Auszug - Jugendgerichtshilfe – Neuköllner Handlungskonzept BE: Jugendgerichtshilfe BA Neukölln   

 
 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Den Ausschussmitgliedern des JHA Mitte liegt ein Antrag der Fraktion der CDU vor, sich das Handlungskonzept aus dem Bezirk Neukölln zum Vorbild zu nehmen. Vor diesem Hintergrund stellen Vertretende der AG Kinder- und Jugendkriminalität in Neukölln das Neuköllner Konzept vor. Herr Hey von der Jugendgerichtshilfe Mitte wird den Bericht aus der Sicht des Bezirks Mitte ergänzen.

 

Das 2017 installierte Neuköllner Konzept wird den Ausschussmitgliedern hinsichtlich Intention, Entstehung und Praxistauglichkeit vorgestellt. Bereits Jahre vorher hat es die Idee gegeben, ein Projekt zu schaffen, das Intensivtäterkarrieren vorbeugt. Dazu müsse das Kind oder der Jugendliche noch nicht zwangsläufig selbst straffällig geworden sein. Es werde bereits der Kontakt aufgenommen, wenn das familiäre Umfeld Anhaltspunkte biete. Die Grundindikatoren seien Devianz, Schuldistanz, Schulversagen oder auffälliges Verhalten in der Schule, zielloses Freizeitverhalten sowie ein instabiles Familiensystem. Die Vermittlung erfolge hauptsächlich über den Regionalen Sozialdienst (RSD), insbesondere bei den Kindern unter 14 Jahre. Jugendliche ab 14 Jahre, die bereits straffällig geworden seien, leite die Jugendgerichtshilfe den Kontakt ein. Aufgrund der engen Kooperation mit der Polizei werde die Möglichkeit gegeben, sehr schnell zu reagieren. Die Betreuung umfasse etwa ein Jahr.

Vermieden werde sollte auch, dass nicht zu viele Hilfen gleichzeitig auf die junge Person einwirken, sodass eine Art Müdigkeit entstehe.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich sei in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe möglich.

 

Die AG-Mitarbeitenden seien direkt beim Bezirksamt Neukölln beschäftigt. Die Besonderheit sei der ganzheitlich systemische Ansatz. Derzeit werden 41 intensive Fälle betreut, was bei drei Mitarbeitenden in der AG sehr sportlich sei. Die vierte Stelle sei ausgeschrieben. Die Eltern seien größtenteils kooperativ und würden die Schweigepflichtentbindungserklärung unterzeichnen. mtliche beteiligte Partnerinnen und Partner werden um Einwilligung zur Verarbeitung der Informationen gebeten. Es handle sich um ein freiwilliges Angebot für die Familie. Bei Nichtannahme drohen keine Konsequenzen.

 

Eine Evaluation des Projekts werde von Camino durchgeführt. Bisher seien in Neukölln 27 Betreuungen mit Erfolg beendet worden. Ein Abbruch oder das Abrutschen auf die schiefe Bahn sei in 6 Fällen erfolgt. Im Unterschied zur Hilfe zur Erziehung sei die AG nicht an das Hilfeplanverfahren gekoppelt, sondern bediene sich z.B. der Formen aus dem Antigewalttraining. Auch sei die Abhängigkeit von der konstanten Mitwirkung seitens der Familie nicht gegeben.

 

Die Finanzierung der vier Stellen erfolge zu 70% aus § 13, 20% aus der Jugendgerichtshilfe und 10% aus den Gemeinkosten.

 

Frau Goral (Jugendamt Mitte) informiert, dass der Bezirk Mitte ein solches Team nicht installiert habe. Die Arbeit sei intensiv, sozialpädagogisch und ganzheitlich, während die Jugendgerichtshilfe den Gerichtsprozess begleite. Es gebe Evaluationen zur Hilfe zur Erziehung. Gelinge es, die Motivation an der Zusammenarbeit herzustellen, gelinge auch die Zusammenarbeit mit anderen.

Ein großer Vorteil der AG sei die zeitliche Flexibilität, der Zeitraum und die Anzahl der Stunden sei nicht vorgegeben.

 

 

 
 

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