Auszug - Lehrter Straße 62-65, 56-56c, Kruppstraße 1+1a: Konsequenzen aus dem Verkauf der Grundstücks im sozialen Erhaltungsgebiet Birkenstraße BE: BA Mitte  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe berichtet zu einer schriftlich eingereichten Nachfrage Frau Torka (Betroffenenrat Lehrter Straße), dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Weiterverkauf des Grundstücks durch eine Luxemburger Firma an eine weitere Erbbaugesellschaft akzeptiert. Das Bezirksamt stehe das Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 2 BauGB bei Erbbaurecht nicht zu. Das Erbbaurecht besteht noch 5 Jahre. Eine Kopplung mit einem anderen kürzlich vollzogenen Grundstücksgeschäft, das eine Grünfläche ist und bleiben soll, bestehe nicht.

 

Eine Mieterin aus dem betreffenden Haus richtet die Frage an das Bezirksamt, welche Konsequenzen die Mieter erwarten können. Herr BzStR Gothe kann aus Sicht des Bezirksamts die möglichen Konsequenzen nur annehmen, da das Bezirksamt keinen Einfluss ausüben kann. Es werde vermutet, dass es einen Modernisierungsprozess geben wird. Da es sich um ein Gebäude im Milieuschutzgebiet handelt, würden in dem Fall die Mieter über die Mieterberatung informiert, und das Bezirksamt würde mit dem neuen Hauseigentümer über die Modernisierung verhandeln, um zu prüfen, ob die gebietsspezifischen Mietobergrenzen nach der Modernisierung eingehalten werden. Die Kontaktsuche mit der Mieterberatung wird empfohlen.

 

Frau Torka erkundigt sich, ob sich das Erbbaurecht auf alle genannten Gebäude beziehe, auch auf diejenigen in der Kruppstraße. Herr BzStR Gothe entnimmt den ihm vorliegenden Informationen, dass dem so sei, werde sich im Nachgang aber erneut konkret informieren.

 

Frau Torka erkundigt sich weiter, ob die BImA zur Auskunft gebeten werden könnte, welche Pläne für die Zeit nach Ablauf des Erbbaurechts im Jahr 2024 bestehen. Herr BzStR Gothe sichert dies zu.

 

Frau Torka berichtet ergänzend, dass sich viele Mieter zwischenzeitlich miteinander vernetzt haben, zum Vorhaben recherchieren und zu den jeweiligen Firmen erkundigen. Sie plädiert an die Bezirksverordneten, ebenfalls genau hinzusehen.

 

 
 

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