Auszug - Sachstand Negativliste Bauchladenhandel  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 06.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Büttner verteilt einen Kartenausschnitt an die Fraktionen, aus dem die Bereiche, in denen Bauchladenhandel verboten ist,

Herr Büttner verteilt einen Kartenausschnitt an die Fraktionen, aus dem die Bereiche, in denen Bauchladenhandel verboten ist, hervorgehen. Weitere Anmerkungen zu den Ist-Gegebenheiten werden dargelegt.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass die Fachabteilung noch keine BA-Vorlage eingebracht hat. Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft wird Herr Lamprecht in Abstimmung mit dem Sonderausschuss Ordnungsämter des RdB eine gesonderte Vorlage einbringen, die für den Zeitraum zwischen dem 27.05.2006 und dem 16.07.2006 gilt. Der Gewerbeaußendienst des LKA und der Polizeipräsident haben ebenfalls darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, Handel zuzulassen, aber nicht per Bauladen, wozu der Negativbereich zählt, sondern nur per Sondernutzung.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass es hier nicht um die befristete Negativliste während der Fußballweltmeisterschaft geht, sondern um die Negativliste, die außerhalb dieser Veranstaltung gilt.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass aus seiner Sicht (wurde noch nicht näher Diskutiert) zumindest der Bereich Turmstraße/Stromstraße und der Bereich der Potsdamer Straße (südlich des Landwehrkanals) entbehrlich ist. Wo es sicherlich einen Diskussionsbedarf geben wird, ist das Schloss Belleveu, das Hansaviertel, das Burggrafenviertel und die Tiergartenstraße (diplomatische Vertretungen). Es gibt zurzeit eine gültige Beschlusslage, wonach der Handel dort verboten ist und aus der Sicht von Herrn Lamprecht auch so bleiben wird. Ob sich für die Bereiche Hackescher Markt und Museumsinsel eine Mehrheit im Bezirksamt findet, muss man abwarten.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass sie die Vorlage der Fachabteilung sehr gut findet. Es gibt einen Beschluss der BVV aus dem Jahre 2005, wonach die Negativliste zu überarbeiten ist. Sie geht davon aus, dass sich das Bezirksamt an diesen Beschluss hält, auch wenn vorerst nur eine Teilliste vorgelegt wird.

 

Auf die Nachfrage von Frau Heider, sollte die Stromstraße rausgenommen werden, ob dann nicht das Problem besteht (wie in der Müllerstraße), dass evtl. die Bauladenhändler z.B. ihre Würstchen vor einem bestehenden Imbiss stellen, was sicherlich dem Imbissbesitzer nicht gefallen wird, teilt Herr Lamprecht mit, dass ihm in den letzten Jahren nur ein einziger Bauchladenhändler auf der Turmstraße bekannt ist.

 

Frau Heider hat die Aussage von Herrn Lamprecht so verstanden, dass man davon ausgeht, dass dies keinen Zuzugeffekt hat.

 

Herr Lamprecht teilt mit, dass kaum einer weiß, dass es ein Verbot für fliegendes Gewerbe gibt. Es ist nirgendwo Gekennzeichnet, es wird auch nicht auf Schildern verboten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Looff, ob es eine Negativliste für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft gibt, die nicht deckungsgleich ist mit der vorliegenden teilt Herr Lamprecht mit, dass man in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Gewerbeaußendienst des LKA und dem Polizeipräsidenten ganze Areale für den sog. Bauchladenhandel während der Fußballweltmeisterschaft gesperrt werden. Der Handel ist nach wie vor zulässig, jedoch nur mit Sondernutzungserlaubnis. Es geht um die Erlaubnis, mit der sie handeln. Mit einer Reisegewerbekarte kann man sich nicht an den Hauptbahnhof stellen und Brezeln verkaufen. Dafür wäre eine Sondernutzung erforderlich. Sonst würde wahrscheinlich das Problem bestehen, dass vermutlich zwischen Hauptbahnhof und Fanpark 250 Bauchladenverkäufer stehen, die man in keiner Form irgendwie gelenkt bekommen könnte, weil man dieses Instrumentarium bei einer Reisegewerbekarte nicht hat. Das gleiche gilt auch für das Verteilen von Werbematerialien und auch für den Spontanhandel. Der Handel soll nicht verhindert werden, aber er soll gelenkt werden.

 

Herr Neuhaus bezieht sich auf das Hansaviertel und merkt an, dass er nicht nachvollziehen kann, dass wegen einer Veranstaltung im Jahr ganze Gebiete komplett für den Bauchladenhandel gesperrt werden. Er fragt bei Herrn Büttner nach, ob es noch weitere Gebiete (z.B. Holocaust-Mahnmal) gibt, für die der Bauchladenhandel gesperrt werden soll, die noch nicht in dem vorgelegten Kartenausschnitt eingetragen sind.

 

Herr Büttner teilt mit, dass tatsächlich nur der Bereich um das Holocaust-Mahnmal mit den Nebenstraßen aufgenommen wurde. Er gibt jedoch zu berücksichtigen, dass im hinteren Bereich des Mahnmals ein Zeile entsteht mit verschiedenen Waren und selbstverständlich auch der Imbisswagen. Zielgerichtet auf touristische Infrastruktur gelenkt ist zu vermuten, dass das dortige Angebot den einen oder anderen Bauchladenhändler möglicherweise verschrecken wird, weil er seine Ware nicht verkauft bekommt. Es kann aber auch dazu führen, dass hier Konflikte entstehen. Dies wird auf jeden Fall weiter beobachtet. Man wollte im Vorgriff auf diese Entwicklung diese Regelung getroffen haben. Die Verwaltung ist der Auffassung, da es sich bei der getroffenen Festlegung um ein flexibles Instrument handelt und nicht für alle Zeiten zu gelten hat, hier jederzeit eine Veränderung möglich ist. Die Verwaltung wollte nur deutlich machen, dass man flexibel ist und sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen kann.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bittet darum, dass in der Bezirksamtsdiskussion deutlich gemacht wird, dass es sich um eine flexible Liste handelt, die bei neuen Erkenntnissen jederzeit neu gefasst werden kann. Auf jeden Fall soll eine Entscheidung getroffen werden, ggf. auch erst eine Teilentscheidung.


 

 
 

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