Auszug - Simit Evi: Wann wir der BVV Beschluss umgesetzt?  

 
 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1005/V Simit Evi: Wann wird der BVV Beschluss umgesetzt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wann wird der Beschluss der BVV vom 21.12.2017, zur Verlängerung des Vertrages mit den Betreiber*innen des Cafés Simit Evi umgesetzt?

Herr BzStR Spallek antwortet: Die Umsetzung des BVV-Beschlusses vom 21. Dezember 2017 wird derzeit bearbeitet. Um das bestehende Mietverhältnis mindestens noch ein weiteres Jahr verlängern zu können, ist die Prüfung der Elektroanlage des Mietgegenstandes durch den TÜV im Januar diesen Jahres beauftragt worden. Der Prüftermin war am 16. Februar, also letzte Woche. Allerdings liegt uns noch kein Ergebnis vor. Darauf warten wir noch. Abhängig vom Ergebnis wird das Bezirksamt weitere Schritte vornehmen, die eine Vertragsverlängerung ermöglichen.

  1. Warum ist dies nicht bereits geschehen? Entfällt.

Frau BV Mayer von der Fraktion DIE LINKE meint, es sei bedauerlich, weil der Prozess so lange andauere. Ende Dezember wurde sich darauf verständigt, dem Betreiber eine Sicherheit zu geben, damit das Ca weiter geführt werden könne. Man müsse umdenken. Sie fragt nach, ob die Frist eingehalten werde? Herr BzStR Spallek verneint. Der Bericht über das Gutachten werde vom TÜV gestellt. Das kann relativ schnell gehen, kann aber auch etwas länger dauern. Das BA sei darauf angewiesen. Er könne nicht sagen, ob das BA in 2 Tagen oder in 2 Wochen vom TÜV die entsprechenden Unterlagen erhalten werde. Herr Spallek könne nicht einschätzen, welche Arbeitsbelastung und welche weiteren Aufträge der TÜV habe. Er könne nur mitteilen, dass am 16.2.2018 die Begehung stattgefunden habe. Entsprechende Prüfung wurde durchgeführt. Das BA warte auf das Ergebnis. Danach werde das BA unverzüglich handeln.

Frau Mayer fragt weiter nach, warum das überhaupt abhängig sei? Einesung wurde im Aussschuss ausgearbeitet. Der Antrag wurde beschlossen. Sie fragt nach, warum ein Gutachten benötigt werde? Herr Spallek teilt mit, dass sich die BVV häufig mit Themen großer Bedeutung befasse und mache auch häufig krative Vorschläge, Dinge voran zu bringen im Rahmen des Ermessens, Entscheidungen zu treffen und insgesamt einer Lösung zuzuführen, die sich viele wünschen. Dennoch gebe es bestimmte Eckpfeiler, die zu berücksichtigen seien. Dazu gehöre, dass es eine gewissen Eigentümerverpflichtung gebe. Das BA Mitte sei Eigentümer des Gebäudes. Der Eigentümer des Gebäudes sei genauso wie ein privater Eigentümer und man stehe in Haftung. Das BA müsse sicherstellen, dass ein Gebrauch sicher erfolgen könne. Man habe mehrfach in den Ausschüssen versucht zu erläutern, dass aufgrund des Zustandes und des Alters des Gebäudes hier eine größere Sanierung aus Sicht der Fachleute zwingend sei. Das betreffe u. a. die energetische Situation, die Situation im Deckenbereich und den Zustand der Elektroleitungen. Die Sicherung der Elektroanlagen müsse gewährleistet sein. Wenn die Fachleute darauf hingewiesen haben, dass es im Bereich der Elektroanlagen ein Reparaturbedarf gebe, den das BA nicht geprüft oder sogar unterlassen hatte, möchte er nicht, dass durch einen Kurzschluss etwas passiere. Das sei nachvollziehbar.

