Auszug - Fördervorschlag zur Jugendarbeit 2022/2023 (s. beigefügte Anlagen) BE: BA Mitte  

 
 
60. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 17:56 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Frau Depil, Frau Derwenskus-Böhm und Frau Lang nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr BzStR Keller stellt sich dem Ausschuss vor. Dass er in dieser heutigen Sitzung die Möglichkeit habe, die bisherigen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kennenlernen zu können, begrüße er.

 

Herr Beckmann (BA Mitte, Jugendamt) stellt den Fördervorschlag der Verwaltung sowie die Beschlussvorlage vor. Beide Unterlagen sind den Mitgliedern des Ausschusses vorab per E-Mail übersandt worden. Sie werdenr die Teilnehmenden eingeblendet.

 

Die Angebotsform 1 mit der standortgebundenen Kinder- und Jugendarbeit, die Angebotsform 2 mit der standortungebundenen und damit mobilen Jugendarbeit und die Angebote im Beteiligungsbereich seien eingeflossen. Die Änderungen im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz seien somit berücksichtigt. Das habe aber nicht zur Änderung im Aufbau des Fördervorschlags im Vergleich zu den Vorjahren geführt.

 

Es liegen erstmalig keine Neuanträge vor, die in die Bewertung hätten aufgenommen werden müssen. Das könne damit zusammenhängen, dass unabwendbare Fehlbeträge für Tarifsteigerungen oder Infrastrukturkosten durch andere Mittel ausgeglichen werden. Zudem habe der Jugendhilfeausschuss vor dem Hintergrund der Mittelaufwüchse in den verschiedenen Angebotsformen nach dem Jugendfördergesetz keine Notwendigkeit gesehen, zusätzliche Mittel einzusetzen.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Zusammenstellung, die die Arbeit des Jugendhilfeausschusses der vergangenen fünf Jahre abbildet. In den vergangenen Jahren haben sich die Möglichkeiten geboten, an verschiedenen Stellen wieder Angebotserweiterungen vornehmen zu können, teilweise um mindestens 50%.

 

Nachfragen oder Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz, wonach Beschlüsse, die eine Wirkung auf Dritte haben, im Nachgang zu einer digitalen Sitzung schriftlich bestätigt werden müssen. Ob dieser Beschluss in diese Kategorie falle, sollte vom Rechtsamt geprüft werden.

Herr Lehmann merkt an, dass es bei der Förderung freier Träger kein konkurrierendes Verfahren gebe, da kein Träger abgelehnt worden sei. Er schlägt somit vor, die Abstimmung per Handzeichen im digitalen Raum vorzunehmen.

Somit verständigen sich das Jugendamt und der Vorsitzende auf das Verfahren, heute digital abzustimmen und die rechtliche Stellungnahme nachzuholen. Sollte das Rechtsamt Bedenken anmelden, werde das schriftliche Verfahren eingesetzt.

Das Bezirksamt werde die rechtliche Stellungnahme einholen und den Vorsitzenden bei Eingang informieren.

 

 

Die Beschlussvorlage wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Foerdervorschlag_Paragraf 11_2022_2023 (234 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussvorlage Foerderung Freier Traeger JA 2022_2023 (141 KB)    
 
 

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