Auszug - Barrierefreiheit in Mitte
mit einer körperlichen Behinderung (Mobilitätseinschränkung) mit Hör- und/oder Sehbehinderung mit Lese- und/oder Lernschwäche
aktuell bereits umfassend barrierefrei und wo sind entsprechende Informationen öffentlich und barrierefrei zugänglich?
BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion Die Linke. Das Fachamt war aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, auf Grundlage der vorliegenden Informationen, die Angaben für die Rathausstandorte und für die weiteren Immobilien zusammenzustellen. Das hat unter anderem den Grund, weil zum einen die drei Anstrichpunkte, die Sie genannt haben, nicht nur beinhalten, dass man barrierefreien Zugang hat, also entweder keine Stufen oder aber ein Aufzug oder sonstiges, sondern die Einschränkungen, im Hinblick auf Hör- und Sehbehinderung oder Lese- und Lernschwäche noch ganz andere Maßnahmen notwendig machen, um dem zu entsprechen. Barrierefreiheit heißt ja baulich nicht nur schwellenarm, sondern auch noch mehr darüber hinaus. Es betrifft hier nicht nur Gebäude und Einrichtungen, die in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen. Eine Bibliothek kann zum Beispiel auch eine Staatsbibliothek sein und ein Museum kann zum Beispiel auch auf der Museumsinsel sein, die keine bezirkliche, sondern eine öffentliche Einrichtung ist. Da haben wir, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkte Informationen. Die Standorte des Bezirksamtes, und hier haben wir uns in erster Linie auf die drei Ihnen bekannten bezogen, das ist die Müllerstraße 146, also das Rathaus Wedding, der Mathilde-Jacob-Platz 1, also das Rathaus Tiergarten und die Karl-Marx-Allee hier. Diese sind zu ihrer jeweiligen Errichtungszeit in vollständiger Übereinstimmung zu den geltenden Regelungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit errichtet worden. Jetzt werden Sie mir sagen, wunderbar, das Rathaus Wedding ist zwischen 1928 und 1930 errichtet worden, dort gab es unter anzunehmender Sicherheit, andere Bedingungen, die in der Bauordnung formuliert waren als heute. Deswegen sind die Gebäude unterschiedlich zu betrachten und sind auch in der Folgezeit im Hinblick auf die Barrierefreiheit sukzessive verbessert worden, was allerdings heißt, dass keines der genannten Gebäude die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, also an die Barrierefreiheit, wie sie in Ihrer Fragestellung auch formuliert haben, eben nicht nur auf eine körperliche Behinderung oder Mobilitätseinschränkung, also Rollstuhlfahrer zum Beispiel, sondern auch Hör- und/ oder Sehbehinderung beziehungsweise mit Lese- und/ oder Lernschwäche. Das muss man schlichtweg konstatieren und festhalten.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Ich beziehe mich bei der Antwort nur auf die drei Rathausstandorte und die sind nach Ihrer Definition beziehungsweise Fragestellung im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen lediglich teilweise barrierefrei, also nicht gar nicht, aber auch nicht umfassend, sondern nur teilweise.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Es ist derzeit nicht beabsichtigt an den in der ersten Frage genannten Standorten, also hier unsere drei Rathausstandorte, die anderen haben teilweise keine Einflussmöglichkeit, ausschließlich mit dem Ziel der Verbesserung der Barrierefreiheit durchzuführen und die Betonung liegt hier tatsächlich auf ausschließlich. Warum? Weil die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bis zur vollständigen Erfüllung aktueller Anforderungen jeweils im Zusammenhang mit größeren baulichen Veränderungen am jeweiligen Standort durchgeführt werden. Aktuell laufen diese Planungen für den Standort Mathilde-Jacob-Platz 1, das heißt, wenn wir das Gebäude insgesamt anfassen, werden diese Dinge im möglichen Rahmen mitgemacht, aber sie werden nicht nur punktuell und einzeln mitgemacht. Da kann man drüber reden, ob das sinnvoll ist. Da sind wir natürlich für Diskussionen und Gespräche offen.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Da werden sie vielleicht schmunzeln, wenn ich Ihnen sage, dass wir anstreben, die Voraussetzungen möglichst zügig an allen Standorten umzusetzen. Da die jeweilige Umsetzung an dem Kontext größerer baulicher Maßnahmen, wie ich Ihnen gerade beschrieben habe, liegt, können dafür derzeit weder separate Kostenermittlungen noch die separate Ausweisung der dafür notwenigen Kosten genannt werden und sie sind auch nicht in dem aktuellen Doppelhaushaltsplan erfasst. Das hat damit zu tun, dass wenn wir die Gesamtmaßnahme machen, dass sie dann wiederum ein Teil dieser Gesamtkosten sind und wenn wir im Rahmen der Bauplanungsunterlagen diese erstellen lassen, also noch nicht haben, sondern lassen werden, sind sie Teil des Ganzen und könnten daraus extrahiert werden.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Wir werden bei größeren baulichen Veränderungen wiederum, diese Angaben in den Planungen und Kostenveranschlagungen für die Herstellung einer aktuellen, der Anforderungen genügenden Barrierefreiheit, sofern sie dann tatsächlich auch für die einzelnen Jahre geplant sind, entsprechend berücksichtigen. Auch hier gilt wieder, dass es nur sukzessive gemacht werden kann. Eine explizite Terminplanung zur Herstellung der Barrierefreiheit, wie von Ihnen erfragt, an den genannten drei Standorten, liegt im Bezirksamt derzeit nicht vor. Das wissen Sie wahrscheinlich auch, weil Sie sich intensiv die Investitionsplanung angeschaut haben, denn Sie haben darüber beschlossen. Wir werden Ihnen auch zeitnahe die aktualisierte Baumaßnahmenplanung für das Jahr 2020 vorstellen und die für das Jahr 2019 kennen Sie auch.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Das sind nach Auskunft der Ämter alle notwendigen Hilfen.
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