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankt der einbringenden Fraktion, dass sie diese Anfrage stellte. Er fragt nach dem aktuellen Stand. Herr Spallek teilt mit, dass die Elektrik nicht das einzige Problem darstelle. Das BA gehe davon aus, dass das akute Problem tatsächlich im Bereich der Elektrik sei. Es müsse sicher gestellt werden, dass dort keine Gefahr ausgehe. Dass das Gebäude grundsätzlich sanierungs- und instandsetzungsbedürftig sei, sei unstrittig, wenn man über eine länger Nutzung spreche. Derzeit rede man darüber, dass für eine weitere Nutzung von zusätzlich einem Jahr die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Energetisch bleibe das Gebäude schlecht. Der Zustand des Daches bleibe schlecht und seiannaierungs- und instandsetzungsbedürftig. Mehrere Varianten wurden im Ausschuss diskutiert: Eine grundhafte Sanierungsste wirtschaftlich sein. Mittel aus der Städtebauförderung und Aktives Zentrum könnten helfen. Dafür benötige man eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Mit Elektroreparatur werde das nicht funktioieren. Im Bibliotheksentwicklungsplan sei beschrieben, dass eine weitere Entwicklung entweder in der Lehrter Straße oder Ergänzungsbau in der Müllerstraße angedacht war. Man habe eine Flächenkonkurrenz. Seitdem der Wettbewerb ausgelobt wurde, könnte man auf dem Areal, auf dem das Café stehe, einen Erhaltungsbau entstehen lassen. Wenn bekannt sei, dass in den nächsten 10 Jahren dort nichts passiere, wäre das eine Voraussetzung, um Fördermittel einsetzen zu können, die dann wiederum eine wirtschaftliche Sanierung ermöglichen würde. Bedingung sei aber, dass dort keine Planungen vorgesehen seien. Auf der anderen Seite müsse man aber in eine andere Richtung denken. Als vor vielen Jahren die Bibliothek geplant wurde, stand das Umsetzungsproblem darin, dass kein Geld zur Verfügung stand. Mittlerweile habe sich das verändert. Es wurde nicht nur im Bereich Schule viel Geld investiert, sondern auch woanders. Über die andere Variante müsse man nachdenken, ob es Möglichkeiten ggf. an dieser Stelle gebe, nicht bis 2026 zu warten mit der Umsetzung der Maßnahmen, Erweiterung der Bibliothek, sondern diese vielleicht so schnell wie möglich durch zu führen. Um diese Frage zu diskutieren und zu beantworten, benötige man Zeit. Die Verlängerung des Mietvertrages um ein Jahr wäre eineglichkeit zu klären, was sei die richtige Entscheidung für und an diesem Ort. Komme einen grundhafte Sanierung in Betracht oder vielleicht eine andere Nutzung, wie das Vorziehen einer Erweiterung der Bibliothek an dieser Stelle. Eine Nutzung dazwischen würde keinem helfen und das Thema nur in die Länge ziehen, aber keine Entscheidung herbei führen. Das man das nicht sofort klären könne, sei nachvollziehbar. Das eine Jahr werde dem Bezirksamt helfen zu investieren.

Frau BV Mayer von der Fraktion DIE LINKE bemerkt, dass ihr mitgeteilt wurde, dass der Bezirk Mitte AZ-Mittel eingesetzt habe, die noch einige Zeit laufen. Im Ausschuss wurde vorgeschlagen, wie das Gebäude saniert und wie es finanziert werden könnte. Sie sehe die Verpflichtung des Bezirksamtes darin, dass die Betreiberin zu einem Gespräch hätte eingeladen werden können. Sie hätte sich einen anderen Umgang mit der Betreiberin gewünscht. Herr Spallek teilt mit, dass er das Verwaltungshandeln als sehr verantwortungsbewusst halte. Mit Beginn der Platzgestaltung und mit Abschluss des Mietvertrages seien die Rahmenbedingungen klar und auch das Ziel der Entwicklung des Rathausvorplatzes. Es gab bei der Stadtteilvertretung MenschMüller Informationsveranstaltungen. Es war klar, dass das Gebäude perspektivisch dort in dieser Form keinen Platz mehr haben werde. So war das Wettbewerbsergebnis. Die von Frau Mayer beschriebene Schwierigkeit war, dass das BA aufgrund der Finanzknappheit der letzten Jahre nicht in der Lage war, dieses Konzept in einem Schritt um zu setzen. Man behlfe sich häufig mit Provisorien, die am längsten halten. Die Rahmenbedingungen seien aber die gleichen. Man müsse sich die grundsätzliche Frage stellen, was soll an diesem Ort wie und wann passieren? Herr Spallek vermittelte, dass dort eine Flächenkonkurrenz bestehe, die geklärt und aufgelöst werden müsse. Er fragt, was Schikane sei, wenn man erst einmal die Grundlage festlegt und schaue, was müsse gemacht werden, was kostet das, um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen? Die BVV sei nicht nur da, um Verwaltungshandeln anzuregen, sondern auch ordnungsgemäß zu kontrollieren. Das werde gerade umgesetzt. Er habe vielleicht eine andere Sicht zu diesem Thema. Die Bewertung stehe völlig frei. Man müss ihm auch zugestehen, dass das, was die Fachleute ihm auferlegen, er sorgsam abwäge, ob er das außer Acht lasse und das Risiko übernehme.

