Auszug - des Bezirksamtes
Herr Dr. Heuer teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass es nicht beabsichtigt sei, eine Investitionsplanung 2004 bis 2008 zu erstellen. Es wird aber davon ausgegangen, dass es eine Investitionsplanung 2005 bis 2009 geben wird. Weiterhin teilt Herr Dr. Heuer
mit, dass den Fraktionen die Auflagenbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2004/2005
übermittelt wurden. Auf den Auflagenbeschluss 51 (Öffentliche Beleuchtung) und
den Auflagenbeschluss Nr. 71 (Kürzung der Globalsumme wg. Einstellung von
Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter) wird gesondert hingewiesen. Herr Dr. Heuer teilt mit, dass
mit dem 2. HWR keine weitreichenden haushaltswirtschaftlichen Restriktionen
verhängt wurden. Es ist allerdings dabei geblieben, dass keine
Außeneinstellungen zu Lasten des Landes Berlins vorgenommen werden dürfen. Auch
ist es bei einem vorläufigen Beförderungsstopp geblieben. Es wurde auch klar
gestellt, dass die Bezirke die Möglichkeit haben, 20 % ihrer pauschalen
Zuweisung für Investitionen für Bauunterhaltungsmaßnahmen zu verwenden. Die
Regelungen für die Hilfen zur Erziehung sind ebenfalls geblieben. Das
Haushaltsgesetz 2004/2005 ist mit der Veröffentlichung am 08.04.2004 in Kraft
getreten. Somit besteht seit Veröffentlichung ein sog. freier Haushalt. Der
Bezirk Mitte hat erstmalig seit 2001 auch keine Haushaltssperre verhängt. Abschließend teilt Herr Dr.
Heuer mit, dass der Unterausschuss Stellenwirtschaft des Hauptausschusses im
Abgeordnetenhaus im Februar einen Beschluss zur Deckelung der Finanzmittel
gefasst hat, die für Beförderungen im laufen Haushaltsjahr verwendet werden
können. Es bestand die Sorge, dass übermäßig mit Beförderungen umgegangen
werden würde. Somit wurde beschlossen, dass im Jahr 2004 nur so viel Geld für
Beförderungen ausgegeben werden darf, wie im Jahr 2003 ausgegeben wurde. Auf
die Problematik im Bezirk Mitte hinweisend teilt Herr Dr. Heuer mit, dass das
Bezirksamt sich darauf geeinigt hat, dass noch im April diesen Jahres die
Beamten befördert werden, die bis einschl. Februar 2004 den möglichen
Beförderungstermin hatten. Für alle danach kommenden Kollegen und Kolleginnen
(ab März) wird der Zeitpunkt der Beförderung um zwei Monate nach hinten
verschoben, so dass alle Beamten befördert werden können, die bis September
2004 beförderungsreif sind. Somit können insgesamt 55 der anstehenden 62
Beförderungen im Haushaltsjahr 2004 realisiert werden. |
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