Auszug - Jahresabschluss 2018 und Haushaltsplanaufstellung 2020/21 (Gast: BzBm Herr von Dassel)  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:12 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzBm Herr von Dasselhrt aus, dass sich der Bezirkshaushalt aus drei wichtigen Quellen zusammensetze. Da es sich um einen Doppelhaushalt handele, seien die Abschlüsse der Jahre 2018 bzw. 2019 für die Jahre 2020 bzw. 2021 relevant. Das Ergebnis des Abschlusses für das Jahr 2018 sei mit einem Überschuss von 19,5 Millionen Euro bekannt. Da das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 noch nicht bekannt sei, müsse dahingehend in den Haushaltsberatungen, mathematisch korrekt, mit Null gerechnet werden. Der zweite wichtige Punkt sei die Erhebung der Kosten- und Leistungsrechnung. Hier habe man im Vergleich zu den anderen Bezirken im Jahr 2018 mit 9,3 Millionen Euro deutlich schlechter abgeschnitten. Diese 9,3 Millionen Euro würden dann fehlen, um die gleiche Leistung von 2018 auch in 2020 zu erbringen. Das dritte und entscheidende Kriterium für den Haushalt sei die Großgigkeit bzw. Sparsamkeit des Senates bei der Zustellung der Summen für die einzelnen Bezirke.

 

Anders als noch vor ein paar Jahren seien die Haushalte für die Bezirke auskömmlich. Der Jahresüberschuss von 19,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2018 stehe in der Haushaltswirtschaft des Jahres 2020 zur Verfügung. Man müsse jedoch berücksichtigen, dass in diesem Überschuss ein gewisser Teil an nicht verausgabten Personalmitteln stecke. Dies seien 2,5 Millionen Euro zum Ansatz oder knapp 5 Millionen Euro zu dem, was der Bezirk an Basiskorrekturen zugesteuert bekam. Weiterhin finde dieser Überschuss durch sogenannte Einmaltatbestände seine Begründung. Im Jahr 2018 seien dadurch mehrere solcher Beträge aus Einmaltatbeständen eingenommen worden. Beispielsweise durch die Ablöse des Evangelischen Geriatriezentrum in der Reinickendorfer Straße von 1,7 Millionen Euro oder auch eine verzögerte Zahlung planungsrechtlicher Natur von 4,3 Millionen Euro, die durch Kosten für die Schulen in der Boyenstraße entstanden waren und nun ersetzt wurden. Somit sei ein guter Jahresabschluss zu verzeichnen, allerdings nicht so gut, wie es die 19,5 Millionen Euro auf den ersten Blick vermuten lassen.

 

Weiterhin berichtet BzBm Herr von Dassel, dass der Senat hinsichtlich der sogenannten freiwilligen Leistungen fünf Prozent mehr zur Verfügung stelle. Damit seien weitestgehend die Leistungsverträge oder Zuwendungsverträge des Jugendamtes an freie Träger gemeint. Er weist darauf hin, dass der Bezirk Mitte in den letzten Jahren deutlich mehr Geld für die sogenannten freiwilligen Leistungen ausgegeben habe, als dass der Senat zur Verfügung gestellt hat. Die diesbezügliche Differenz sei im Haushalt in den letzten Jahren von 2,2 Millionen Euro auf 5,3 Millionen Euro gestiegen.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass der Senat im Hinblick auf das Jugendfördergesetz den Bezirken im Übergangszeitraum fünf Millionen Euro für das Jahr 2020 und zehn Millionen Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung stellt. Bisher sei er davon ausgegangen, dass das anteilig auf die Bezirke verteilt wird. Jedoch gehe aus einer ihm ausgereichten Übersicht hervor, dass andere Bezirke besser gestellt werden als Mitte. Das müsse nochmals überprüft werden. Man sei vorerst von einer Pauschale von zehn Prozent ausgegangen. Das wären 500.000 Euro. Anhand der Produktkosten habe man gesehen, dass von diesen 500.000 Euro in diesem Bereich ungefähr 80 Prozent, also 400.000 Euro, dann in Transfers für freie Träger zur Verfügung stehen. Dies könne das Jugendamt ggf. noch verifizieren. Obwohl der Bezirk deutlich mehr für freiwillige Leistungen ausgebe, als dass der Senat ihm zubilligt, habe die Serviceeinheit Finanzen entschieden, dass das zusätzliche Geld vom Senat trotzdem direkt in diesen Bereich fließen soll.

