Auszug - Einbau von Rauchmeldern
Herr Lamprecht führt aus, dass
Rauchmelder aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips in öffentlichen Gebäuden
vom Land Berlin in der entsprechenden Verordnung nicht vorgesehen sind. Herr
Lamprecht bezieht sich auf den Unterschied zwischen Rauchmeldern und
Brandmeldeanlagen und führt nähere Anmerkungen dazu aus. Auf die Nachfrage von Herrn
Schymetzko, wie die Vorschriften für Kindertagesstätten aussehen teilt Herr
Friedrich (Brandschutzbeauftragter) mit, dass in den Kindertagesstätten in der
Regel Hausalarmanlagen installiert sind. Betreffend der Rauchmelder ist
grundsätzlich immer nur eine objektbezogene Aussage möglich aufgrund der Sonderbauvorschriften. Herr Allendorf fragt bei Herrn
Lamprecht nach, ob er ausschließen kann, dass in irgend einem dem Bezirk zur
Verfügung stehenden Gebäude keine Brandmeldeanlage steht. Herr Friedrich teilt mit, dass
es Gebäude gibt, in denen keine Brandmeldeanlage installiert ist. Dort wurde
dann im Zuge des Genehmigungsverfahrens keine entsprechende Anlage gefordert,
auch auf der Grundlage der Einschätzung der Gefährdung nicht. In der Regel
werden dort dann Hausalarmanlagen installiert. Herr Allendorf bezieht sich auf
die Übertragung von Kindertagesstätten an freie Träger und bittet um Auskunft,
wie sich die Situation dort darstellt. Herr Lamprecht führt aus, dass
Kindertagesstätten mit Hausalarmanlagen ausgestattet sind. Das Problem liegt
nicht an der Meldeanlage, sondern das durch die Nutzer darauf geachtet wird,
dass insbesondere in den Fluren die Brandlasten gering gehalten werden. Herr Dr. Heuer legt dar, dass
grundsätzlich sowohl für die öffentliche Kita wie für den freien Träger die
selben Anforderungen an sicherheitsrelevante Bestandteile von Einrichtungen
gelten. Die Kita-Aufsicht bei der Senatsverwaltung bestimmt grundsätzlich den
Umgang mit solchen Anlagen innerhalb von Einrichtungen bei freien Trägern,
naturgemäß der gleiche Standard. Herr Friedrich ergänzt, dass
alle Kindertagesstätten der Brandsicherheitsschauverordnung unterliegen. Alle
fünf Jahre werden die Kindertagesstätten durch die Feuerwehr und die
Bauaufsicht begangen. Herr Bertermann bittet die
antragstellende Fraktion über den Antragstext erneut nachzudenken und evtl.
eine Entscheidung zu verschieben. Abschließend wird festgehalten,
dass die Beratung des Antrages vertagt wird. |
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