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermutet, dass der öffentliche Einsatz von AZ-Mitteln für die Herstellung des Platzes gemeint sei, der bezirksbebunden sei. Er gehe davon aus, dass einer Verlängerung des Vertrages mit der Betreiberin nichts mehr im Wege stehe. Er sei sich sicher, dass in der nächsten BVV dieses Thema erneut behandelt werde, wenn der Vertrag bis dahin nicht verlängert werde. Er fragt nach, wann der TÜV mit der Prüfung beauftragt wurde?

Herr BV Kociolek von der Fraktion ndnis 90/Die Grünen dankt Frau Mayer für die Anfrage. Er fragt nach, wann ein Ergebnis vorliegen werde? Wurde nachgefragt, wie lange es dauern werde? Gibt es einen Alternativplan, falls es mit der Elektrik nicht ganz klappen werde? Gibt es einen Plan B?

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass er die Frage beantwortet habe. Im Januar wurde das Gutachten beauftragt. Er sagt zu, das genaue Datum zuarbeiten zu lassen. Der Beschluss wurde am 22. Dezember durch die BVV gefasst. Die Prüfung fand am 16.02. statt. Auch hatte er erwähnt, dass er keinen Erfahrungswert habe. Man müsse abwarten. Die Ergebnisse müsse man dann auswerten. Er gehe davon aus, dass neben den Feststellungen auch entsprechende Vorschläge gemacht werden, wie mit den entsprechenden Feststellungen umzugehen sei. Zum Plan B teilt er mit: Sollte sich herausstellen, dass es sich nicht nur um Elektorschäden handele, sondern es sei auch Schimmel und eine Nutzung ab sofort nicht mehr möglich sei und ob das BA in der Lage sei, Ersatz sofort zur Verfügung zu stellen, verneint er.

Herr BV Diedrich von der Fraktion DIE LINKE entschuldigt sich für den Ausdruck „Schikane“, sei aber der Meinung, dass der Begriff heute zurecht genutzt werde. Er habe aus der heutigen Beantwortung der Frage entnommen, dass eine Kontaktaufnahme zwischen dem BA und der Betreiberin bisher nicht so gut stattgefunden habe. Deshalb hatte Frau BV Mayer das als „Schikane“ bezeichnet, weil die Gewerbetreibenden sich durch das Bezirksamt bisher nicht ausreichend informiert gefühlt hatten. Er bittet darzustellen, wie bisher der Infomationsfluss gegenüber den Gewerbetreibenden war?
Herr BzStR Spallek zitiert den Begriff „Schikane“. Hinsichtlich der Kommunikation teilt er mit, dass er selbst mit der Betreiberin in ein Gespräch getreten sei. Er bemert, dass wohl nicht erwartet werde, dass jede/r Kunden*in oder Dienstleister*in die/der beim Bezirksamt nachfragt, individuell persönlich vom Bezirksamtsmitglied betreut werde.
Abschließend bemerkt Herr Spallek, dass eine „Schikane“ nicht beabsichtigt ist.

 
 

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