Auszug - Was unternimmt das Bezirksamt für die Lebensmittelsicherheit?  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG)
TOP: Ö 9.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2260/V Was unternimmt das Bezirksamt für die Lebensmittelsicherheit?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1. Bestätigt das Bezirksamt die am 11.12.2019 von „Foodwatch“ veröffentlichen Zahlen, nach denen im Bezirk Mitte nur 60 Prozent der durch die EU „Basisverordnung“ VO 178/2002 und die Kontrollverordnung 882/2004 vorgeschriebenen Kontrollen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht durchgeführt wurden?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Lötzer. Die am 11. Dezember 2009 von Foodwatch veröffentlichten Zahlen wurden am 16. Mai 2019 vom Bezirksamt Mitte an Foodwatch im Rahmen einer Verbraucherinformationsgesetzanfrage übermittelt. Die Zahlen werden bestätigt, die Zahlen kamen von uns selbst. In der Tabelle werden die im Jahr 2018 durchgeführten Plankontrollen aufgeführt, das heißt Kontrollen mit einer festgelegten, risikoorientierten Kontrollfrequenz. Anlassbezogene Kontrollen, also Beschwerdekontrollen und Kontrollen im Rahmen von Erkrankungsfällen oder Schnellwarnmeldungen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

  1. Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Im Anschluss an die Kontrollen wurden folgende Maßnahmen veranlasst:

-          Die Durchführung von Nachkontrollen

-          Verwaltungsrechtliche Maßnahmen

-          Verwarnung

-          Verwarngeld

-          Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

-          Einleitung von Strafverfahren

-          Betriebsschließung

-          Betriebsbeschränkung

Eine genaue Aufschlüsselung der durchgeführten Maßnahmen ist aufgrund der kurzen Fristsetzung leider nicht möglich.

  1. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um zeitnah die oben genannten Verordnungen in Mitte in ausreichendem Umfang durchführen zu können?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Aus Sicht des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte von Berlin, könnte die Kontrollquote durch eine bessere Personalausstattung des Kontrollpersonals erhöht werden. Das Bezirksamt Mitte bildet daher zurzeit zwei Lebensmittelkontrolleure aus. Im Jahr 2020 sollen zwei weitere Ausbildungsstellen im Bereich der Lebensmittelkontrollen besetzt werden. Das ist eines der großen Probleme, nicht dass wir nicht genug Stellen haben, sondern dass wir nicht genug Bewerbende haben und deswegen haben wir in diesem Jahr zwei Auszubildende dort eingestellt und wollen das fortführen.

  1. Welche Änderungen für die vorgeschriebenen Kontrollen folgen aus der neuen EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625, die am 14.12.2019 in Kraft getreten ist?

Die neue EU-Kontrollverordnung, ich erspare Ihnen jetzt immer die Nummern davon, legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführungen der amtlichen Lebensmittelkontrollen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten fest und löst die bisherige Verordnung ab. Die Veränderungen für die Lebensmittelverordnung ergeben sich durch die Verschiebung von Schwerpunkten, also zum Beispiel die Bekämpfung von Lebensmittelqualität ist jetzt deutlich stärker im Fokus. Das ist ein Schwerpunkt und Änderungen bei den Kontrollgebühren gibt es auch. Die Gebühren für allgemeine Regelkontrollen sind möglich. Die Entscheidung hierzu liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer. In Deutschland werden die Anforderungen der neuen Kontrollverordnungen durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts konkretisiert. Das, was ich vorgelesen habe, kürzt man ab mit AVV Rüb, wird derzeit noch überarbeitet und liegt nur als Referentenentwurf des zuständigen Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor. Eine abschließende Aussage über Veränderungen in Bezug auf Kontrollen kann deswegen zum jetzigen Punkt nicht getroffen werden.

Herr Lötzer: Danke für die Antwort Herr von Dassel. Ich habe zwei Nachfragen. Würden die vier neuen Auszubildenden aus Sicht der Beteiligten der verantwortlichen Abteilung ausreichend sein, um die erforderlichen Lebensmittelkontrollen im Bezirk zu gewährleisten oder ist noch eine weitere Aufstockung aus Sicht des Amtes erforderlich? Die zweite Frage ist, ob es möglich wäre, bereits kontrollierte Restaurants mit Smileys auszustatten? Das ist in Dänemark bereits ein anerkanntes Mittel und eine gute Information und Hilfe für jemanden der in ein unbekanntes Restaurant gehen möchte.

