Auszug - Sachstand Negativliste Bauchladenhandel
Herr Büttner verteilt einen Kartenausschnitt an die Fraktionen, aus dem die Bereiche, in denen Bauchladenhandel verboten ist, hervorgehen. Weitere Anmerkungen zu den Ist-Gegebenheiten werden dargelegt. Herr
Lamprecht führt aus, dass die Fachabteilung noch keine BA-Vorlage eingebracht
hat. Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft wird Herr Lamprecht in Abstimmung
mit dem Sonderausschuss Ordnungsämter des RdB eine gesonderte Vorlage
einbringen, die für den Zeitraum zwischen dem 27.05.2006 und dem 16.07.2006
gilt. Der Gewerbeaußendienst des LKA und der Polizeipräsident haben ebenfalls
darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, Handel zuzulassen, aber nicht per
Bauladen, wozu der Negativbereich zählt, sondern nur per Sondernutzung. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass es hier nicht um die befristete
Negativliste während der Fußballweltmeisterschaft geht, sondern um die
Negativliste, die außerhalb dieser Veranstaltung gilt. Herr
Lamprecht führt aus, dass aus seiner Sicht (wurde noch nicht näher Diskutiert)
zumindest der Bereich Turmstraße/Stromstraße und der Bereich der Potsdamer
Straße (südlich des Landwehrkanals) entbehrlich ist. Wo es sicherlich einen
Diskussionsbedarf geben wird, ist das Schloss Belleveu, das Hansaviertel, das
Burggrafenviertel und die Tiergartenstraße (diplomatische Vertretungen). Es
gibt zurzeit eine gültige Beschlusslage, wonach der Handel dort verboten ist
und aus der Sicht von Herrn Lamprecht auch so bleiben wird. Ob sich für die
Bereiche Hackescher Markt und Museumsinsel eine Mehrheit im Bezirksamt findet,
muss man abwarten. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass sie die Vorlage der Fachabteilung sehr gut
findet. Es gibt einen Beschluss der BVV aus dem Jahre 2005, wonach die
Negativliste zu überarbeiten ist. Sie geht davon aus, dass sich das Bezirksamt
an diesen Beschluss hält, auch wenn vorerst nur eine Teilliste vorgelegt wird. Auf
die Nachfrage von Frau Heider, sollte die Stromstraße rausgenommen werden, ob
dann nicht das Problem besteht (wie in der Müllerstraße), dass evtl. die
Bauladenhändler z.B. ihre Würstchen vor einem bestehenden Imbiss stellen, was
sicherlich dem Imbissbesitzer nicht gefallen wird, teilt Herr Lamprecht mit,
dass ihm in den letzten Jahren nur ein einziger Bauchladenhändler auf der
Turmstraße bekannt ist. Frau
Heider hat die Aussage von Herrn Lamprecht so verstanden, dass man davon
ausgeht, dass dies keinen Zuzugeffekt hat. Herr
Lamprecht teilt mit, dass kaum einer weiß, dass es ein Verbot für fliegendes
Gewerbe gibt. Es ist nirgendwo Gekennzeichnet, es wird auch nicht auf Schildern
verboten. Auf
die Nachfrage von Herrn Looff, ob es eine Negativliste für den Zeitraum der
Fußballweltmeisterschaft gibt, die nicht deckungsgleich ist mit der
vorliegenden teilt Herr Lamprecht mit, dass man in Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Gewerbeaußendienst des LKA und dem
Polizeipräsidenten ganze Areale für den sog. Bauchladenhandel während der
Fußballweltmeisterschaft gesperrt werden. Der Handel ist nach wie vor zulässig,
jedoch nur mit Sondernutzungserlaubnis. Es geht um die Erlaubnis, mit der sie
handeln. Mit einer Reisegewerbekarte kann man sich nicht an den Hauptbahnhof
stellen und Brezeln verkaufen. Dafür wäre eine Sondernutzung erforderlich.
Sonst würde wahrscheinlich das Problem bestehen, dass vermutlich zwischen
Hauptbahnhof und Fanpark 250 Bauchladenverkäufer stehen, die man in keiner Form
irgendwie gelenkt bekommen könnte, weil man dieses Instrumentarium bei einer
Reisegewerbekarte nicht hat. Das gleiche gilt auch für das Verteilen von
Werbematerialien und auch für den Spontanhandel. Der Handel soll nicht
verhindert werden, aber er soll gelenkt werden. Herr
Neuhaus bezieht sich auf das Hansaviertel und merkt an, dass er nicht
nachvollziehen kann, dass wegen einer Veranstaltung im Jahr ganze Gebiete
komplett für den Bauchladenhandel gesperrt werden. Er fragt bei Herrn Büttner
nach, ob es noch weitere Gebiete (z.B. Holocaust-Mahnmal) gibt, für die der
Bauchladenhandel gesperrt werden soll, die noch nicht in dem vorgelegten
Kartenausschnitt eingetragen sind. Herr
Büttner teilt mit, dass tatsächlich nur der Bereich um das Holocaust-Mahnmal
mit den Nebenstraßen aufgenommen wurde. Er gibt jedoch zu berücksichtigen, dass
im hinteren Bereich des Mahnmals ein Zeile entsteht mit verschiedenen Waren und
selbstverständlich auch der Imbisswagen. Zielgerichtet auf touristische
Infrastruktur gelenkt ist zu vermuten, dass das dortige Angebot den einen oder
anderen Bauchladenhändler möglicherweise verschrecken wird, weil er seine Ware
nicht verkauft bekommt. Es kann aber auch dazu führen, dass hier Konflikte
entstehen. Dies wird auf jeden Fall weiter beobachtet. Man wollte im Vorgriff
auf diese Entwicklung diese Regelung getroffen haben. Die Verwaltung ist der
Auffassung, da es sich bei der getroffenen Festlegung um ein flexibles
Instrument handelt und nicht für alle Zeiten zu gelten hat, hier jederzeit eine
Veränderung möglich ist. Die Verwaltung wollte nur deutlich machen, dass man
flexibel ist und sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen kann. Frau
Matischok-Yesilcimen bittet darum, dass in der Bezirksamtsdiskussion deutlich
gemacht wird, dass es sich um eine flexible Liste handelt, die bei neuen
Erkenntnissen jederzeit neu gefasst werden kann. Auf jeden Fall soll eine Entscheidung
getroffen werden, ggf. auch erst eine Teilentscheidung. |
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