Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel macht einige ergänzende Anmerkungen zu den Mitteilungen des Vorsitzenden. Er habe dem Verfasser des Schreibens versichert, dass sein Anliegen ernst genommen werde. Jedoch werde das Verfahren durch die von ihm initiierten Petitionen nicht beschleunigt. Herr BzStR von Dassel verweist auf die Kleine Anfrage 1224/IV, die sich momentan im Geschäftsgang befinde. Diese werde ausweisen, dass es bereits vier Ortsbesichtigungen in dem Haus in der Huttenstraße gegeben habe und diverse Verfahren eingeleitet worden seien. Er werde auf keine weiteren Anschreiben eingehen, da das Amt die laufenden Verfahren bereits verfolge.

Herr BzStR von Dassel informiert, dass mit Hilfe eines Trägers weitere barrierefreie Wahllokale ermittelt werden konnten. Die Barrierefreiheit der Wahllokale werde insgesamt voraussichtlich 75 % betragen. Den Ausschussmitgliedern stelle man eine Liste mit geprüften Wahllokalen zur Verfügung, in der begründet wird, warum die Barrierefreiheit nicht realisiert werden konnte.

Seine weitere Mitteilung bezieht sich auf die Koloniestraße 2-8. Der Entwurf eines Schreibens an den Staatssekretär wurde bereits an die  Ausschussmitglieder übermittelt. Er schildert das Problem, dass ein Bescheid erlassen worden sei, aus dem hervorgeht, dass die Koloniestraße 2-8 keine Sozialwohnung mehr sein solle. Die Vergleichsmiete in Höhe von 6 € pro qm bliebe erhalten. Dem Bescheid sei jedoch widersprochen worden, wodurch dieser schwebend unwirksam sei und eine Miete in Höhe von 12  pro qm ab dem 01.12.2015 gezahlt werden müsse. Vor diesem Hintergrund habe man sich entscheiden, den Bescheid vorläufig für sofort vollziehbar zu erklären. Der Eigentümer habe die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung gegen das Bezirksamt zu erwirken, um den Ursprungsbescheid des Bezirksamtes wieder schwebend unwirksam zu machen. Den Mieter_innen würden der Sachverhalt und die möglichen Konsequenzen in einer Mieterversammlung am 20.11.2015 erläutert werden. Falls erwiesen wird, dass das Bezirksamt im Unrecht ist, sei mit einer Mieterhöhung zu rechnen, die vom Bezirksamt für einen Übergangszeitraum übernommen werde, bis der bzw. die betroffene Mieter_in eine neue Wohnung gefunden hat. Bei kompletter Übernahme der Mieterhöhung beliefen sich die zusätzlichen Kosten auf 650.000 € bis 700.000 €.

 
 

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