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrter Herrtzer. Ob dann vier, wenn auch alle vier der Auszubildenden bei uns bleiben, zusätzliche Personen ausreichen, kann ich nicht endgültig sagen. Das müssen wir im nächsten Wirtschaftsausschuss die Fachleute fragen. Klar ist natürlich, dass es in diesem sensiblen Bereich relativ viel zusätzliches Personal braucht, um wirklich zu sagen, dass wir wirklich in einer Frequenz und in einer Ausprägung in unserem Bezirk alles kontrolliert haben. Da ist, wie ich glaube, immer Luft nach oben und man muss dann auch immer die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen. Dass wir nicht noch mehr ausbilden liegt daran, dass sie auch erstmal die Auszubildenden dafür finden müssen. Die Frage der Smileys kann man jetzt hier an dieser Stelle nicht intensiv diskutieren. Ich finde es vom Prinzip auch ein richtiges Instrument. Man kann auch gerne mal nachfragen, inwieweit das Land Berlin inzwischen tätig geworden ist. Der Versuch damals in Pankow ist letztendlich am Bundesrecht gescheitert. Man müsste also das Bundesrecht ändern, um das was in Dänemark nach wie vor üblich ist dann auch in der Bundesrepublik Deutschland etablieren zu können, aber man muss natürlich auch so ehrlich sein, dass es da viele Falschtricke gibt und deswegen ist es keine einfache Diskussion, die man dazu führt. Klar ist, im Moment dürfen wir es nicht, weil es im Moment die bundesgesetzlichen Regelungen dazu nicht gibt. Ich berichte dann gerne im nächsten Ausschuss nochmal, wenn ich das in Erfahrung bringen konnte, wie das auf Landesebene gesehen wird.

Frau Kreitmair (SPD): Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr von Dassel. Sie haben gesagt, dass das Personal aufgestockt werden wird. Reicht das Personal dann auch, um die noch ausstehenden Beantwortungen von Anfragen hinsichtlich der Kontrollen zu erledigen? Ich stelle mir vor, dass man für eine Beantwortung von Anfragen keine besondere Ausbildung braucht. Weshalb ist das bisher noch nicht geglückt?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrte Frau Kreitmair. Es müsste dann konkret gesagt werden, welche Anfragen noch nicht beantwortet sind. Ich habe mir auch aufschreiben lassen, was diese Anfrage gekostet hat, an Arbeitszeit. Das waren insgesamt vier Arbeitsstunden und nach den Regeln, die wir uns bei den Anfragen gegeben haben, was höherer, gehobener Dienst und mittlerer Dienst kostet, dann hat diese Anfrage, die ich vorgelesen habe 265 Euro bzw. vier Arbeitsstunden gekostet. Das große Problem ist, anders als bei Baugenehmigungen, man eben nicht auf den Knopf drücken kann und sagen kann, wie viel Kontrollen haben wir in Restaurants oder in Imbissen gehabt und wie viel Beanstandungen gab es. Dieses System ist leider immer nur manuell auswertbar. Ich weiß nicht warum. Es ist jedenfalls nicht per Knopfdruck auswertbar und deswegen ist jede statistische Frage ein unglaublicher zeitlicher Aufwand. Da muss man dann auch immer die Abwägung zwischen Dokumentation bzw. Information und den Kontrollen vor Ort, weil es nicht so ist, dass die einfache Büroassistenz auf dem Büro der Lebensmittelkontrolleure dann auch verlässliche Angaben zu den Kontrollen generieren kann. Auch darüber können wir mal diskutieren, wie es hinsichtlich der EDV und der IT in diesem Bereich steht und warum das alles so müheselig und antagonistisch ist. Im Moment ist es noch so, wie auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, dass man Zahlen haben will und dann aber plötzlich Akten wälzen muss.

Frau Kreitmair (SPD): Vielen Dank Herr von Dassel. Stimmen Sie mir zu, dass es hier in diesem Bereich um gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinformation handelt? Das ist alles gesetzlich geregelt, einschließlich der Kosten, die dafür zu erheben sind, wenn jemand eine Anfrage stellt oder eben nicht zu erheben sind, bei privaten Verbrauchern. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende Kontrollen und auf Information über diese Kontrollen in einer bestimmten Zeit, nämlich in der Regel einen Monat, diese Zeit wird hier in der Regel deutlich überschritten.

BzBm Herr von Dassel: Im Prinzip ja. Ich habe meine Aussage über die Kosten einfach nur getätigt, um deutlich zu machen, welcher Aufwand betrieben werden musste, um diese Zahlen, die ich Ihnen genannt hatte, darzustellen. Bei allem, wo wir an gesetzliche Vorgaben oder Sollvorschriften gehalten sind, ist es nicht so, dass wir uns da wissentlich verweigern, sondern es ist das Ergebnis der Ressourcen, die wir haben und alle Menschen, die in der Verwaltung arbeiten sind bemüht, das bestmöglich zu erledigen. Dass wir in einigen Bereichen unserer Bezirksverwaltung dort noch nicht an dem Serviceziel und an dem Ziel der gesetzlichen Vorgaben sind, ist kein Einzelfall und auch keine Besonderheit für den Bereich der Lebensmittelkontrolleure. Wir sind auch erst wieder dabei, die Verwaltung wieder arbeitsfähiger zu machen. Der Personalaufbau schreitet voran. Man muss aber auch sagen, dass zum Teil das Wachstum des Bezirks Mitte, sei es in Zahlen von Klienten, sei es in der Bevölkerung, aber natürlich auch in gastronomischen Einrichtungen, kaum mit einem Verwaltungswachstum in Gleichklang zu bringen ist, denn Lebensmittelkontrolleure auszubilden dauert ein bisschen länger als ein Restaurant zu eröffnen.

 

 

 

 

 
 

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