Herr BV Schepke (Grüne) bezieht sich auf den Brandschutz an den Schulen im Hinblick auf „Übernachtungspartys“? Herr Spallek vermittelt, dass ein Brandschutz- und Sicherheitskonzept in der Regel auf einem Betriebskonzept oder einer Betriebsbeschreibung.beruht. Die müssen darlegen, was man wo mit wem tun möchte. Eine Schule sei eine Schule, kein Beherbergungsbetrieb mit Übernachtung. Zudem seien die Schulen von den baulichen Voraussetzungen her sehr unterschiedlich. Die Brandschutzkonzepte sind immer am konkreten Standort ausgerichtet. Die Brandschutz- und Brandsicherheitskonzepte werden aufgestellt und geprüft von einem Prüfingenieur für Brandschutz und Brandsicherheit..
Frau BD Kamm (Grüne) fragt nach, ob es die Möglichkeit gebe, den Kindern diese Übernachtungsmöglichkeiten zu geben? Herr Spallek vermittelt, dass es Gästehäuser, z. B. am Wannsee, beim Landessportbund, gebe, die genau dafür errichtet wurden und betrieben werden, damit die Kinder mal raus und auch gemeinsam übernachten können. Man müsse grundsätzlich eine Diskussion führen, wofür Schule da sei. Er glaubt, dass nicht alle Schulleitungen die Auffassung vertreten, dass in Schulen übernachtet werden sollte. Von den diesbezüglich angefragten Bezirken habe sich kein einziger Bezirk positiv zurückgemeldet und mitgeteilt, dass es Übernachtungen geben werde. Ein Bezirk teilte mit, dass man das ausnahmsweise an einer Schule zugelassen habe unter der Bedingung, dass die Schulleitung eine Haftungserklärung abgebe und dass zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Herr Spallek betont abschließend, dass andere Probleme im Vordergrund stehen, mit dem sich Berlin auseinandersetzen müsse, als mit „Übernachtungspartys“. Es gebe andere Möglichkeiten, Lesenächte durchzuführen als in Schulen.