Auszug - Stadtteilmütter in Mitte  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Frau Samuray (BA Mitte) informiert einleitend, dass das bewährte  Projekt „Stadtteilmütter“ ein fester Bestandteil des Landesprogramms und damit auch fest finanziert sei.

Frau Granson aus der Geschäftsleitung der Diakoniegemeinschaft Bethania berichtet mithilfe einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

Das Projekt der „Stadtteilmütter“ habe vor 15 Jahren begonnen und war als auch „Kiezmütter“ oder „tter für Mütter“ bekannt. Mit der Umbenennung in den geschützten Begriff Stadtteilmütter sei eine Qualitätssicherung verbunden.

Der jährlich geplante Zuwachs sei durch die Einsparungen auf Landesebene nicht gefährdet, die Anträge für das kommende Jahr seien bereits gestellt. Der Bedarf je Bezirk ergebe sich aus der Bevölkerungsstruktur und den sozioökonomischen Belastungsfaktoren. Der Bezirk Mitte habe dabei im gesamtstädtischen Vergleich den höchsten Bedarf.

 

Die Digitalisierung nehme an Bedeutung zu, sodass ein wesentlicher Fokus auf die Medienpädagogik gelegt werde. Dazu seien intensivere Förderungen erforderlich.

Das Sprachangebot in Mitte sei mit 17 Sprachen sehr vielfältig. Der Schwerpunkt liege bei Türkisch und Arabisch.

 

Die Gesamtzahl der Kontakte im Jahr 2020 liege bei 2.300, die Zahl der Angebote jedoch bei 3.600. Daraus lasse sich ableiten, dass die Familien meist 1-2 Angebote wahrnehmen, davon rund 20 % alleinerziehende Mütter. Die statistische Erfassung werde überarbeitet, sodass die Auswertung in den kommenden Jahren differenzierter erfolgen werde.

 

Das Arbeiten unter Pandemiebedingungen sei schwierig gewesen. Homeschooling sei r Alleinerziehende mit Kleinkind problematisch, da oft die technischen, sprachlichen und schulischen Ressourcen fehlten. Die Ausstattung und die Kenntnisse seien kontinuierlich verbessert worden, was einen hohen Kraftakt erfordert habe.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden schildert Frau Saber Fattahy, dass aufgrund der Unterstützung in Schulen und Kitas auch Kindern anderer Bezirke geholfen werde.

 

Auf weitere Nachfrage des Vorsitzenden berichtet sie, dass die bisherige Vergütung der Stadtteilmütter aus vorherigen Anstellungen mitgenommen worden sei. Die Stadtteilmütter seien in den Beschäftigungsmaßnahmen mit dem Mindestlohn vergütet worden und seien nun in die Entgeltstufe 2 eingruppiert. Mit der Übernahme in die Festanstellung werde eine Erfahrungsstufe mehr angesetzt. Es werde daran gearbeitet, die Entgeltgruppe an einem ähnlichen Konzept der Senatsverwaltung für Gesundheit zu orientieren. Damit käme unter Berücksichtigung mehrerer Erfahrungsjahre die Entgeltgruppe 5 in Betracht.

 

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) erkundigt sich zu den Voraussetzungen und Qualifikationen, um angestellt werden zu können. Finanziell sollte eine Absicherung über das Familienfördergesetz geprüft werden.

Frau Granson erläutert, dass die Zugangsvoraussetzungen das Sprachniveau B1, eine eigene Migrationsgeschichte sowie eine eigene Mutterschaft seien. Mit der Anstellung erhalten die Stadtteilmütter eine Grundqualifizierung, Weiterbildung, Fortbildung und Auffrischung. Das reiche jedoch nicht aus, um in einen Erzieher*innenberuf einzusteigen.

Das Programm Stadtteilmütter werden im Familienfördergesetz zwar berücksichtigt, doch seien noch einige Aspekte zu klären. Die Erfassung der Anzahl der Angebotsstunden sowie die Produktbeschreibung sse noch entwickelt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Lange (Bürgerdeputierte) informiert Frau Granson, dass in der Beratung die Gesundheitsthemen schon immer einen hohen Anteil einnahmen und während der Corona-Pandemie noch stärker im Fokus lagen. Dazu zählen auch Unsicherheiten zu Umgang mit Lockerungen im Rahmen der Infektionsschutzverordnung.

 

 
 

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