Auszug - Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Oranienburger Vorstadt“ im Bezirk Mitte von Berlin - Entwicklung des Gebietes - Erfahrungen mit der Umsetzung der Erhaltungssatzung  

 
 
4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schröder (LPG?) berichtet:

Alle Wohnungen des betreffenden Gebiets erhielten einen Fragebogen (Vollerhebung), lediglich 15% beteiligten sich. Zusätzlich wurden die Ortsbildanalyse, die energetische Sanierung, die Sekundärstatistik und die Infrastruktur herangezogen. Ein Großteil der Sanierungen und Modernisierungen fand vor 2009, somit vor Erlass der Erhaltungsverordnung statt. Die Gegend ist geprägt durch 1-2 Personenhaushalte (ca. 70%) und hohem Einkommen. Einwohner mit niedrigem Einkommen leben eher in den genossenschaftlichen bzw. kommunalen Wohnungsbeständen, die zudem noch nicht modernisiert sind. Somit ist der Aufwertungsstatus des Gebiets „Oranienburger Vorstadt“ hoch, das Aufwertungspotenzial entsprechend niedrig, damit einhergehend auch ein niedriger Druck und Verdrängungspotenzial.

Herr Diedrich von der Fraktion DIE LINKE sieht einen Analysekonflikt bezüglich der erfolgten Sanierungen. Die Angaben der Bewohner über noch nicht erfolgte Sanierungen (61%) widersprechen der Statistik über durchgeführte energetische Sanierungen. Sollte ein hoher Sanierungsbedarf bestehen, gäbe es ein hohes Aufwertungspotenzial.

Herr Draeger und Herr Schug von der Fraktion der SPD erkundigen sich, ob die Zielstellung der Erhaltungssatzung transparent genug sei, bzw. ob aus den Erfahrungen Schlüsse gezogen werden können, die auf andere Gebiete anwendbar seien. Herr Bausch (BüDep Gründe) erweitert die Frage um den Aspekt, ob die Erfahrungen mit der Oranienburger Vorstadt eine Anpassung der Kriterien in der Erhaltungsverordnung erfordern. Herr Schröder berichtet, dass die Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen unter 1€ je qm lagen. Die Erhöhung bei Neuvermietung durchaus 4€ betrug. Die Mieterhöhung bei Neuvermietung lasse sich jedoch nicht durch die Erhaltungsverordnung steuern, sodass seiner Einschätzung nach das System nicht versagt hat.

Herr Draeger von der Fraktion der SPD gibt zu bedenken, dass in den Gebieten zudem eine Veränderung im Gewerbe erfolgt. In der Spandauer Vorstadt wurde mit Gewerbeimmobilien spekuliert, infolge dessen standen einige Läden leer, was ebenfalls zur Verdrängung von langjährigem Gewerbe führen kann.

 
 

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