Auszug - Verständigung zur Vorbereitung eines Ergänzungsplanes 2007  

 
 
55. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 06.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer führt aus, dass die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 30.05.2006 über die Fortschreibung der Globalsummenzuweisung für 2007 - hier Neuberechnung des Produktsummenbudget für 2007- informiert hat. Im Ergebnis der Betrachtung der Senatsverwaltung sind die Bezirke Charlottenburg/Wilmersdorf und Mitte verpflichtet worden, einen Ergänzungsplan für 2007 aufzustellen. Diese Verpflichtung besteht außerdem aus früheren Vorgängen für die Bezirke Pankow und Marzahn/Hellersdorf. Der Ergänzungsplan ist terminlich nicht festgelegt, allerdings gilt bis zur Billigung des Ergänzungsplanes durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ab 01.01.2007 für diese Bezirke die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB. Für den Bezirk Mitte ist es erforderlich, Pauschalen im Umfang von 12.430.000 € umzusetzen. Wie dieser Handlungsbedarf zustande gekommen ist wird von Herrn Dr. Heuer anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt. Die Mitglieder erhalten das Gezeigte auch in schriftlicher und elektronischer Form.

Die Senatsverwaltung erachtet die Auflösung von Pauschalen immer dann für notwendig, wenn die Grenze von 1 % der konsumtiven Ansätze im Haushaltsplan überschritten werden. Im beschlossenen Doppelhaushaltsplan für das Jahr 2006/2007 waren für das Jahr 2007 pauschale Minderausgaben im Sachmittelbereiche in Höhe von 1,9 Mio. € veranschlagt. Außerdem waren pauschale Minderausgaben für Personalausgaben in Höhe von knapp 6,6 Mio. € veranschlagt, weil man sich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes bewusst dafür entschieden hatte, zwar die Absenkung im Personalmittelbereich für das Jahr 2006 stellenkonkret zu untersetzen, aber nicht schon im Herbst des vergangenen Jahres für das Jahr 2007. Man hatte sich diese Entscheidung bewusst vorbehalten, in Abhängigkeit von der realen Entwicklung in diesem Bereich. Im Doppelhaushaltsplan sind außerdem pauschale Mehrausgaben von 500.000 € auf Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses veranschlagt (bauliche Unterhaltung), so dass schon im beschlossenen Haushaltsplan 8 Mio. € pauschale Minderausgaben enthalten waren. Das ist die Beschlusslage vom Bezirksamt und von der BVV. Schon alleine diese 8 Mio. € führen den Bezirk jenseits der 1 %-Grenze. Schon im Nachschaubericht wurde der Bezirk Mitte darauf hingewiesen. Es wurden aber keine Schlussfolgerungen daraus gezogen, denn in die Gesamtberechnung fließen neben den veranschlagten Pauschalen auch die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2005 und die Fortschreibung des Produktsummenbudget für das Jahr 2007 mit ein. Der Jahresabschluss 2005 hat bekanntlich erbracht, dass man an das Jahr 2005 rd. 6,9 Mio. € zahlen muss. Der Jahresabschluss 2005 selber war positiv (rd. 2,5 Mio. €), allerdings mussten an das Jahr 2003 insgesamt über 9,3 Mio. € gezahlt werden. Diese rd. 6,9 Mio. € (9,3 Mio. minus 2,5 Mio. €) müssen im Jahre 2007 an das Jahr 2005 gezahlt werden. Sie erhöhen den Handlungsbedarf für den Bezirk. Die Fortschreibung des Produktsummenbudget hat eine Absenkung der Zuweisung für Ausgaben in Höhe von 3,927 Mio. € erbracht. Wie sich diese 3,927 Mio. € zusammen setzen, wird Herr Dr. Heuer in einer zweiten Grafik darstellen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat allerdings bei der Berechnung der 1 %-Grenze der zulässigen Pauschalen im Haushaltsplan die Veränderung, die sich im Kita-Bereich 2007 zur ursprünglichen Zuweisung 2007 ergeben haben, unberücksichtigt gelassen. Das muss man im Hinterkopf haben, wenn jetzt diese Fortschreibung des Produktsummenbudget weiter spezifiziert wird. Die Einnahmevorgabe im Kita-Bereich wurde dem Bezirk abgesenkt. Da das bei der Berechnung der 1 %-Grenze nicht berücksichtigt wird, sind diese 269.000 € eigentlich zusätzlich zu erbringen und erhöhen den Handlungsbedarf. Andererseits wurde die Ausgabeerwartung im Kita-Bereich auch um 103.000 € abgesenkt, so dass der Handlungsbedarf entsprechend gemindert wird. Insgesamt werden aus der Fortschreibung des Produktsummenbudget 4.093.000 € an Berechnungsgrundlagen für die 1 %-Grenze und somit an Handlungsbedarf dazukommen. Der Gesamthandlungsbedarf beläuft sich damit auf 18.994.000 €. 1 % der Ansätze im konsumtiven Bereich, die als zulässige Überschreitung oder Veranschlagung von Pauschalen zugelassen werden, sind 6.565.000 €. Somit sind 12.429.000 € Pauschalen im Haushaltsplan zu untersetzen. Die Vorgabe von SenFin lautet 12.430.000 €.

