Auszug - Erste-Hilfe an Schulen im Bezirk Mitte  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0935/V Erste-Hilfe an Schulen im Bezirk Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Hemmer 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie viele Schulen in Mitte verfügen über ein Krankenzimmer, bzw. einen Sanitätsraum (ohne Mehrzwecknutzung des Raumes)?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Diese Frage kann heute leider nicht beantwortet werden, da hierzu keine separate Statistik geführt wird. Eine Nachfrage an den Schulen war in der Kürze der Zeit nicht leistbar.“

 

  1. In welchen Räumlichkeiten ist die medizinische Ausstattung, z. B. eine Liege, untergebracht sofern kein exklusiver Sanitätsraum vorhanden ist (beispielsweise Sekreteriat, Lehrerzimmer,...)?

Herr BzStR Spallek antwortet; „Auch diese Frage kann nicht beantwortet werden, aus den gleichen wie zur ersten Frage genannten Gründen.“

 

  1. Inwiefern sind Einverständniserklärungen der Eltern zur Wundversorgung bei leichten Verletzungen, wie sie kürzlich von einer Kreuzberger Schule zur „Pflaster-Wundversorgung“ angefragt wurden, notwendig und/oder erforderlich?

Herr BzStR Spallek antwortet: Es handelt sich um Maßnahmen der Ersten Hilfe. Hier bestehen Ausbildungen zu Ersthelfern. Bei erforderlich durchzuführenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sind keine Einverständniserklärungen notwendig.

 

 
 

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