Auszug - Barrierefreiheit in Mitte  

 
 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 9.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2026/V Barrierefreiheit in Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welches der drei Rathäuser in Mitte, welche Ämter, Krankenhäuser, Schulen, Kitas, Museen und Bibliotheken, Spielplätze und Sportanlagen im Bezirk sind nach Kenntnis des Bezirksamts barrierefrei, d.h. für Menschen

 

         mit einer körperlichen Behinderung (Mobilitätseinschränkung)

         mit Hör- und/oder Sehbehinderung

         mit Lese- und/oder Lernschwäche

 

aktuell bereits umfassend barrierefrei und wo sind entsprechende Informationen öffentlich und barrierefrei zugänglich?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion Die Linke. Das Fachamt war aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, auf Grundlage der vorliegenden Informationen, die Angaben für die Rathausstandorte und für die weiteren Immobilien zusammenzustellen. Das hat unter anderem den Grund, weil zum einen die drei Anstrichpunkte, die Sie genannt haben, nicht nur beinhalten, dass man barrierefreien Zugang hat, also entweder keine Stufen oder aber ein Aufzug oder sonstiges, sondern die Einschränkungen, im Hinblick auf Hör- und Sehbehinderung oder Lese- und Lernschwäche noch ganz andere Maßnahmen notwendig machen, um dem zu entsprechen. Barrierefreiheit heißt ja baulich nicht nur schwellenarm, sondern auch noch mehr darüber hinaus. Es betrifft hier nicht nur Gebäude und Einrichtungen, die in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen. Eine Bibliothek kann zum Beispiel auch eine Staatsbibliothek sein und ein Museum kann zum Beispiel auch auf der Museumsinsel sein, die keine bezirkliche, sondern eine öffentliche Einrichtung ist. Da haben wir, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkte Informationen. Die Standorte des Bezirksamtes, und hier haben wir uns in erster Linie auf die drei Ihnen bekannten bezogen, das ist die Müllerstraße 146, also das Rathaus Wedding, der Mathilde-Jacob-Platz 1, also das Rathaus Tiergarten und die Karl-Marx-Allee hier. Diese sind zu ihrer jeweiligen Errichtungszeit in vollständiger Übereinstimmung zu den geltenden Regelungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit errichtet worden. Jetzt werden Sie mir sagen, wunderbar, das Rathaus Wedding ist zwischen 1928 und 1930 errichtet worden, dort gab es unter anzunehmender Sicherheit, andere Bedingungen, die in der Bauordnung formuliert waren als heute. Deswegen sind die Gebäude unterschiedlich zu betrachten und sind auch in der Folgezeit im Hinblick auf die Barrierefreiheit sukzessive verbessert worden, was allerdings heißt, dass keines der genannten Gebäude die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, also an die Barrierefreiheit, wie sie in Ihrer Fragestellung auch formuliert haben, eben nicht nur auf eine körperliche Behinderung oder Mobilitätseinschränkung, also Rollstuhlfahrer zum Beispiel, sondern auch Hör- und/ oder Sehbehinderung beziehungsweise mit Lese- und/ oder Lernschwäche. Das muss man schlichtweg konstatieren und festhalten.

  1. Welche dieser bezirklichen Einrichtungen sind aus Sicht des Bezirksamtes teilweise, welche gar nicht barrierefrei?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Ich beziehe mich bei der Antwort nur auf die drei Rathausstandorte und die sind nach Ihrer Definition beziehungsweise Fragestellung im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen lediglich teilweise barrierefrei, also nicht gar nicht, aber auch nicht umfassend, sondern nur teilweise.

  1. Welche Planungen hat das Bezirksamt, diese teilweise oder gar nicht vorhandene Barrierefreiheit abzustellen? Wenn nein, warum nicht?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Es ist derzeit nicht beabsichtigt an den in der ersten Frage genannten Standorten, also hier unsere drei Rathausstandorte, die anderen haben teilweise keine Einflussmöglichkeit, ausschließlich mit dem Ziel der Verbesserung der Barrierefreiheit durchzuführen und die Betonung liegt hier tatsächlich auf ausschließlich. Warum? Weil die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bis zur vollständigen Erfüllung aktueller Anforderungen jeweils im Zusammenhang mit größeren baulichen Veränderungen am jeweiligen Standort durchgeführt werden. Aktuell laufen diese Planungen für den Standort Mathilde-Jacob-Platz 1, das heißt, wenn wir das Gebäude insgesamt anfassen, werden diese Dinge im möglichen Rahmen mitgemacht, aber sie werden nicht nur punktuell und einzeln mitgemacht. Da kann man drüber reden, ob das sinnvoll ist. Da sind wir natürlich für Diskussionen und Gespräche offen.

  1. Bis wann sollen diese Einrichtungen barrierefrei sein? Welche Kosten erwartet das Bezirksamt dafür und welche dieser Kosten sind im nächsten Doppelhaushalt bereits eingestellt?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Da werden sie vielleicht schmunzeln, wenn ich Ihnen sage, dass wir anstreben, die Voraussetzungen möglichst zügig an allen Standorten umzusetzen. Da die jeweilige Umsetzung an dem Kontext größerer baulicher Maßnahmen, wie ich Ihnen gerade beschrieben habe, liegt, können dafür derzeit weder separate Kostenermittlungen noch die separate Ausweisung der dafür notwenigen Kosten genannt werden und sie sind auch nicht in dem aktuellen Doppelhaushaltsplan erfasst. Das hat damit zu tun, dass wenn wir die Gesamtmaßnahme machen, dass sie dann wiederum ein Teil dieser Gesamtkosten sind und wenn wir im Rahmen der Bauplanungsunterlagen diese erstellen lassen, also noch nicht haben, sondern lassen werden, sind sie Teil des Ganzen und könnten daraus extrahiert werden.

  1. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die nach Ablauf des kommenden Doppelhaushalts noch fehlenden Mittel für die Herstellung der Barrierefreiheit dieser bezirklichen Einrichtungen bereitzustellen?

 

  1. Bis wann erwartet das Bezirksamt, dass alle bezirklichen Einrichtungen barrierefrei sind?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Wir werden bei größeren baulichen Veränderungen wiederum, diese Angaben in den Planungen und Kostenveranschlagungen für die Herstellung einer aktuellen, der Anforderungen genügenden Barrierefreiheit, sofern sie dann tatsächlich auch für die einzelnen Jahre geplant sind, entsprechend berücksichtigen. Auch hier gilt wieder, dass es nur sukzessive gemacht werden kann. Eine explizite Terminplanung zur Herstellung der Barrierefreiheit, wie von Ihnen erfragt, an den genannten drei Standorten, liegt im Bezirksamt derzeit nicht vor. Das wissen Sie wahrscheinlich auch, weil Sie sich intensiv die Investitionsplanung angeschaut haben, denn Sie haben darüber beschlossen. Wir werden Ihnen auch zeitnahe die aktualisierte Baumaßnahmenplanung für das Jahr 2020 vorstellen und die für das Jahr 2019 kennen Sie auch.

  1. Welche zusätzlichen Informationen bzw. Hilfen bekommen Menschen mit Behinderungen in unserem Bezirk bis dahin, damit diese ihnen zustehende Ansprüche auf Leistungen dieser Einrichtungen dennoch geltend machen können bzw. diese Einrichtungen nutzen können?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Das sind nach Auskunft der Ämter alle notwendigen Hilfen.

 

 

 

 
 

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