Auszug - Eine neue Chance für ein Monbijoutheater!  

 
 
40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 11.6.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 26.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2359/V Eine neue Chance für ein Monbijoutheater!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Den anwesenden Gästen wird das Rederecht gewährt.

 

Herr Jahnke (Vertreter des Ensembles des Monbijoupark-Theaters) schildert die aktuelle Situation. Das Ensemble bestehe aus neuen Personen. Diejenigen Personen, die in den letzten beiden Jahren an den schwierigen Verhandlungen beteiligt waren, seien nicht mehr dabei. Das kulturelle Angebot, dass sich in Berlin sehr etabliert und weit über die Stadtgrenze hinaus Bekanntheit erlangt habe, stehe im Fokus. Die Nachfrage sei sehr groß.

 

Frau Regehr (bisherige Betreiberin der Tanzfläche auf der Uferpromenade) wirbt unabhängig davon für die Fortführung der Veranstaltungen auf der Tanzfläche am Rand des Parks. Es gebe dort u.a. soziale Projekte mit Jugendlichen. Es wurden Tanzworkshops in Kooperation mit dem Goethe-Institut u. a. für Schulen angeboten. Der Streit um die Theaternutzung sollte die Tanzfläche nicht beeinträchtigen. Für eine Umsetzung sei jedoch eine gastronomische Nutzung als Quersubventionierung erforderlich. Überschüssige Gelder würde sie in den Park investiert und gemeinnützige Projekte unterstützen. Die Anwohner*innen begrüßen das Projekt und fühlen sich nicht gestört.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich ach der Tragfähigkeit der Zusage, dass ein personeller Neuanfang erfolgt ist, erklärt Herr Schulze (Vertreter Theaterensemble), der seit 10 Jahren als Theatermitglied tätig ist, das sich alle bisherig Verantwortlichen zurückgezogen haben und nur noch Herrn Jahnke die Geschäfte führt.

 

Herr BzStR Gothe verweist darauf, dass er unter der Begründung des Erhalts des kulturellen Angebots die Nutzung des Bunkerdachs und Teile des Parks für das Theater als auch den Barbetrieb bereits nachsichtig gewesen sei, ohne dass eine rechtliche Grundlage die Nutzung gestützt hätte. Das sei nun nicht mehr möglich. Im vergangenen Jahr habe sich trotz mehrerer Hinweise nichts bewegt.

 

Herr BV Schug merkt an, dass einer Änderung des B-Plans aufgrund der von Herrn BzStR Gothe genannten Gründe nicht zugestimmt werden könne. Der kulturellen Nutzung der Multifunktionsfläche werde jedoch zugestimmt.

 

Die Fraktionen der SPD und Bü´90/Die Grünen legen einen Vorschlag für einen Ausschussantrag mit folgendem Wortlauf vor:

 

Grünfläche im Monbijoupark erweitern und kulturelle Nutzungen zwischen Hochbunkeranlage und südlichen Flächen bis zur Spree ermöglichen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Grundlagen für die Genehmigung der Nutzung von Flächen im Monbijoupark durch kulturelle Nutzungen im Monbijoupark auf der

- Hochbunkeranlage

- Fläche südwestlich der Hochbunkeranlagen bis zur Spree

nur unter folgenden Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

1. Grundsätzlich soll die Genehmigung für kulturelle Nutzungen und Veranstaltungen

einschließlich Gastronomie ausschließlich an gemeinnützige oder genossenschaftliche

Träger vergeben werden. Zukünftige Genehmigungen können im Bedarfsfall mehrjährig

sein.

2. Für gastronomische Nutzungen sollen nur so viel Flächen in Anspruch genommen werden, wie für die Quersubventionierung des Betriebes der kulturellen Nutzungen tatsächlich erforderlich sind.

3. Hochbunkeranlage

Die sich auf den Grundstücken befindliche Hochbunkeranlage soll - in Abstimmung mit der Eigentümerin der Fläche, der Humboldt Universität - als grün gestaltetet Aussichts- und Aufenthaltsfläche für die Öffentlichkeit hergestellt und genutzt werden.

4. Flächen südwestlich der Hochbunkeranlage an der Monbijoustraße

Diese Flächen sollen für kulturelle Angebote, insbesondere Theater genutzt werden.

Hierbei sind im Einklang mit §76 BauO Berlin und dem Grünanlagengesetz nur „fliegende

Bauten“ zulässig. Die Nutzungen sollen dabei auf folgende Monate beschränkt werden:

- Sommersaison: Anfang Mai - Ende September

- Wintersaison: Anfang November - Ende Dezember

5. Für die Flächen in bezirklicher Eigentümerschaft ist ein Nutzungskonzept auf Grundlage der bisherigen Nutzungen (gastronomische Aufenthaltsfläche mit Tanzangebot) zu

erarbeiten. Dabei soll es möglich sein, dass die kulturellen Nutzungen der Flächen der

Humboldt-Universität, mit Nutzungen auf den bezirklichen Flächen verbunden werden.

Diese gemeinsamen Nutzungen sollen mit der Humboldt-Universität abgestimmt werden.

6. Das Bezirksamt möge für die genannten Flächen zusammen mit der Humboldt Universität Lösungen erarbeiten und Vereinbarungen treffen, damit eine mit dem Charakter der

Grünanlage verträgliche Nutzung ermöglicht wird. Die Anforderungen, die der

Verflechtungsraum zum UNESCO-Weltkulturerbe der Museumsinsel an die Gestaltung

stellen, sind dabei einzubeziehen. Auf Grundlage dieses Nutzungskonzeptes soll die

Vergabeauswahl im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren erfolgen.

7. Das Bebauungsplanverfahren I-57-1 (Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom

27. Mai 2016 im Amtsblatt vom 10.06.2016) wird eingestellt. 8. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 20.12.2018 mit der

Drucksache 1615/V zu „Theater im Monbijoupark auf neue Füße stellen“ wird aufgehoben

und durch diese Beschlussfassung ersetzt.“

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Lemke (CDU- Fraktion) erläutert Herr BV Diedrich, dass im Jahr 2018 die Sachlage anders ausgesehen habe und der Beschluss der BVV richtig gewesen sei. Unter Berücksichtigung der heutigen Sachlage sollte geprüft werden, welche Nutzungen möglich seien, ohne den B-Plan zu ändern, auch innerhalb des einstigen Bunkers.

 

Herr BzStR Gothe weist darauf hin, dass für das kulturelle Angebot der Bezirk ein Vergabeverfahren einleitensse. Dieses benötige Zeit, sodass es bis zum Sommer 2020 nicht realisierbar sei. Das Bunkerdach können nur in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität genutzt werden. Die Räumlichkeiten im einstigen Bunker nnten nach Rücksprache mit Frau BzStRätin Weißler nur für Nutzungen zur Verfügung stehen, die r den Park selbst benötigt werden.

 

Der Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung sowohl des Änderungsantrags als auch des Ursprungsantrags.

 

Abstimmung ÄA Fraktion DIE LINKE: 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü´90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, keine Enthaltung)

 

Abstimmung Ursprungsantrag der Fraktion der CDU: 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü´90/Die Grünen, 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE).

 

Dem von den Fraktion der SPD und Bü´90/Die Grünen vorgelegten Vorschlag eines Ausschussantrags wird mit folgender Änderung unter Punkt 4. einstimmig gefolgt: - Wintersaison: Anfang November - Ende Januar

(3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü´90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).

 

Der Ausschussantrag geht in die kommende Sitzung der BVV ein.

 

 
 

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