Auszug - Clearingstelle - Jahresbericht BE: Frau Becke lädt Mitarbeiterinnen der Clearingstelle ein  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Dieckmann und Frau Heinze danken für die Einladung und stellen anhand einer Powerpoint-Präsentation den Jahresbericht vor. Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Die Clearingstelle §16a SGB II leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung Leistungsberechtigter nach dem SGBII, die einen Bedarf an kommunalen Eingliederungsleistungen haben.

Es wird mitgeteilt, dass der Bericht die Grundlage neben den Berichten der anderen Modellbezirke (Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf) sei. Er bildet die Grundlage für eine Beschlussempfehlung, die gegenwärtig in der Senatsarbeitsverwaltung für die Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet werde.

Diese Beschlussempfehlung soll aussagen:

a)      Fortführung der Clearingstelle in Mitte,

b)      Modellprojekt Clearingstelle soll in allen Bezirken implementiert werden,

c)       Finanzielle Ausstattung soll garantiert werden,

d)      Schaffung eines einheitlichen Berichtwesens für die Clearingstelle.

 

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach dem Briefkopf in den Anschreiben. Des Weiteren fragt er, wie viele Personen zuerst ankommen und von wem sie vom Angebot erfahren? Antwort: Zum Logo wird vermittelt, dass auf dem Kopfbogen das Logo des Jobcenters zu lesen sei. Zusätzlich werde ein persönlicher Text verfasst und es werde die tel. Durchwahl mit angegeben. Die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle sind beim Bezirksamt angesiedelt, jedoch befindet sich der Dienstsitz im Jobcenter. Dadurch befindet sich die Clearingsstelle an einer sensiblen Stelle. Es wurde viel Arbeit in die Information der Arbeitsvermittlung investiert. Es konnte eine gute Kooperation mit dem Jobcenter aufgebaut werden; man wurde in die Schulungen von neuen Arbeitsvermittlern aufgenommen. Es wurde ein Fachtag entwickelt. Für die Mitarbeiter*innen im Jobcenter habe die Clearingstelle die Funktion, dass sie die Kunden*innen abnehmen, die das Jobcenter nicht integriert bekomme. Die Clearingstelle helfe dabei, ein Vermittlungshemmnis abzubauen. Auch informiere die Clearingstelle, warum z.B. sanktioniert werde, wie funktioniere das, was könne die/der Klient*in dafür tun, dass sie/er nicht sanktioniert werde. Die Einblicke, wie funktioniere Jobcenter, wie funktioniere Bezirksamt, könne ein Träger nicht leisten. Die Clearingstelle mache gerade nicht nur Aufklärungsarbeit im Jobcenter, auch betreibe man gerade im Bezirksamt Aufklärung, wie Jobcenter funktionieren. Einem dritten Anbieter könne man so einen Einblick nicht geben. Es finden Steuerungsrunden statt. Dort werden Themen besprochen, wo Lücken in der Versorgung gesehen werden. Die Antrittsquote der Klient*innen, die ein Erstgespräch im Jahr 2018 erhalten haben, lag bei über 70 Prozent. Das Angebot der Clearingstelle wird den Klient*innen von den Kolleg*innen der Arbeitsvermittlung vorgestellt. Bei Zustimmung der Klient*innen erfolgt die Inanspruchnahme der Leistungen.

 
 

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