Auszug - Regelwerk für Benennungen von Straßen und Plätzen (s. Anlagen)  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Ausgehend von seinem Vorhaben, die gesetzlichen und die von der BVV/BA-VzK gegebenen Entscheidungsgrundlagen und Kriterien für die Benennung von Straßen und Plätzen als Regelwerk für seine Benennungsarbeit zusammen zu stellen (20. und 21. Sitzung BiKu-Sitzung) geht der Ausschuss die bestehenden Grundlagen durch:

  • Berliner Straßengesetz und dessen Ausführungsvorschrift zu § 5 – AV-Benennung
  • BVV-Drs .0384/II Verfahrensweise bei Straßen (Plätzen) und Neu- bzw. Umbenennungen
  • BVV-Drs. 0137/II Vergabe von Frauennamen bei der Benennung neuer Straßen und Plätze. Präzisiert wurde diese Drs. mit
  • BVV-Drs. 0173/IV Festlegung der Anwendung der Geschlechterquote

 

(s.Anl.)

 

Für sein Arbeitsverfahren bei Benennungsanliegen hat der Ausschuss in der aktuellen Wahlperiode für seine Benennunsarbeit bereits folgendes festgelegt:

 

  • Benennungsanliegen werden grundsätzlich in den Ausschuss eingebracht (nicht als 1. Schritt als BVV-Antrag )*
  • Wenn der Ausschuss den Benennungsvorschlag nicht ablehnt, wird der Vorschlag mit Bitte um Veranlassung der Erstellung einer Biografie und Wiedereinbringung in eine folgende Ausschusssitzung an das BA weiter geleitet.
  • Ausschussentscheidung über Aufnahme des Benennungsvorschlags in die Vormerkliste Frauennamen bzw. Vormerkliste Männernamen oder, bei konkret anstehender Benennung, Ausschussantrag an die BVV.
  • Die Vormerklisten für Benennungen Frauen/Männer werden vom BA geführt.

Die Reihenfolge der Namen dort ist alphabetisch, keine Rangfolge. Ausnahme bei Prioritätensetzung eines Benennungsvorschlags durch Beschluss/BVV/BA-VzK.

  • Der Ausschuss befasst sich vierteljährlich mit dem Arbeitsbereich Benennung.
    Für das laufende Jahr hat er dafür die Termine:13.März, 12. Juni, 11. September und 11. Dezember festgelegt.

 

*Zum 1. Punkt in der o.a. Liste soll gemäß aktueller Sitzung im Protokoll festgehalten werden: Diese Arbeitsvereinbarung des Ausschusses erfolgt unterhalb der in der GO der BVV festgelegten Einbringungsrechte von Anträgen in die BVV. Diese werden also nicht begrenzt.

 

Die in der Aussprache zur Drs. 0384/II von Herrn Willems problematisierte Trennung der Kriterien für Benennung und Umbenennung wird als erforderliche Änderung vorgemerkt;  ebenso der, in der Drs. noch enthaltene Begriff der „Gedenktafelkommission“, die es nicht mehr gibt.

 

Für die Junisitzung merkt der Ausschuss vor:

-          Vornehmen der o.a. Aktualisierung in Drs. 0384/II und ggf. weitere;

-          Befinden über die o. a. Kriterien als Arbeitsgrundlage für die Benennungsarbeit.

 
 

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