Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 2.2
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzBm von Dassel berichtet, noch nicht abschließend, zum Thema Gotenburger Straße.

Falls es gelingt, die Kameruner Straße, mit Hilfe des Eigentümers oder von Ersatzvornahmen usw. wieder wohnfähig zu machen, wird die Gotenburger Straße kurzfristig als Unterkunft für Flüchtlinge in der Zuständigkeit des Bezirksamtes wieder genutzt.

Es soll eruiert werden, ob eine großzügige Belegung von ca. 150 Plätzen möglich ist und diese dann mit Flüchtlingsfamilien im Rahmen des Asylrechts belegt werden kann.

Der Vorsitzende Herr Dr. Hanke fragt nach, ob die Wohnsituation in der Kameruner Straße so desolat und von der Bauaufsicht bestätigt sei, dass man davon ausgehen könne, dass die Familien eigentlich obdachlos seien?

BzBm von Dassel erklärt, dass es da unterschiedliche Lesarten gebe. Der Eigentümer behauptet, das es nie einen Mietvertrag mit den dort Wohnenden gegeben habe. Demnach wären sie obdachlos und würden das Gebäude illegal bewohnen.

Das Jugendamt hingegen hat nicht aufgrund von Obdachlosigkeit diese Maßnahmen ergriffen, sondern aufgrund von Kindeswohlgefährdung. Die Verhältnisse vor Ort seien für Kinder nicht zumutbar. Diese Kinder müssten adäquat untergebracht, aber nicht von den Eltern getrennt werden.

Kommenden Montag hat BzStR Gothe einen Termin mit dem Eigentümer des Hauses, denn die Wohnungen an sich sind bewohnbar, wenn auch nur teilweise beheizbar. Wenn sich herauskristalisiert, dass eine Zusammenarbeit mit dem Eigentümer möglich ist, kann man die Wohnsituation wieder so herstellen, das alle Bewohner zurückkehren können. Wenn er allerdings auf dem Standpunkt beharrt, dass diese Menschen dort kein Wohnrecht haben, dann wird es schwierig. Rechtlich als auch finanziell ist das eine sehr diffuse Situation für die Familien. Grundsätzlich muss das Land Berlin klären, ob es für die Unterbringung der dort lebenden Menschen zuständig ist. Bisher haben dies die Sozialämter immer abgelehnt. Andererseits gibt es eine Unterbringungspflicht für Menschen, die sich hier rechtmäßig aufhalten.

 

BD Schauer-Oldenburg trägt bei, dass darüber auch bereits im Jugendhilfeausschuss von BzStRin Dr. Obermeyer berichtet wurde. Sie bezog sich auch auf die schlechten, hygienischen Umstände. In den nicht beheizbaren Räumen hat sich dort inzwischen Schimmel gebildet. Aus Kindesschutzgründen musste sie die Kinder und deren Familien dort raus holen.

 

Herr Winkelhöfer ergänzt, das 80% der Wohnungen in dem Haus, hauptsächlich durch bulgarische Familien, bewohnt wurden. Die Familien, in denen Kinder lebten (23 Familien, 98 Personen) wurden in der Gotenburger Straße, aufgrund von akuter Kindeswohlgefährdung, untergebracht. Es gibt kinderlose Familien, die mit der ehemaligen Hausverwaltung Mietverträge haben und dort auch noch wohnen, und darüber hinaus gibt es eben weitere Personen, die ohne Mietvertrag oder einem unrechtmäßig geschlossenen Mietvertrag mit Dritten dort leben. Das sind überwiegend junge Männer (nicht zwingend bulgarischer Herkunft).

Die Kontrolle der dort Wohnenden ist leider mit dem Auftreten des BA verloren gegangen, denn die Verwaltung, die sich bis dahin (unrechtmäßig) um die Vermietung bzw. den Zugang zum Haus gekümmert hat, ist in diesem Moment nicht mehr Ansprechpartner gewesen. Somit kommt und geht unkontrolliert wer will. Die Kenntnis, ob es illegale Bewohner gibt, ist leider verloren gegangen.

 

Der Vorsitzende Dr. Hanke erkundigt sich, ob es eine Handlungsanweisung des Senats gibt, wie mit Situationen, wie wir Sie vor einiger Zeit hatten (unter freiem Himmel lebende Familien mit Kindern) umgegangen werden soll? Gibt es für solche oder ähnliche Fälle inzwischen eine Clearingstelle oder passende Unterbringungsmöglichkeiten?

 

Herr Winkelhöfer beantwortet diese Frage mit einem Nein.

 
 

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