Auszug - Wann wird die Toilette für Menschen mit Behinderungen in der Arminiushalle fertig? Gespräch mit dem Betreiber der Arminiushalle, Herrn Kaufmann  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der zu diesem TOP eingeladene Gast, Herr Kaufmann, ist nicht anwesend. Das entsprechende Schreiben von Herrn Kaufmann wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Herr BzStR Gothe vermittelte Herrn Kaufmann, wenn er verhindert sei, dem Ausschuss beizuwohnen, dass ein Gespräch mit dem Eigentümer der Arminiushalle gesucht werde, der eingeladen werde. Es wurde gebeten, den Eigentümer zu benennen. Herr Kaufmann reagierte daraufhin nicht. Herr Gothe werde es dringend machen, dass ein Vertreter in den Ausschuss geschickt werde.

 

Frau BV Stein (Grüne) spricht die Genehmigung der Schank- und Gaststättenbetriebe an. Das Gesetz schreibe genau vor, ab wie viel Fläche (ab 50 qm) Toiletten zur Verfügung gestellt werden müssen. Ab 50 qm müsse ein barrierefreies WC vorgehalten werden. Die Markthalle habe viele Betriebe, die mehr als 50 qm Grundfläche haben. Das Gaststättengesetz nach § 4 sage nicht aus, dass es nicht an der Anzahl der Sitzplätze, sondern an die Grundfläche gebunden sei.
An der Stelle einer Bäckerei habe jetzt auch ein weiteres Restaurant aufgemacht. Frau Stein komme auf insgesamt 400 Gastplätze. Sie verstehe es nicht, warum Genehmigungen erteilt werden, wenn kein WC vorhanden sei? Wer vergebe die Genehmigungen?

 

Herr BzStR Gothe sagt zu, wird dem nachzugehen.

Herr BV Fitz (CDU) dankt für die Ausführungen von Frau Stein. Der Ausschuss unterstütze das Amt, mit dem Eigentümer der Arminiushalle ins Gespräch zu kommen. Er sehe keinen Grund, Herrn Kaufmann noch einmal in den Ausschuss einzuladen.

 

Anschließend verliest der Vorsitzende, Herr Lötzer, den Antrag für die BVV.

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. sich kurzfristig mit dem Betreiber/Manager und dem Eigentümer der Arminiushalle in Verbindung zu setzen, um bis Ende Mai 2018 einen verbindlichen Termin für die seit langer Zeit ausstehende Einrichtung einer Toilette für Menschen mit Behinderung dort zu erfahren;
  2. sollte eine solche verbindliche Zusage bis dahin nicht vorliegen, umgehend die Einleitung rechtlicher Schritte bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis für den Betreiber/Eigentümer zu prüfen und diese einzuleiten, um die beharrliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch den Betreiber/Manager und die Eigentümer der Arminiushalle zu beenden.

 

Des Weiteren verweist Herr Lötzer auf ein Rechtsgutachten des Rechtsamtes, was in der Arminiushalle möglich sei. Jetzt habe eine Zweckänderung stattgefunden; die erlaube jetzt Einflussmöglichkeiten. Er bittet, das Rechtsgutachten dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Das wird zugesagt.

 

Herr Lötzer regt an, den Eigentümer zur nächsten Sitzung einzuladen. Dem wird zugestimmt. Herr BV Kurt (Grüne) regt an, die/den Leiter des Gewerbeamtes ein zu laden.

 
 

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