Auszug - Einbau von Rauchmeldern  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 20.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
1228/II Einbau von Rauchmeldern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Wildenhein-Lauterbach David 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Herr Lamprecht führt aus, dass Rauchmelder aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips in öffentlichen Gebäuden vom Land Berlin in der entsprechenden Verordnung nicht vorgesehen sind

Herr Lamprecht führt aus, dass Rauchmelder aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips in öffentlichen Gebäuden vom Land Berlin in der entsprechenden Verordnung nicht vorgesehen sind. Herr Lamprecht bezieht sich auf den Unterschied zwischen Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen und führt nähere Anmerkungen dazu aus.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Schymetzko, wie die Vorschriften für Kindertagesstätten aussehen teilt Herr Friedrich (Brandschutzbeauftragter) mit, dass in den Kindertagesstätten in der Regel Hausalarmanlagen installiert sind. Betreffend der Rauchmelder ist grundsätzlich immer nur eine objektbezogene Aussage möglich aufgrund der Sonderbauvorschriften.

 

Herr Allendorf fragt bei Herrn Lamprecht nach, ob er ausschließen kann, dass in irgend einem dem Bezirk zur Verfügung stehenden Gebäude keine Brandmeldeanlage steht.

 

Herr Friedrich teilt mit, dass es Gebäude gibt, in denen keine Brandmeldeanlage installiert ist. Dort wurde dann im Zuge des Genehmigungsverfahrens keine entsprechende Anlage gefordert, auch auf der Grundlage der Einschätzung der Gefährdung nicht. In der Regel werden dort dann Hausalarmanlagen installiert.

 

Herr Allendorf bezieht sich auf die Übertragung von Kindertagesstätten an freie Träger und bittet um Auskunft, wie sich die Situation dort darstellt.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass Kindertagesstätten mit Hausalarmanlagen ausgestattet sind. Das Problem liegt nicht an der Meldeanlage, sondern das durch die Nutzer darauf geachtet wird, dass insbesondere in den Fluren die Brandlasten gering gehalten werden.

 

Herr Dr. Heuer legt dar, dass grundsätzlich sowohl für die öffentliche Kita wie für den freien Träger die selben Anforderungen an sicherheitsrelevante Bestandteile von Einrichtungen gelten. Die Kita-Aufsicht bei der Senatsverwaltung bestimmt grundsätzlich den Umgang mit solchen Anlagen innerhalb von Einrichtungen bei freien Trägern, naturgemäß der gleiche Standard.

 

Herr Friedrich ergänzt, dass alle Kindertagesstätten der Brandsicherheitsschauverordnung unterliegen. Alle fünf Jahre werden die Kindertagesstätten durch die Feuerwehr und die Bauaufsicht begangen.

 

Herr Bertermann bittet die antragstellende Fraktion über den Antragstext erneut nachzudenken und evtl. eine Entscheidung zu verschieben.

 

Abschließend wird festgehalten, dass die Beratung des Antrages vertagt wird.

 
 

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