Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Verteilung der Erbschaft in Höhe von 400.000 EUR

Die Liste der Verteilung von 400.000 EUR aus einer Erbschaft sei im Bezirksamt und im Hauptausschuss beschlossen worden. Die Senatsverwaltung für Finanzen habe als Erblassverwalter die Liste bewertet und befunden, dass die ausgewählte Maßnahme Obdachlosenhilfe in Höhe von 80.000 EUR nicht mit dem Willen der Erblasserin vereinbar sei. Sie empfehlen, den Erbschaftszweck „Heimkinder“ stärker bei der Verteilung der Mittel zu berücksichtigen. Herr BzBm von Dassel schlägt angesichts einer zeitnahen Umsetzung vor, die Entscheidung im Bezirksamt zu treffen und diese der BVV zur Kenntnis mitzuteilen.

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE regt an, die Vollzeitpflege als eine Art von stationärer Unterbringung zu berücksichtigen.

Dem Vorschlag des Bezirksamts wird zugestimmt.

 

Risikomanagement

Den Ausschussmitgliedern sei heute nachrichtlich die Vorlage zum Risikomanagement zugegangen. Es wird um Mitteilung gebeten, wann diese Vorlage vorgestellt werden könne.

 

Solidarisches Grundeinkommen

Mithilfe einer Presseerklärung seien Träger im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens dazu aufgerufen worden, sich beim Bezirk Mitte zu melden, wenn sie sich an einem solidarischen Grundeinkommen beteiligen möchten. Es habe Rückmeldungen, jedoch keine Interessenbekundungen gegeben.

 

Eckwertebeschluss

Das Bezirksamt habe heute den Eckwertebeschluss gefasst. Die Tabelle liegt den Ausschussmitgliedern vor, unter dem Vorbehalt, dass noch Korrekturen erfolgen.

Der finanzielle Handlungsspielraum sei in den Jahren 2020 und insbesondere im Jahr 2021 geringer als erwartet. Ein Grund sei die bereits erfolgte Berücksichtigung der Einmaltatbestände im E01, der zweite Grund sei, dass die Einnahmen aus Grundstücksverufen neuer Liegenschaftspolitik unterliegen und daher nur ein Teil der Einnahmen übertragen werden könne. In der Tabelle seien zudem die pauschalen Minderausgaben beziffert. Die Abbildung der Freirechnungen aus Personalmitteln erfolgt ebenfalls als pauschale Minderausgabe. Alle pauschalen Minderausgaben werden im Kapitel 4500 in der Gesamtheit betrachtet. Anders als in den Vorjahren gebe es keine Risikovorsorgen.

Die Ansätze zu A05 und A09 seien im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsjahr 2019 pauschal um 10% erhöht worden. Die konkretisierende Untersetzung obliege den Ämtern.

Zu einzelnen Positionen werden noch Erläutern im Nachgang folgen. Der Ansatz der freiwilligen Leistungen korrespondiere mit den angemeldeten Mehraufwendungen. Die Tarifsteigerungen sind für beide Jahre gleich hoch angesetzt. Sofern mit der Fortschreibung der Globalsumme für das Haushaltsjahr 2021 der Plafond für freiwillige Leistungen erhöht werde, können Mittel für Tarifsteigerungen weitergegeben werden.

 

Die Liste ist mit grünen, gelben und roten Feldern gekennzeichnet. Die Ampelfarben beziehen sich auf die Umsetzung von BVV-Beschlüssen. Im Folgenden werden daher die roten Felder besprochen.

Ein kritischer Punkt in der Debatte ist im Bereich Jugend die Ausstattung mit mindestens zwei Stellen der kleinen Einrichtungen der freien Jugendarbeit. Aus finanziellen Gründen habe dieser Beschluss keine Berücksichtigung findennnen. Berücksichtigt worden sei aber die zusätzliche Stelle für die Badstraße 10. Bei freien Trägern werde eine Tarifanpassung nicht vollumfänglich finanziert. Mit jeder zusätzlichen Stelle werde in der Gesamtsumme ein dauerhaftes und spürbares Defizit geschaffen. Der Bereich Finanzen werde mit dem Bereich Jugend ins Gespräch gehen und prüfen, ob Einrichtungen rekommunalisiert werden könnten.

Frau Scheffler (BüDep der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass sich die Umsetzung des Jugendfördergesetzes nicht erwartungsgemäß abbilde. Herr BzBm von Dassel erläutert, dass das Jugendfördergesetz im Eckwertebeschluss der BVV nicht aufgehrt sei. Die Erholungsmaßnahmen für Jugendliche aus einkommensschwachen Familien seien vollumfänglich berücksichtigt. Die Mittel für das Kinder- und Jugendbüro seien um eine halbe Stelle sowie die entsprechenden Sachmittel erhöht. Lt. Jugendfördergesetz sollen in jedem Bezirk zweieinhalb Stellen im Kinder- und Jugendbüro eingerichtet werden. Da das Bezirksamt bereits zwei Stellen finanziere, seien die Fördermittel lediglich im Umfang einer halben Stelle weitergegeben worden. Die zusätzlichen Mittel werden im Gesamthaushalt berücksichtigt, u.a. im Jugendbereich. Eine vollumfängliche Weitergabe der Fördermittel an das Kinder- und Jugendbüro würde eine Ausstattung von viereinhalb Stellen bewirken und damit den Ausstattungsvorsprung vor den anderen Bezirken weiter erht hätte. Auf diese Weise halten alle Bezirke das gleiche Niveau.

 

Nachfragen gab es ebenfalls zum Thema „zusätzliche ganztägige Putzkraft im Rahmen der Dienstleistung je Schule“. Herr BzBm von Dassel erläutert, dass der Bezirk die finanziellen Mittel nicht aufbringen könne. Ggf. werde es diesbezüglich eine Beratung auf Landesebene für eine Berlinweite Regelung geben. In Treptow-Köpenick gebe es diese Erweiterung bereits.

Herr BV Schug von der Fraktion der SPD regt an, sich die Ausschreibungsunterlagen zur Dienstleistung anzusehen und dieses Thema im Herbst 2019 im Hauptausschuss gesondert zu behandeln. Herr BzBm von Dassel erläutert, dass die Ausschreibungshöhe eine europaweite Ausschreibung erfordere, ohne dass sich der Kreis der Anbieter verbessere oder gar erweitere. Für das Bezirksamt sei das eine sehr aufwändige Aufgabe. Eine zentrale Ausschreibung hätte den Vorteil, dass es eine große Ausschreibung mit mehreren Losen gäbe, mit der Möglichkeit, dass Bezirksspezifika becksichtigt werden.

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE verweist auf die Debatte zu diesem Thema im Schulausschuss.

 

 
 

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