Auszug - Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Die
Vorsitzende, Frau Scheffler, erinnert, dass der Vertragsentwurf an die
Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung übergeben wurde. Frau Scheffler
teilt aus Ihrer Sicht mit, dass noch keine anderer Kenntnisstand vorliegt. Herr
BzStR Dr. Hanke gibt zunächst eine kurze Einführung: Das
„Modell Sozialamt 2005“ ist vor 3 Jahren entwickelt worden. Es soll eine
zentrale Steuerung geben und einheitliche Strukturen im Land Berlin. Eine
Projektsteuerungsgruppe hat sich zusammen gesetzt. Im Rahmen des „Modells
Sozialamt“ in der Projektentwicklung ist Hartz IV dazwischen gekommen. Die
Anfänge der Arbeit des Sozialamtes zu konzipieren wurden hinfällig; es war
erkennbar, dass es ein Sozialamt und ein Jobcenter geben wird, in dem Bereiche
und Klientengruppen getrennt werden. Die Projektgruppe „Modell Sozialamt“ hat
sich 2005 daraufhin geeinigt und sich zu konzentrieren, wie ein Sozialamt im
Rahmen des SGB XII organisiert und strukturiert sein sollte. Im Rahmen SGB XII
wurde die zentrale Überlegung entwickelt, wie für körperlich, geistig oder
seelisch behinderte Menschen eine bessere Betreuung organisiert werden könnte.
Die Sachbearteiter/innen im Sozialamt im Bereich der Eingliederungshilfe sollen
die Möglichkeit bekommen, weniger Akten zu haben, damit sie sich stärker der Betreuung von behinderten
Menschen zuwenden können. Gleichzeitig benötigen die Fallmanager/innen
zusätzliche Qualifikationen, um die ganzzeitliche Betreuung gewährleisten zu
können. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat festgestellt, dass im Bereich der
Eingliederungshilfen die Ausgaben im Land Berlin zu hoch sind. Die Stadträte
haben eine Berechnung vorgenommen und festgestellt, dass die Fallzahlen in
diesem Bereich steigend sind. Gründe dafür sind, dass z. B. die Menschen heute
älter werden. Es hat einen Vergleich zwischen den Städten Berlin, Hamburg und Bremen
gegeben, dabei wurde festgestellt, dass Berlin ein individuell und
differenziert zugeschnittenes Versorgungssystem hat (z. B. Werkstätten,
Kontakt- und Beratungsstellen). Dennoch ist es in Berlin nicht möglich, eine
Auswertung vorzunehmen, wofür das Geld ausgegeben wird. Das hat mit der
Software zu tun und es hat damit zu tun, dass niemand bisher im Sinne einer
gesamtstädtischen Steuerung sich damit beschäftigt hat. Die Senatsverwaltung
für Finanzen sagt, dass sie nicht mehr 350 Mio. € berlinweit ausgeben wollen;
die Ausgaben nehmen zu und die Bezirke können nicht erklären, warum das so ist.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat aber auch gesagt, das sie hier steuernd
eingreifen will und Geld sparen. In diesem Bereich kostenbewusster vorgegangen
werden. Im Bereich HZA (Hilfe zur Arbeit“ gab es früher einmal ein System, das
die erzielte Einsparung zum Teil anders verwendet werden konnte, um zusätzlich
Stellen im Sozialamt im Bereich HZA zu finanzieren. Es gab Zielvereinbarungen
zwischen den einzelnen Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen. Die
Senatsverwaltung für Finanzen möchte das System der Zielvereinbarung und
Fallmanagement und Finanzierung der Fallmanagementstellen durch Einsparung bei
den Eingliederungshilfen übernehmen. Das „Modell Sozialamt“ möchte, dass das
Fallmanagement der Betreuung dienen soll, aber auch Einsparungen sollen erzielt
werden. Die
Senatsverwaltung für Finanzen hat zusammen mit der Senatsverwaltung für
Gesundheit eine Zielvereinbarung entwickelt, die den Bezirken übersandt wurde
mit der Bitte, diese zu unterzeichnen. Diese Zielvereinbarung ist
Voraussetzung, dass zusätzliches Geld für Fallmanager/innen zur Verfügung
gestellt wird. Die Einsparungen sind im Doppelhaushalt eingebucht. Frau
Reimann teilt mit: Ab Januar 2006 wird das „theoretische“ Fallmanagement
eingeführt. Es wird nicht der gesamte Bereich Eingliederungshilfen umgestellt.
Es wird sich zunächst einmal mit den körperlich und behinderten Menschen
befasst. Der Bezirk Mitte hat ca. 350 Fälle. 5 Fallmanager werden ihre Arbeit
aufnehmen. 3 Fallmanager befinden sich seit November 2005 in einer Schulung in
der Verwaltungsakademie. In der Schulung wird ihnen die Sozialarbeit,
Grundlagen für ärztliche Fachkenntnisse vermittelt. Ziel der Schulung ist es,
dass die Fallmanager/innen ihre 75 Fälle persönlich kennen lernen sollen. Sie
besuchen die Einrichtungen und besuchen den Klienten/in persönlich. Die
Betreuung wird angesehen. Gespräche werden in den Einrichtungen geführt. Die
psychisch-seelischen Behinderten wurden zunächst einmal nicht berücksichtigt.
Bisher läuft eine Butgetierung mit freien Trägern bis Ende 2006.
Frau BV
Hilse (CDU) fragt, nach welchen Kriterien sind die 75 Fälle auf die
Fallmanager/innen verteilt. Wie viele Stunden sind bei den Lehrgängen
vorgesehen (Vollzeit, halbtags, 2 x pro Woche). Frau BV
Kliemann (SPD) fragt, ob es vorgesehen ist, eine zentrale Beschwerdestelle
einzurichten. Frau Reimann teilt mit, dass sich jeder Behinderte an sie
persönlich wenden kann. Da Frau
Kliemann noch einmal ihre Frage nach einer Beschwerdestelle bekräftigt, ergänzt
Herr BzStR Dr. Hanke, dass Frau Reimann zunächst einmal die zentrale
Anlaufstelle für Beschwerden sein wird. Lt. einem vorgeschriebenen Gesetz
laufen die Beschwerden nach geordneten Verfahren in der Wiederspruchstelle ein. Herr BV Looff
(Linkspartei.PDS) fragt zum Softwareprogramm, ob ein neues Programm Herr Krüger
teilt mit, dass er ein Gespräch mit einem Anbieter geführt hat, die eine
Software vorgeführt haben. Diese Software beinhaltet alle Bereiche (wie z. B.
Leistung, Vermittlung) des Jobcenters. |
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