Kostenschätzung
gelaufen und es sind umfangreiche Diskussionen zu den Flächen geführt worden
und es laufen die Planungen, die aber noch keinen Stand erreicht haben. Herr BV
von Dassel (Grüne) fragt, ob in Grünanlagen offiziell Rad gefahren werden darf. Herr Mahr
meint, dass das Grünanlagengesetz immer noch gilt in dem steht, dass das
Radfahren grundsätzlich in Grünanlagen verboten sei, Ausnahmen dürfen nur durch
das Bezirksamt getroffen werden. Ausnahmen sind nur im Großen Tiergarten
getroffen. Abschließend
teilt Herr Büttner mit, dass er klären wird und als Nachlieferung zum Protokoll
den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen, woher 180 Tsd. € sind. |
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