 

Hinsichtlich der Tariferhöhungen stünden den Beschäftigten im öffentlichen Dienst für das Jahr 2019 3,01 Prozent, für das Jahr 2020 3,12 Prozent und im Jahr 2021 1,29 Prozent. Für den Haushalt 2020 müsse oder dürfe also von Tarifsteigerungen von 6,2 Prozent gerechnet werden. Der Senat äerte sich dahingehend, dass dieses Geld den Bezirken für seine eigenen Beschäftigten zur Verfügung gestellt werde. Dies gelte auch für die Beschäftigten im Kita-Bereich. Für den Bereich der freiwilligen, sozialen Leistungen gebe es allerdings keine Erkenntnis durch den Senat. Es zeichne sich ab, dass die zur Verfügung gestellten Erhöhungen des Senates um fünf Prozent im Bereich der freiwilligen, sozialen Leistungen nicht ausreichenrden, um die Tariferhöhungen an alle Träger weiterzugeben. Nach seiner Rechnung bräuchte man dar nochmals 500.000 Euro mehr. Der Hauptausschuss habe in seiner Sitzung am 30.04.2019 einen Antrag beschlossen, dessen Inhalt aussagt, dass alle Tarifsteigerungen an die Träger weitergegeben sollen, unabhängig davon, wie viel der Bezirk vom Senat erhält. Deswegen werde man im Haushalt dafür eine Vorsorge treffen. Wie hoch diese sein wird, sei noch schwer abschätzbar.

 

Des Weiteren stelle sich die Frage, wie man mit dem Personalmehrbedarf insgesamt, aber auch im Jugendbereich umgeht. Es seien Mittel für 60 bis 70 zusätzliche Stellen vorhanden. Laut Anmeldung der Ämter würden 320 zusätzliche Stellen benötigt werden. Zwischen den vom Senat zur Verfügung gestellten Mitteln und den Ansprüchen der Ämter klafft somit eine 80-prozentige Lücke. Das Jugendamt habe einen Personalmehrbedarf von 20 Vollzeitäquivalente (VZÄ) angemeldet.

 

Weiterhin stelle sich die Frage nach dem Umgang mit den Transfers. Dabei erhalte der Bezirk eine feste Summe vom Senat und in der Regel werde diese eins zu eins in den Haushalt eingestellt. In der Vergangenheit habe man jedoch festgestellt, dass insbesondere in den Bereichen Eingliederungshilfe mit Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege und auch Hilfen zur Erziehung erhebliche Defizite entstanden sind. Deswegen sei man dazu übergegangen eine Risikovorsorge zu treffen. Diese habe im letzten Jahr zwei Millionen Euro, von denen nur knapp 200.000 Euro gebraucht wurden, auch dank der großgigen Basiskorrektur. Es müsse überlegt werden, ob erneut eine Risikovorsorge eingestellt wird. Darüber habe das Bezirksamt noch nicht entschieden.

 

Auchsse der Umgang mit den freiwilligen Leistungen geklärt werden. Die vom Senat zugebilligten fünf Prozent würden für die Tarifsteigerungen benötigt. Die Frage, wie viel Geld aus der pauschalen Zuweisung aus dem Bereich des Jugendfördergesetzes im Bezirk Mitte müsse noch geprüft werden. Die Mehrbedarfe des Jugendamtes seien unabhängig von diesen beiden Quellen deutlich höher, aber auch darüber sei noch nicht entschieden worden.

 

Die abschließende Frage sei, an welchen Stellen das Bezirksamt und die BVV die Leistungsausweitung von Jugendangeboten und ggf. in welchem Umfang für notwendig hält. Das Bezirksamt habe einen Beschluss zum Thema „Gesund aufwachsen in Mitte“ gefasst. Daraus seien einige Mehrbedarfe im Gesundheitsbereich und im Jugendbereich monetarisiert und in konkrete Projekte ausgedrückt worden. Insgesamt habe das Bezirksamt darüber aber auch noch nicht entschieden. Der Beschluss sei vorerst ohne finanzielle Vorsorge gefasst worden. Es müsse geprüft werden, welche Teile des Konzeptes mit Geld unterlegt werden können.

