Auszug - Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales u. Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, erinnert, dass der Vertragsentwurf an die Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung übergebe

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, erinnert, dass der Vertragsentwurf an die Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung übergeben wurde. Frau Scheffler teilt aus Ihrer Sicht mit, dass noch keine anderer Kenntnisstand vorliegt.

Herr BzStR Dr. Hanke gibt zunächst eine kurze Einführung:

Das „Modell Sozialamt 2005“ ist vor 3 Jahren entwickelt worden. Es soll eine zentrale Steuerung geben und einheitliche Strukturen im Land Berlin. Eine Projektsteuerungsgruppe hat sich zusammen gesetzt. Im Rahmen des „Modells Sozialamt“ in der Projektentwicklung ist Hartz IV dazwischen gekommen. Die Anfänge der Arbeit des Sozialamtes zu konzipieren wurden hinfällig; es war erkennbar, dass es ein Sozialamt und ein Jobcenter geben wird, in dem Bereiche und Klientengruppen getrennt werden. Die Projektgruppe „Modell Sozialamt“ hat sich 2005 daraufhin geeinigt und sich zu konzentrieren, wie ein Sozialamt im Rahmen des SGB XII organisiert und strukturiert sein sollte. Im Rahmen SGB XII wurde die zentrale Überlegung entwickelt, wie für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen eine bessere Betreuung organisiert werden könnte. Die Sachbearteiter/innen im Sozialamt im Bereich der Eingliederungshilfe sollen die Möglichkeit bekommen, weniger Akten zu haben, damit sie sich  stärker der Betreuung von behinderten Menschen zuwenden können. Gleichzeitig benötigen die Fallmanager/innen zusätzliche Qualifikationen, um die ganzzeitliche Betreuung gewährleisten zu können. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat festgestellt, dass im Bereich der Eingliederungshilfen die Ausgaben im Land Berlin zu hoch sind. Die Stadträte haben eine Berechnung vorgenommen und festgestellt, dass die Fallzahlen in diesem Bereich steigend sind. Gründe dafür sind, dass z. B. die Menschen heute älter werden. Es hat einen Vergleich zwischen den Städten Berlin, Hamburg und Bremen gegeben, dabei wurde festgestellt, dass Berlin ein individuell und differenziert zugeschnittenes Versorgungssystem hat (z. B. Werkstätten, Kontakt- und Beratungsstellen). Dennoch ist es in Berlin nicht möglich, eine Auswertung vorzunehmen, wofür das Geld ausgegeben wird. Das hat mit der Software zu tun und es hat damit zu tun, dass niemand bisher im Sinne einer gesamtstädtischen Steuerung sich damit beschäftigt hat. Die Senatsverwaltung für Finanzen sagt, dass sie nicht mehr 350 Mio. € berlinweit ausgeben wollen; die Ausgaben nehmen zu und die Bezirke können nicht erklären, warum das so ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat aber auch gesagt, das sie hier steuernd eingreifen will und Geld sparen. In diesem Bereich kostenbewusster vorgegangen werden. Im Bereich HZA (Hilfe zur Arbeit“ gab es früher einmal ein System, das die erzielte Einsparung zum Teil anders verwendet werden konnte, um zusätzlich Stellen im Sozialamt im Bereich HZA zu finanzieren. Es gab Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen möchte das System der Zielvereinbarung und Fallmanagement und Finanzierung der Fallmanagementstellen durch Einsparung bei den Eingliederungshilfen übernehmen. Das „Modell Sozialamt“ möchte, dass das Fallmanagement der Betreuung dienen soll, aber auch Einsparungen sollen erzielt werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit eine Zielvereinbarung entwickelt, die den Bezirken übersandt wurde mit der Bitte, diese zu unterzeichnen. Diese Zielvereinbarung ist Voraussetzung, dass zusätzliches Geld für Fallmanager/innen zur Verfügung gestellt wird. Die Einsparungen sind im Doppelhaushalt eingebucht.

Frau Reimann teilt mit: Ab Januar 2006 wird das „theoretische“ Fallmanagement eingeführt. Es wird nicht der gesamte Bereich Eingliederungshilfen umgestellt. Es wird sich zunächst einmal mit den körperlich und behinderten Menschen befasst. Der Bezirk Mitte hat ca. 350 Fälle. 5 Fallmanager werden ihre Arbeit aufnehmen. 3 Fallmanager befinden sich seit November 2005 in einer Schulung in der Verwaltungsakademie. In der Schulung wird ihnen die Sozialarbeit, Grundlagen für ärztliche Fachkenntnisse vermittelt. Ziel der Schulung ist es, dass die Fallmanager/innen ihre 75 Fälle persönlich kennen lernen sollen. Sie besuchen die Einrichtungen und besuchen den Klienten/in persönlich. Die Betreuung wird angesehen. Gespräche werden in den Einrichtungen geführt.
Es wird eine Zielvereinbarung geben, die von allen Beteiligten auch dem Klienten/in unterschrieben wird. Die Einsparung soll dabei nicht an vorderster Stelle gestellt werden.
Im laufe des Jahres sollen alle Akten durchgesehen und bearbeitet werden.

Die psychisch-seelischen Behinderten wurden zunächst einmal nicht berücksichtigt. Bisher läuft eine Butgetierung mit freien Trägern bis Ende 2006.
Insgesamt werden den 5 Fallmanager/innen 2 Mitarbeiter aus dem Bereich Eingliederungshilfe zur Seite stehen, die vor Ort die Tiefenarbeit erledigen. Der Sachbearbeiter muss umdenken, denn er muss jetzt in einer Person Sozialarbeiter und Sachbearbeiter sein.


Auf die Frage von Frau Scheffler, was der Fallmanager für Arbeitsaufgaben hat, teilt Frau Reimann mit, dass der Fallmanager die Verantwortung trägt, ist Aktenführer, koordiniert sämtliche Leistungen.

 

Frau BV Hilse (CDU) fragt, nach welchen Kriterien sind die 75 Fälle auf die Fallmanager/innen verteilt. Wie viele Stunden sind bei den Lehrgängen vorgesehen (Vollzeit, halbtags, 2 x pro Woche).
Frau Reimann antwortet: Die Schulungen sind für 2 Jahre 2 Mal pro Woche vorgesehen.
Der Hauptpersonalrat hat in der Qualifizierung mit einem Zertifikat nicht zugestimmt.

Frau BV Kliemann (SPD) fragt, ob es vorgesehen ist, eine zentrale Beschwerdestelle einzurichten. Frau Reimann teilt mit, dass sich jeder Behinderte an sie persönlich wenden kann.

Da Frau Kliemann noch einmal ihre Frage nach einer Beschwerdestelle bekräftigt, ergänzt Herr BzStR Dr. Hanke, dass Frau Reimann zunächst einmal die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden sein wird. Lt. einem vorgeschriebenen Gesetz laufen die Beschwerden nach geordneten Verfahren in der Wiederspruchstelle ein.

 

Herr BV Looff (Linkspartei.PDS) fragt zum Softwareprogramm, ob ein neues Programm Herr Krüger teilt mit, dass er ein Gespräch mit einem Anbieter geführt hat, die eine Software vorgeführt haben. Diese Software beinhaltet alle Bereiche (wie z. B. Leistung, Vermittlung) des Jobcenters.


 

 
 

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