Herr Dr. Heuer bezieht sich auf die Absenkung der Zuweisung in Höhe von 3,927 Mio. € und führt aus, dass der Bezirk die Zuweisung für 2007 schon erhalten hat. Diese Zuweisung beruhte auf den Daten der Kostenrechnung 2004. Diese wurden nun mit den Daten der Kostenrechnung 2005 fortgeschrieben. Es besteht nun die spannende Frage, wo es die Veränderungen in dieser Neuberechnung gab, die zu einer Absenkung der Zuweisung geführt hat. Die alte Zuweisung bestand in Höhe von 532.985.000 €. Diese Summe setzte sich aus einer Einnahmevorgabe von knapp 95,4 Mio. € und der errechneten Summe für Ausgaben von 628,4 Mio. € (sonstige Personalausgaben , Produktsummenbudget und Transferausgaben) zusammen. Die Differenz ist die Zuweisung. Innerhalb des Produktsummenbudget wurden gesondert die Mittel für den Kita-Bereich (81,4 Mio.) und die Mittel für Hilfen zur Erziehung (nur Transferbereich in Höhe von 32,4 Mio. €) zugewiesen. Diese Summen werden deswegen gesondert aufgeführt, weil sie neu berechnet wurden, so dass das sonstige Produktsummenbudget als Differenz zwischen den 293,2 Mio. €, den 81,4 € und den 32,4 € das sonstige Produktsummenbudget 179,4 Mio. € betragen hat - ursprüngliche Zuweisung 2007. Innerhalb des Transferbereiches waren dem Bezirk Finanzmittel für den T-Teil in Höhe von 100.421.000 € (entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen 91,2 €, Krankenhilfe 4,1 €, Unfallkasse 1,9 €, sonstige freiwillige soziale Leistung 1,0 €) zugewiesen worden. Die anderen Mittel aus dem Transferteil, die Differenz zwischen den ursprünglichen 312 € Mio. und den 100,4 Mio. €, wurden dem Z-Teil (Grundsicherung, Wohngeld usw.) zugewiesen. Das machte 211.710.000 € aus. Diese sonstigen Zuweisungen Z-Teil wurden nicht angefasst. Sie stellen daher die neue Zuweisung Transfer im Jahr 2007 dar, denn es werden jetzt ab 2007 im Transferteil nur noch Mittel für Z-Leistungen bereitgestellt. Alle anderen Mittel wurden in das Produktsummenbudget umgegliedert. Die 211.710.000 € sind nun die neue Zuweisung Transfer im Jahre 2007. Unverändert ist auch die Zuweisung für sonstige Personalausgaben in Höhe von 23.073.000 € geblieben. Im T-Teil hat es in großen Teilen eine Neuberechnung auf der Basis der Kostendaten des Jahres 2005 gegeben. Im Kita-Bereich hat diese Neuberechnung zu einer Absenkung der Zuweisung für den Bezirk in Höhe von 103.000 € geführt. Im Bereich Hilfen zur Erziehung hat es eine Neuberechnung auf der Basis eines neuen Planmengenmodells gegeben in Annäherung an die Ist-Ausgaben des Jahres 2005. Der Bezirk Mitte hat eine Absenkung seiner Zuweisung für Transferausgaben HzE in Höhe von rd. 2,2 Mio. € hinnehmen müssen. Bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen hat es den größten Rückgang in Höhe von rd. 3,5 Mio. € gegeben. Auch im Bereich der Krankenhilfe hat es einen Rückgang in Höhe von rd. 100.000 € gegeben. Diese Daten wurden alle auf der Basis der Kostenrechnung 2005 (Menge x Preis) neu definiert. Bei den Leistungen für das Psychiatrieentwicklungsprogramm hat es den einzigen Zuwachs für den Bezirk in Höhe von rd. 85.000 € gegeben. Die vier anderen Bereiche (Unfallkasse, sonstige freiwillige soziale Leistungen, T-Rest und Insolvenzordnung) sind unverändert geblieben. In der Summe bedeutet das aber, dass aus dem Transferteil nur noch 97 Mio. € von den ursprünglich 100,4 Mio. € übrig geblieben sind. Diese 97 Mio. € wurden in den Teil Produktsummenbudget umgegliedert und haben die Zuweisung innerhalb des Produktsummenbudget um 96,7 Mio. € erhöht. Da das neue Produktsummenbudget insgesamt 389,4 Mio. € ausmacht, bedeutet dies, dass die sonstigen innerhalb des Produktsummenbudget zugewiesenen Finanzmittel für den Bezirk Mitte angewachsen sind. Nach der Neuberechnung bekommt der Bezirk 180,9 Mio. €. Der Bezirk hat den Verlust nicht in den Effizienzbereichen der Produkte gemacht, sondern in den Zuweisungsteilen für die Transferausgaben (Kita, HzE, entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen und Krankenkasse). Das möchte Herr Dr. Heuer hier ausdrücklich betonen, denn dass Bezirksamt muss sich dann auch auf diese Veränderung in den Vorschlägen zur Untersetzung der Pauschalen einstellen muss. In der Summe ergeben sich nun für die neue Zuweisung 624 Mio. €. Die Einnahmevorgabe wurde auf 95,1 Mio. € abgesenkt. Die Zuweisung wurde insgesamt auf 529 Mio. € abgesenkt. Das sind genau die 3,9 Mio. € Differenz. Das hat Auswirkungen auf die Betrachtung der Bereiche, wo Pauschalen angebracht werden können. Das Bezirksamt muss sich nun die Frage stellen, inwieweit es in der Lage ist, die Zuweisungskürzungen, die man im Transferbereich innerhalb des Produktsummenbudget erreicht hat, ob die in den Bereichen selbst untersetzt werden können oder nicht. Das muss das Bezirksamt prüfen. Selbstverständlich ist das Bezirksamt noch nicht in die Details der einzelnen Produkte eingestiegen. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, in 14 Tagen die erste Betrachtung insbesondere zum Personalteil vorzunehmen. Herr Dr. Heuer hat heute dem Bezirksamt erste Vorschläge für die Debatte unterbreitet, die er hier jedoch nicht ausführen wird. Die Vorschläge konzentrieren sich auf den Bereich Transfer innerhalb des Produktsummenbudget, Investitionen und Personal.