 

Zum Schlusshrt BzBm Herr von Dassel aus, dass wenn alle Personal- und Sachmehrbedarfe gewährt werden würden, ein Defizit von ca. 25 Millionen Euro entstehen würde. Die Mehrbedarfe müssten somit auf das reduziert werden, was auch wirklich finanzierbar ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Walther (Bürgerdeputierte) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass man noch am Anfang der Haushaltsberatungen stehe und am 05.09.2019 feststehe, wie viel Mittel der Bereich Jugend erhalten wird. Es liege noch kein Eckwertebeschluss vor. Er habe lediglich den Rahmenbereich definiert und mehr Auskunft sei derzeit nicht möglich. Hinsichtlich der Kitas erwähnt BzBm Herr von Dassel, dass diese über die Kostenblätter finanziert werden und viele Träger könnten mit den dort zur Verfügung stehenden Mitteln sehr gut wirtschaften. Der Senat werde zudem den Gehaltsstrom für Erziehende und Sozialarbeitende im Kitabereich weitergeben. Für den Bereich der Sozialarbeitenden bei freien Trägern sei dies nicht der Fall. Diese Differenz müsse aus Bezirksmitteln ausgeglichen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Schauer-Oldenburg merkt BzBm Herr von Dassel an, dass der Eckwertebeschluss für Anfang Juni geplant sei. Wie anschließend die Fachausschüsse und letztendlich die BVV über die Mehrbedarfe entscheiden werden, könne er nicht sagen. Wenn er am 02.05.2019 darüber Auskunft erteilen könnte, was der Bereich Jugend am 05.09.2019 erhalten werde, bräuchte man keine Haushaltsberatungen. Das Schreiben zur Globalsumme habe das Bezirksamt am 23.04.2019 erhalten.

 

Frau Goral (Jugendamtsleiterin) ergänzt im Folgenden, dass die nach dem Jugendfördergesetz zugewiesenen Summen nicht anteilig aufgeteilt würden. Es sei sich dafür entschieden worden, dass die Bezirke besser ausgestattet werden, die sehr wenig Jugendarbeit haben, um berlinweite Angleichung in diesem Leistungsfeld zu fördern. Dies sei unteranderen ein Ziel des Jugendfördergesetzes, die fachlichen Standards quantitativ, aber auch qualitativ anzugleichen. Der Bezirk Mitte profitiere auch, allerdings nicht in den klassischen Formen der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit, sondern in dem für die Kinder- und Jugendbeteiligung neu eingerichteten Beteiligungsprodukt. Dort rden alle Bezirke gleichermaßen profitieren. In dem Schreiben für die Globalsummenzuweisung stehe, dass jedem Bezirk zweieinhalb Stellen mit der Summe i.H.v. 137.500 Euro für Kinder- und Jugendbeteiligung zugewiesen werden. Fest stehe auch, dass für die Erholungsmaßnahmen 330.000 Euro zweckgebunden zugewiesen werden. Weiterhin merkt sie an, dass das Jugendfördergesetz Mitte Juli beschlossen werden solle und zuvor im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ein zweiter Anhörungstermin stattfinde. Sie appelliert, die tarifgerechte Bezahlung in die Rechtsverordnung des Jugendfördergesetzes einzubringen, um die Bezirke zu entlasten.

 

Auf Nachfrage von Frau Schrader (Die Linke) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass man nicht davon ausgehe, das Jahr 2019 mit einer roten oder schwarzen Null abzuschließen. Deswegen werde man, wie das auch für das Jahr 2019 der Fall war, bei der Haushaltsplanaufstellung mit pauschalen Minderausgaben arbeiten müssen. Hinsichtlich des Guthabens des Bezirkes führt es aus, dass für das Jahr 2018 zwar die 19,5 Millionen Euro zu Buche stünden, das Guthaben von 12 Millionen Euro aus dem Jahr 2017 allerdings längst verbraucht sei, für die Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2019. Der Begriff Guthaben sei somit missverständlich und beziehe sich lediglich auf das aktuelle Jahr. Die Summe des Geldes, welche wirklich übrig ist, sei nach wie vor schwer einzuschätzen. Abhängig von der Höhe der Personalausgaben werde sich der Handlungsspielraum für die Sachausgaben definieren. Weiterhin habe das Bezirksamt noch nicht darüber entschieden, wie viel Risikovorsorge benötigt werde. Mit Blick auf die Zahlen ergebe sich ein Spielraum von drei bis vier Millionen Euro, die frei verteilbar seien. Die Frage, welche Prioritäten man setzt, sei schwierig, da sich für jeden Bereich etwaige Mehrausgaben gut begründen lassenrden. Zum jetzigen seien konkrete Antworten nicht möglich. Er könne nicht konkreter werden und Dinge festlegen, die der Diskussion und der Beratung der BVV obliegen. Abschließend führt er aus, dass das was der Bezirk an zusätzlichen Mitteln für den Jugendbereich zugesprochen bekomme, auch dem Jugendbereich zur Verfügung stehen werde.

 
 

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