Auszug - Sachstand BTHG
Frau Goral (BA Mitte, Jug AL) weist darauf hin, dass es sich heute um einen Auftaktbericht handle und es weitere Berichte zu diesem Thema geben werde.
Das neue Gesetz löse die Teilhabe benachteiligter Menschen aus der bisherigen Sozialhilfe nach dem SGB XII los. Es betone die Haltung innerhalb der Gesellschaft neu und passe sehr gut zum KJHG. Kinder, Jugendliche und deren Familien sollen die Hilfen aus einer Hand erhalten.
Die Erläuterungen zu den Regelungen, die dem Ausschuss mithilfe von Folien präsentiert werden, werden im Nachgang zur Verfügung gestellt.
Das Jugendamt Mitte sehe sich vor den Herausforderungen, den barrierefreien Zugang sowie den optimalen Personalschlüssel umzusetzen. Die fachlich inhaltlichen Ziele werden bereits umgesetzt oder werden konzeptionell angepasst. Zu den Anpassungen können noch keine Ergebnisse berichtet werden, da sie sie derzeit noch in der Erprobung befinden. Eine Evaluation finde statt. Auf Nachfrage von Frau Depil (BüDep) wird erläutert, dass das Jugendamt in Fällen, in denen andere Leistungsträger vorrangig seien, die Leistungen übernehme und sich erstatten lasse, sofern die rechtzeitige Antragstellung beim Dritten nicht geklärt war. Das Eingangsmanagement erfolge in den bisherigen Strukturen, werde bei Bedarf aber verändert.
Die ersten Auswertungen werden im März erfolgen, sodass im April oder Mai 2020 weiter dazu berichtet werden könne.
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