Herr Dr. Heuer führt weiterhin aus, dass sich der Ergänzungsplan zu den sonst anzubringenden haushaltswirtschaftlichen Verfügungsbeschränkungen dadurch, dass er ein Instrument des Haushaltsplanes ist (§ 33 LHO). Er muss durch die BVV beschlossen werden, bevor er dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Finanzen zugeleitet werden kann. Es besteht nun die Frage, welche BVV (alte oder neu gewählte) diesen Ergänzungsplan beschließt. Die Vor- und Nachteile werden am Beispiel der amtierenden BVV dargestellt. Der zentrale Nachteil ist der immense Zeitdruck, der die Ämter und auch die BVV selbst trifft. Nach der bisherigen Beschlusslage tagt die BVV zu ihrer letzten regulären Sitzung am 31.08.2006. Von dort müsste dann das Verfahren zurückgerechnet werden (Hauptausschuss-Sitzung, ggf. Sitzung der Fachausschüsse, Vorlage des Bezirksamte, Entscheidungsfindung innerhalb des Bezirksamtes). Wenn erst die neue BVV die durch das neue Bezirksamt eingebrachte und beschlossene Vorlage beschließt, dann kann dies erst November 2006 passieren. Sollte dies so geschehen, dann wird der Prozess der Bestimmung von Personalüberhang bis deutlich in das Jahr 2007 hineingehen. Es gibt die praktische Erfahrung, dass vom BA-Beschluss, dass eine bestimmte Stelle wegfällt, bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Versetzung, einschließlich aller Beteiligungsmöglichkeiten, rund 4 ½ Monate vergehen. Das bedeutet, dass die tatsächliche Versetzung zum ZEP ist realistisch nicht vor Ende März 2007 zu schaffen. Das bedeutet aber auch, dass man dann auf den Personalkosten der betroffenen Mitarbeiter/innen sitzen bleibt. Weiterhin besteht der Nachteil, dass bis zum Zeitpunkt der Billigung des Haushaltsplanes der Art. 89 Abs. 1 VvB gilt. Abschließend bezieht sich Herr Dr. Heuer auf den jetzigen Hauptausschuss, dem die Regularien und die Grundlagen durchaus bekannt. Es gibt großen Anlass zur Vermutung, dass beim neu gewählte Hauptausschuss eine Reihe von Debatten, die hier hinsichtlich des Verfahrens mit dem alten Hauptausschuss geführt wurden, neu geführt werden müssen. Dem Bezirksamt scheint das Verständnis für Problemlagen mit dem alten Hauptausschuss auf jeden Fall leichter zu kommunizieren. Das Bezirksamt hat somit die Bitte an die Fraktionen geäußert, sich im Laufe des nächsten Monats zur Frage, ob man noch in der alten BVV den Ergänzungsplan 2007 beschließt oder nicht, ein Meinungsbild herzustellen und dieses dem Bezirksamt am 04.07.2006 im Hauptausschuss mitzuteilen. Das Bezirksamt ist einstimmig zu der Auffassung gekommen, die alte BVV zu bitten, sie möge den Ergänzungsplan 2007 beschließen. Es würden sich folgende zeitliche Abläufe darstellen:

·         Heute (06.06.2006) wurden die Handlungserfordernisse vorgestellt.

·         Am 20.06. werden im BA die Budgetierungsergebnisse 2007 nach Produkten durch den Steuerungsdienst präsentiert und es wird die erste Debatte zu strukturellen Einsparungen im Personalbereich auf der Basis der Präsentation des Steuerungsdienstes geben.

·         Am 04.07. wird sich das Bezirksamt zu den heute unterbreiteten, hier im HA aber nicht erläuterten, Vorschlägen im Bereich Transfer, Investitionen und Personal (Ja-/Nein-Liste) verständigen. Weiterhin wird sich das BA zu einer Prioritätenliste hinsichtlich der Ordnungsmittel 2007 verständigen. Der Hauptausschuss wird über die Ergebnisse dieser Debatte in seiner Sitzung an diesem Tage informiert.

·         Am 25.07. wird sich das BA abschließend zu strukturellen Einsparungen im Personalbereich verständigen.

·         Das ist die Voraussetzung dafür, dass dann durch die SE Finanzen am 17.08. eine entsprechende BA-Vorlage zum Ergänzungsplan 2007 in das BA eingebracht wird.

·         Am 22.08. kann im Rahmen des gesamten Bezirksamtes tatsächlich erst eine Beschlussfassung erfolgen. An diesem 22.08. könnte die formvollendete Einlage eingebracht werden. Herr Dr. Heuer weist darauf hin, wenn sich der HA für dieses Verfahrens verständigt, dass dann dem Hauptausschuss am 04.07. die Zahlen genannt werden. Es wären dann nur noch die Zahlen der strukturellen Einsparungen offen.

·         Am 31.08. wäre dann die Diskussion und die Beschlussfassung in der BVV.

 

Das dies ein anspruchsvoller Zeitrahmen ist, bestreitet niemand. Sollte dieses Verfahren die neue BVV beschließen, dann entzerrt sich dieser Zeitplan deutlich:

Möglicherweise am 26.10. Konstituierung der BVV und Wahl des Bezirksamtes.

Am 31.10. könnte das BA die Geschäftsverteilung beschließen, weil auch dann erst klar ist, wer die Vorlage einbringen muss.

Wenn die entsprechenden Vorarbeiten geleistet wären, könnte am 06.11. die Vorlage ins BA eingebracht, und wenn dann alles gut geht, auch beschlossen werden. Das ist eine sehr optimistische Annahme.

Am 16.11. (unterstelltes Datum) könnte dann die erste Lesung in der BVV stattfinden, die die Vorlage in die Fachausschüsse überweist. Die Fachausschüsse müssten sich in großer Geschwindigkeit konstituieren und bereit sein, in ihrer ersten Sitzung die Debatten über den Ergänzungsplan 2007 zu führen.

Am 14.12. könnte dann die Beschlussfassung in der BVV erfolgen.

Möglicherweise zieht sich dies im Laufe einer beginnenden Wahlperiode in die Länge. All dies verlängert sowohl den Zustand der vorläufigen Haushaltswirtschaft als auch die finanziellen Zahlungen für die nicht in den ZEP versetzen Kolleginnen und Kollegen und belastet somit den Bezirk. In jedem Fall gilt bis zur Billigung des Ergänzungsplanes die vorläufige Haushaltswirtschaft.

