Auszug - Diskussion und ggf. Beschluss zu Mehrbedarfen §§ 11, 13 und 16 SGB VIII  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:12 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Auf eingebrachte Tischvorlage der Fraktion Die Linke einigt sich der Ausschuss auf folgenden Ausschussantrag:

 

Im Haushalt 2020/2021 für Jugend und Familie Schwerpunkte setzen

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/21 die von der für Jugend und Familie zuständigen Abteilung angemeldeten Mehrbedarfe zu berücksichtigen.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 3 Ja-Stimmen der BüDep, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion Bü90/Die Grünen, 2 Enthaltungen der Fraktion der SPD).

 

Herr BV Kociolek (Grüne) merkt an, dass es schwierig sei, sich eindeutig zu positionieren, wenn ein Ausschussantrag in solcher Kürze gefasst wird und wenn der Ausschussvorsitzende, Herr BV Siewer (Grüne), nicht anwesend ist. Deswegen habe er sich bei der Abstimmung enthalten. Herr BV Golodni (CDU) führt daraufhin aus, dass der Antrag von der der Fraktion Die Linke sehr kurzfristig eingebracht worden sei, allerdings keine politische Schwerpunktsetzung verfolge und man damit lediglich für den Ausschuss selbst und r das, was im Ausschuss besprochen wird, werbe. Er verstehe jedoch nicht den Grund für diesen Antrag, da er das Ersuchen als selbstverständlich ansieht. Frau Schauer Oldenburg (beratendes Mitglied) erwähnt, dass ein Ausschussantrag auch ohne die Anwesenheit des Vorsitzenden möglich sein muss und verweist auf die stellvertretende Vorsitzende Frau BV Dietzsch (FDP). Jedoch würde die Diskussion über die Bedarfe in der Jugendarbeit eines solchen Antrages nicht bedürfen. Allerdings sei dieser Antrag ein harmloser aber richtungsweisender Antrag. Zudem habe sie kein Verständnis dafür, dass wenn man Jugendarbeit ernst nimmt, sich dahinter zu verstecken und sich bei der Abstimmung zu enthalten. Herr BV Schwarz (SPD) erwidert daraufhin, dass seiner Auffassung nach alle im Ausschuss befindlichen Personen hinter den Forderungen des Jugendamtes stünden. Der Ausschuss könne davon ausgehen, dass er als jugendpolitischer Sprecher der Fraktion der SPD bei seiner Fraktion um jeden Cent für den Jugendhaushalt kämpfen werde. Jedoch finde er es ebenfalls schwierig, im Hinblick auf die Kurzfristigkeit des eingebrachten Antrages, direkt eine klare Stellung zu beziehen. Er hätte sich ebenfalls einen Ausschussantrag gewünscht, jedoch in einer anderen Form, nämlich darüber zu diskutieren und nicht über einen fertigen Antrag abzustimmen. Die stellvertretende Vorsitzende, Frau BV Dietzsch (FDP), merkt im Folgenden an, dass das Wort „Beschluss“ seit über einer Woche auf der Tagesordnung stehe und es ihm frei gestanden hätte selbst etwas einzubringen. Sie habe zudem mehrfach gefragt, ob Redebedarf zu dem Antrag bestehen würde. Jedoch habe es weder Redebedarf noch den Wunsch nach einer Pause oder Vertagung gegeben.

 

Herr Kühbauer (AG Kiezplenum Sparrplatz) weist anschließend auf den Antrag der AG Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Mitte vom 11.04.2019 hin. Der Antrag hat folgenden Inhalt:

 

Nach dem SGB VIII ist die Kinder- und Jugendarbeit keine freiwillige soziale Leistung. Durch die gegebene objektive Rechtsverpflichtung ist sie eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Welche Verpflichtungen ergeben sich dadurch für die „vollziehende Gewalt“ i. S. von Art. 20 Abs.3 Grundgesetz?

 

Wir bitten den JHA über die Fraktionen den parlamentarischen Dienst im Abgeordnetenhaus mit einem entsprechenden Gutachten zu beauftragen.

 

Es wird sich darauf geeinigt, den Antrag auf die Tagesordnung im Juni zu setzen.

 
 

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