Auszug - Bezirkliches Kita- und Schulsanierungsprogramm (KSSP) / Beschlussempfehlung zum Entwurf der Bezirksamtsvorlage-Nr. 638 unter Einbeziehung der Arbeitsergebnisse der "Arbeitsgruppe KSSP"
Herr Seefeld (Mitglied der Spielplatzkommission) teilt mit, dass die Spielplatzkommission einstimmig diesen Antrag unterstützt. Die Spielplatzkommission begrüßt es, dass sie diesen Antrag rechtzeitig und vollständig erhalten hat und somit auch involviert wurde. Es ist den Mitgliedern klar, dass weder der Sanierungsstau noch die Wünsche vollständig behandelt werden können. Allerdings wird dies als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen, dass sich der Bezirk intensiv bemüht, soweit es ihm finanziell möglich ist, diese Angelegenheit positiv zu bewerten. Herr Dr. Heuer führt aus, dass
den Mitgliedern am 06.04.2004 der Vermerk von Frau Bolitschew zur zweiten
Sitzung der Steuerungsgruppe KSSP übermittelt wurde. Er bittet auch im Namen
der Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamtes noch Mal eindringlich darum, dass
diese verwaltungsinternen Vermerke auch als solche behandelt werden. Es handelt
sich hierbei um Vorschläge/Sichtweisen/Überlegungen, die innerhalb der
Verwaltung angestellt werden und nicht um eine Positionsbildung innerhalb des
Bezirksamtes. Sie sind nicht durch einen BA-Beschluss legitimiert. Herr Dr. Heuer führt weiterhin
aus, dass den Mitgliedern der BA-Beschluss vom heutigen Tage als Tischvorlage
übergeben wird. Im Zahlenteil hat es keine Veränderungen gegeben. Auf folgende
Veränderungen im Textteil im Vergleich zur Fassung vom Oktober 2003 wird
hingewiesen: Im Punkt 1.3 wurde der Termin,
zu dem die Arbeitsgruppe KSSP dem Bezirksamt Vorschläge für die Realisierung
von Maßnahmen im kommenden Kalenderjahr vorlegen soll, vom 31.01. des laufenden
Jahres auf den 31.10. des vorherigen Jahres vorgezogen. Nunmehr wurden die konkreten
Maßnahmen ausgewiesen, mit denen jene 985.000 € ausgefüllt werden sollen, die
im Jahre 2004 innerhalb des KSSP zur Verfügung stehen. Im Punkt 1.5 wurde eine andere
Entscheidung getroffen zu den 828.000 € Tilla-Darieux. Es wurde die Möglichkeit
gesehen, da die Gesamtsumme insgesamt durch die Maßnahmen gehalten wurde, diese
Summe nicht dem KSSP zur Verfügung zu stellen, sondern für die Realisierung des
Umzuges Berlin-Kolleg. Da die 828.000 € sich in einer Rücklage befinden,
unterliegen sie nicht dem 20 %-Gebot. In der Darstellung des
Zahlenteiles wurden nunmehr die Ist-Realisierungen der Investitionen 2003
ausgewiesen. Weiterhin wird in der Tabelle deutlich gemacht, wie sich die
einzelnen Finanzvolumina hinsichtlich der Rücklage zusammensetzen. Es wurden drei neue
Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen (Grundsanierung der ehem.
Albert-Gutzmann-Schule und zwei Maßnahmen zur Errichtung von
Trainingsplatzbeleuchtungen für die Sportplätze Osloer Str. und Lüderitzstr.). Der Abschluss der Tabelle wurde
ebenfalls übersichtlicher gefasst (bisherige Finanzierung aus pauschaler Zuweisung
und Rücklage, ein Teil 20 %-Anteil pauschale Zuweisung für Sanierung, ein Teil
in jetzt schon bekannte neue Investitionsveranschlagungen und die Summe
möglicher weiterer neuer Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2006/2007). Die Sitzung für eine Lesepause
der BA-Vorlage für ca. 10 Minuten unterbrochen. Frau Stiller merkt an, dass in
dem letzten Vermerk stand, dass die Finanzierung der Umbaumaßnahmen insgesamt
für den Umzug des Berlin-Kolleg nicht aus dem KSSP gezahlt werden soll. Jetzt
ist es so, dass zwar die Summe des KSSP gehalten wird, aber die in der Rücklage
befindlichen 828.000 €, die ebenfalls dem KSSP zu Gute kommen sollten,
eingesetzt werden sollen für den Umzug des Berlin-Kolleg. Dies widerspricht
sich mit den Aussagen, dass eine Vorfinanzierung möglich sei, die dann durch
die eingestellten Mieten eine Rückfinanzierung erfahren würde. Frau Stiller ist
mit dieser Entwicklung in keiner Weise einverstanden und bittet das Bezirksamt
um Erläuterung, wie es zu dieser Veränderung in der Position gekommen ist. Herr Dr. Heuer führt aus, dass
der Finanzbedarf im Wesentlichen nicht aus der laufenden Bauunterhaltung
finanziert werden kann. Man ist über jede Möglichkeit oder Maßnahme froh, die
sich mit diesem Bedarf decken könnte und Rücklagenfinanzierung ermöglicht, ohne
in die laufenden Haushaltsmittel einzugreifen. Deshalb hat sich das Bezirksamt
zu dieser Maßnahme entschlossen. Frau Stiller entgegnet, dass
sich der Prozess so darstellte, dass es im November bereits klar war, dass es
einen Raumausweichungsbedarf gegenüber der Zwinglistraße hinaus geben müsste.
Den Bezirksverordneten wurden als Kostenschätzung 830.000 € genannt, die nicht
mehr beinhalten, als die technische Instandsetzung der Zwinglistraße. In der
Januar-BVV wurde dann ein fast doppelt so hoher Kostensatz genannt, der schon
mit ca. 1,6 Mio. beziffert werden sollte. Das Finanzierungsmodell sah so aus,
dass 830.000 € in den Haushalt eingestellt werden und eine Vorfinanzierung der
Maßnahme aus Rücklagen, die aber Rückfinanziert werden sollen über die
eingesparten Mietkosten im Jahre 2005. Das ergibt auch ungefähr diese Summe.
Warum müssen nun 800.000 € zusätzlich aus der Rücklage eingesetzt werden, ohne
dass eine Rückfinanzierungsmöglichkeit aus der eingestellten Miete überhaupt
noch Erwähnung findet. Herr Dr. Heuer stellt klar,
dass darüber noch nicht entschieden wurde. Es wird auch eine Menge davon
abhängen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, aus den nicht in Anspruch
genommenen Veranschlagungen für Mieten im Jahre 2005 ein Refinanzierung für ein
KSSP durchzuführen. Aus der Sicht von Frau Stiller
wäre es wünschenswert, dass zumindest die Absichtserklärung einer
Refinanzierung an dieser Stelle thematisiert wird, weil so nicht zu sehen ist,
wie es nachträglich nur zu einem Bemühen einer solchen Refinanzierung noch
kommen könnte. Abschließend wird von Frau
Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass die BA-Vorlage zur Kenntnis genommen
wurde. |
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