Herr Dr. Heuer ist deutlich damit beauftragt zu werben, verbunden mit der Bitte an die Fraktionen, dies im Laufe der nächsten vier Wochen zu debattieren und in der Hauptausschuss-Sitzung am 04.07. mitzuteilen, wie die Entscheidung getroffen wurde.

 

Herr Spallek bedankt sich bei Herrn Dr. Heuer für die transparente und nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes. Weiterhin dankt er dafür, dass dem Hauptausschuss heute keine Entscheidung abverlangt wird, sondern eine Bedenkzeit bis zum 04.07. eingeräumt wird. Eine ad hoc Entscheidung hätte Herr Spallek verweigert. Weiterhin bezieht sich Herr Spallek auf die entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen und fragt nach, ob nicht im letzten halben oder dreiviertel Jahr eine Konzepterstellung entwickelt werden sollte, wie mit diesem Thema umzugehen ist und ob diesbezüglich schon Ergebnisse vorliegen bzw. wie sich diese bei der Betrachtung niederschlagen.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass im Jahre 2005 im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen die gebildeten Ansätze und auch die Zuweisung deutlich überschritten wurden. Allerdings wurden diese Überschreitungen vollständig basiskorrigiert. Die jetzige Absenkung ist, aus der Sicht von Herrn Dr. Heuer, eine Folge der tatsächlich im Jahre 2005 eingetretenen Entwicklungen. Es gab auch keinen Fallrückgang. Da alle Zuweisungen auf Produktbasis errechnet wurden, gibt es eine logische Auswirkung auf die Neuberechnung der Zuweisung für das Jahr 2007. Es gab in 2005 einen Rückgang der Ausgaben im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen. Dieser wurde mit der Neuberechnung der Zuweisung für 2007 weitergereicht.

 

Herr Spallek fragt nach, dass sich das BA als Konsequenz daraus Gedanken darüber gemacht hat, dass was zu tun ist? Die gemachten Äußerungen ist für Herrn Spallek nachvollziehbar. Aber die Konsequenz bzw. die Folge daraus nicht. Ihm ist auch nicht bekannt, ob auch schon ein Abschlussbericht der Abt. SozGes vorliegt.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der reine Transferteil bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen im Jahre 2005 und auch im Jahre 2006 kein tatsächliches Problem gewesen ist. Als Problem im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen waren die Verwaltungskosten identifiziert worden. Dazu wird noch ein angekündigter Abschlussbericht vorzulegen sein. Über einen längeren Bereich wurden dem Hauptausschuss Zwischenberichte zur Kenntnis gegeben. Offen ist noch ein abschließender Bericht zur Entwicklung der Verwaltungskosten im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen. Dem wird sich das Bezirksamt auch zuwenden. Für den Ergänzungsplan 2007 wird vermutlich auch in zwei Richtungen diskutiert werden müssen. 1. Was passiert mit den Ansätzen Transfer, die nun in der Zuweisung gekürzt wurden und 2. welche Schlussfolgerungen müssen hinsichtlich der Verwaltungsaufwendungen gezogen werden. Das würde aber  den Bereich strukturelle Einsparungen im Bereich Personal betreffen. Dazu hat sich das Bezirksamt noch nicht verständigt, weil man dazu die tatsächlichen Ergebnisse der Kostenrechnung 2005 abwarten muss. Diese werden am 20.07. präsentiert.

 

Herr Schymetzko fragt nach, ob etwas dagegen sprechen würde, wenn die alte BVV noch im Oktober eine Sitzung durchführt.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass er diesen Vorschlag mit ins Bezirksamt nimmt. Er selbst sieht für das Bezirksamt keinen Gewinn dadurch. Das Bezirksamt will möglichst im August diese Entscheidung treffen. Das hat auch den Hintergrund, dass der BA-Beschluss Voraussetzung dafür ist, dass das Verfahren zur Bestimmung von Personalüberhang eingeleitet werden kann. Und wie schon o.g. sind dafür 4 ½ Monate notwendig.

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass die Fraktionen nun Zeit bis zum 04.07.2006 haben, sich eine Meinung zu bilden und die Vorschläge zu diskutieren. Am 04.07. wird eine Entscheidung der Fraktionen erwartet.


 

 
 

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