Auszug - Aktuelle Entwicklung zum Jugendfördergesetz und Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zum Förderverfahren in der Jugend- und Jugendsozialarbeit in Mitte   

 
 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:26 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Beckmann (BA Mitte) berichtet mithilfe einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern vorab übersandt wurde.

Ergänzend werde der neue Titel des Jugendfördergesetzes nennen.

Alle weiteren Unterlagen, die bisher im Rahmen des Förderverfahrens bearbeitet worden seien, zur Kenntnis übersandt worden, so auch eine Beschlussvorlage.

 

Nach der Präsentation der Sachlage wird vorgeschlagen, eine AG-rderverfahren einzurichten. Diese soll auch mit Mitgliedern des JHA besetzt sein.

Eine Zieldefinition sowie mögliche Termine werden ebenfalls vorgeschlagen.

 

Der Vorsitzende hebt die Vorteile einer breiten Beteiligung, auch mit Mitglieder der AGen nach §78, hervor und merkt an, dass viele Diskussionen und Klärungen der Kriterien in den vergangenen zwei Jahren erfolgt seien und für die weitere Arbeit eine gute Basis bilden sollten. Die exakte Zusammensetzung sei seiner Ansicht nach zweitrangig, sodass keine Festlegung erforderlich sei. Eingeladen werden alle Mitglieder des JHA und alle von der Verwaltung in der heutigen Vorlage vorgeschlagenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Herr Lehmann (BA Mitte) schlägt vor, im Jahr 2019 nach bewährter Art fortzufahren bis Erkenntnisse zum Jugendfördergesetz vorliegen.

 

Der Vorsitzende verweist auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner an das Abgeordnetenhaus (DS 18/17231) und die dazu erstellte Beantwortung. Er erkundigt sich, ob es konkretere Planungen für die finanzielle Ausstattung gebe.

Herr Lehmann berichtet, dass es vorerst nur einmalig einen Aufschlag r noch nicht ausgeprägte Angebotsformen geben werde, und damit mit Ausnahme der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Bezüglich der Systematik der Finanzierung berichtet Herr Beckmann, dass der Rat der Bürgermeister in seiner letzten Sitzung den neuen Produktkatalog 2019 beschlossen habe und damit auch die neue Produktstruktur, die im Rahmen des Jugendfördergesetzes verabredet worden sei. Es seien nicht mehr drei, sondern acht Produkte. Während des Probelaufs werde es auf dieser Basis keine Budgetierung geben. Die Budgetierung erfolge auf der Basis von 2020 für 2022.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden informiert Herr Beckmann, dass die standortgebundene Jugendarbeit durch öffentliche und freie Träger weiterhin gemeinsam budgetiert werde.

 

Herr Lehmann teilt mit, er werde die Einladung und die Termine in der kommenden Woche über den großen Verteiler kommunizieren.

 

 

Der Vorschlag, die AG-Förderverfahren wie vorgestellt und diskutiert einzurichten, wird einstimmig ohne Enthaltung angenommen.

 
 

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